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Begriffsbestimmung Beleuchtungsanlage gemäß §21 NatSchG

könnten Sie bitte den in §21 NatSchG verwendeten Begriff 'Beleuchtungsanlage' präzisieren.

Speziell interessiert mich, ob im §21 Abs 3 mit dem letzten Satz 'Im Übrigen sind bestehende Beleuchtungsanlagen unter den in Satz 1 genannten Voraussetzungen bis zum Jahr 2030 um- oder nachzurüsten.' Straßenbeleuchtung inbegriffen ist.

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    3. Mai 2023
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Volker Trinkner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: könnten Sie bitte den in §21 NatSc…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
Volker Trinkner
Betreff
Begriffsbestimmung Beleuchtungsanlage gemäß §21 NatSchG [#266459]
Datum
28. Dezember 2022 19:17
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
könnten Sie bitte den in §21 NatSchG verwendeten Begriff 'Beleuchtungsanlage' präzisieren. Speziell interessiert mich, ob im §21 Abs 3 mit dem letzten Satz 'Im Übrigen sind bestehende Beleuchtungsanlagen unter den in Satz 1 genannten Voraussetzungen bis zum Jahr 2030 um- oder nachzurüsten.' Straßenbeleuchtung inbegriffen ist. Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volker Trinkner Anfragenr: 266459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266459/ Postanschrift Volker Trinkner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volker Trinkner
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Trinkner, vielen Dank für Ihre Anfrage und ein frohes neues Jahr! Der von Ihnen zitierte § 21…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
WG: Anfrage Volker Trinkner Begriffsbestimmung Beleuchtungsanlage gemäß §21 NatSchG [#266459]
Datum
2. Januar 2023 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Trinkner, vielen Dank für Ihre Anfrage und ein frohes neues Jahr! Der von Ihnen zitierte § 21 Abs. 3 S. 3 NatSchG darf nicht isoliert gelesen werden, sondern bezieht sich auf den gesamten Absatz, also insbesondere dessen Satz 1. Dort ist von "Beleuchtungsanlagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen" die Rede, und damit ist juristisch kompliziert das umschrieben, was der Volksmund schlicht Straßenlaterne nennt. Also ja, es geht in dem von Ihnen genannten Satz um Straßenbeleuchtung, wobei sie nicht lediglich "inbegriffen" ist, sondern im gesamten Absatz 3 des § 21 NatSchG dreht es sich einzig und allein um Straßenbeleuchtung (inklusive natürlich der Beleuchtung von Gehwegen, Fahrradwegen usw.). Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Volker Trinkner
Sehr << Anrede >> im Zuge von Umrüstungsmaßnahmen von Straßenlaternen der Stadt Ulm ist mir noch eine…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
Volker Trinkner
Betreff
AW: WG: Anfrage Volker Trinkner Begriffsbestimmung Beleuchtungsanlage gemäß §21 NatSchG [#266459]
Datum
9. März 2023 12:03
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> im Zuge von Umrüstungsmaßnahmen von Straßenlaternen der Stadt Ulm ist mir noch eine Sache aufgefallen, die sich aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht erklärt. In §21 wird gefordert, die Beleuchtung nach "allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden insektenfreundlichen Beleuchtung auszustatten". Gibt es hierzu einen verbindlichen Technikkatalog? Hintergrund der Frage ist, dass hier in Ulm aktuell die bestehenden Laternen umgerüstet werden und - nach der Umrüstung - wesentlich heller als zuvor in 360° leuchten. Mit freundlichen Grüßen Volker Trinkner Anhänge: - img-20230309-115948.jpg Anfragenr: 266459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266459/ Postanschrift Volker Trinkner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. März 2023 12:04
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Trinkner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die Bearbeitungsdauer, ich bin…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: AW: WG: Anfrage Volker Trinkner Begriffsbestimmung Beleuchtungsanlage gemäß §21 NatSchG [#266459]
Datum
22. März 2023 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
729,8 KB
Sehr geehrter Herr Trinkner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die Bearbeitungsdauer, ich bin heute den ersten Tag wieder aus dem Urlaub zurück. Ja, es gibt tatsächlich einen derartigen Katalog. Er taucht zwar nicht im Gesetz selbst auf, aber in der Gesetzesbegründung. Diese habe ich Ihnen angehängt, Sie finden die Auflistung auf S. 56/57. Natürlich sind nicht alle dort genannten Maßnahmen in jedem Einzelfall geeignet (etwa Zeitschaltuhren oder Dimmer), aber soweit die dortigen Vorgaben im konkreten Fall umsetzbar und sinnvoll sind, sind sie von der Kommune auch einzuhalten. Eine 360°-Beleuchtung dürfte damit auf den ersten Blick wohl kaum vereinbar sein. Mit freundlichen Grüßen