Beauftragung zur zentralen Beschaffung der "luca App"

Gemäß Auskunft des ITV.SH in Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/beauftragung-zur-zentralen-beschaffung-der-luca-app-2/ die
- Rechtsgrundlage,
- Haushaltsplanung,
- Anforderungen an die Applikation "luca App",
- Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages sowie
- sämtliche Kommunikation mit der culture4Life GmbH und
- sämtliche Kommunikation mit der neXenio GmbH

zur Beauftragung des IT-Verbund Schleswig-Holstein mit der zentralen Beschaffung der "luca App" für alle 15 Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein durch den Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß Auskunft de…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beauftragung zur zentralen Beschaffung der "luca App" [#229956]
Datum
27. September 2021 12:09
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß Auskunft des ITV.SH in Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/beauftragung-zur-zentralen-beschaffung-der-luca-app-2/ die - Rechtsgrundlage, - Haushaltsplanung, - Anforderungen an die Applikation "luca App", - Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages sowie - sämtliche Kommunikation mit der culture4Life GmbH und - sämtliche Kommunikation mit der neXenio GmbH zur Beauftragung des IT-Verbund Schleswig-Holstein mit der zentralen Beschaffung der "luca App" für alle 15 Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein durch den Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229956/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Auskunft gemäß § 5 Abs. 1 IZG-SH – Ihre Anfrage vom 27. September 2021 Sehr Antragsteller/in Sie haben den Präsid…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
Auskunft gemäß § 5 Abs. 1 IZG-SH – Ihre Anfrage vom 27. September 2021
Datum
27. September 2021 16:03
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
16,2 KB


Sehr Antragsteller/in Sie haben den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages mit Ihrer E-Mail vom 27. September 2021 gebeten, Ihnen Informationen über die Beauftragung zur zentralen Beschaffung der luca-App zugänglich zu machen. Sie baten um die Zusendung folgender Informationen: - Rechtsgrundlage - Haushaltsplanung - Anforderungen an die Applikation „luca App" - Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages - sämtliche Kommunikation mit der culture4Life GmbH und - sämtliche Kommunikation mit der neXenio GmbH zur Beauftragung des IT-Verbund Schleswig-Holstein mit der zentralen Beschaffung der „luca App" für alle 15 Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein Bei diesem Antrag handelt es sich um eine Wiederholung Ihres Antrages vom 30. April 2021. Auf diesen Antrag habe ich Ihnen mit E-Mail vom 6. Mai 2021 Auskunft gemäß Art. 5 Abs. 1 IZG-SH erteilt. Die Sachlage hat sich seither nicht verändert, sodass ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt dieselbe Antwort gebe. Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages, an den Sie Ihren Antrag richteten, nicht über die von Ihnen begehrten Informationen verfügt. Ihre Anfrage kann daher von hier aus nicht beantwortet werden. Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat keinen Beschluss über den Einsatz der luca-App gefasst. Wir bitten Sie, Ihren Antrag an die zuständige Stelle zu richten. Möglich ist, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein oder der von Ihnen genannte IT-Verbund Schleswig-Holstein über die von Ihnen begehrten Informationen verfügt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft gemäß § 5 Abs. 1 IZG-SH – Ihre Anfrage vom 27. September 2021 [#229956] Sehr << Anrede >>…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft gemäß § 5 Abs. 1 IZG-SH – Ihre Anfrage vom 27. September 2021 [#229956]
Datum
27. September 2021 16:22
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlichst für Ihre Rückmeldung. Gerne zitiere ich aus der Antwort des ITV.SH: "Der Auftrag zur Durchführung und Beauftragung einer Vergabe zur Beschaffung einer digitalen Lösung zur Kontaktnachverfolgung wurde mündlich am 16.03.2021 durch den Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages als Verwaltungsratsvorsitzender des ITV.SH ggü. dessen Geschäftsführer erteilt." Sollte der o.g. Geschäftsführer nicht bei Ihnen erreichbar zu sein, wäre ich Ihnen äußerst verbunden, wenn Sie mich bei der Suche nach dem korrekten Adressaten unterstützen würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229956/

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Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
AW: [EXTERN] AW: Auskunft gemäß § 5 Abs. 1 IZG-SH – Ihre Anfrage vom 27. September 2021 [#229956] Sehr Antragstel…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Auskunft gemäß § 5 Abs. 1 IZG-SH – Ihre Anfrage vom 27. September 2021 [#229956]
Datum
28. September 2021 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie bereits in meiner vorangegangenen E-Mail geschildert, verfügt der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages nicht über die von Ihnen begehrten Informationen. Der Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages gehört zu der Behörde ,,Schleswig-Holsteinischer Landkreistag". Mir ist nicht bekannt, ob diese Behörde über die von Ihnen begehrten Informationen verfügt. Die Kontaktdaten der Geschäftsstelle des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages finden Sie auf der Website des Landkreistages. Ich würde Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an diese Stelle zu wenden. Mit freundlichen Grüßen