Baustelle Dolivostraße Ecke Juliuzs-Reiber-Straße
Antrag nach dem HUIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Genehmigungsunterlagen inkl. Verkehrszeichenplan der seit mindestens 09.03.22 in der Doliviostraße auf Höhe des Verwaltungsgericht befindlichen Baustelle (u.a. auf dem Gehweg beginnend am Fußgängerüberweg an der südlichen Ecke der Kreuzung zur Julius-Reiber-Straße).
Wenn auch immer wieder anders behauptet, gehe ich fest davon aus, dass diese Baustelle nicht in dieser Form genehmigt und angeordnet ist. Sollte dies dennoch der Fall sein, dann bitte ich diese Anfrage als Fachaufsichtsbeschwerde zu behandeln und gemeinsam mit den angefragten Unterlagen an die Fachaufsicht beim Regierungspräsidium weiter zu leiten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Der Antrag wurde mit fadenscheiniger Begründung abgelehnt. Es war aber auch mehr ein Test, ob sich das Umweltamt die Blöße gibt, zwei Tage vor Inkrafttreten des IFG in Darmstadt, trotzdem HUIG Anfragen abzulehnen.
Anfrage abgelehnt
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Datum17. März 2022
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20. April 2022
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