Begründung Überlassung von Räumen für Heimatverein Olsberg

Die Begründung für die kostenlose Überlassung von Räumlichkeiten für den Verein "Heimatbund der Stadt Olsberg e.V." durch die Stadt Olsberg. (siehe u.a. https://fragdenstaat.de/a/259015 und https://fragdenstaat.de/a/259017)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Christoph Köster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Olsberg Details
Von
Christoph Köster
Betreff
Begründung Überlassung von Räumen für Heimatverein Olsberg [#262526]
Datum
5. November 2022 20:39
An
Kommunalverwaltung Olsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Begründung für die kostenlose Überlassung von Räumlichkeiten für den Verein "Heimatbund der Stadt Olsberg e.V." durch die Stadt Olsberg. (siehe u.a. https://fragdenstaat.de/a/259015 und https://fragdenstaat.de/a/259017)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster Anfragenr: 262526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262526/ Postanschrift Christoph Köster << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster
Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Begründung Überlassung von Räumen für Heimatverein Olsberg [#262526]
Datum
9. November 2022 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 05.11.2022. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages werde ich Ihnen umgehend meine Entscheidung auf Zugang der Information mitteilen. Der Antrag wird unter Aktenzeichen IFG-21-2022 bearbeitet Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, nach § 3 IFG NRW sind Informationen im Sinne dieses Gesetzes alle in Schrift-, Bild-, …
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Begründung Überlassung von Räumen für Heimatverein Olsberg [#262526]
Datum
21. November 2022 09:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Köster, nach § 3 IFG NRW sind Informationen im Sinne dieses Gesetzes alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder aus sonstigen Informationsträgern vorhandene Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Nicht vom Informationszugangsanspruch umfasst sind Erläuterungen oder Begründungen. Somit besteht auf Grundlage des IFG NRW keine Verpflichtung zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Allerdings möchte ich Ihnen aufgrund eines transparenten Verwaltungshandeln dennoch eine Antwort zu Ihrer Anfrage übermitteln: Der Heimatbund der Stadt Olsberg arbeitet seit Jahren eng mit der Stadt Olsberg zusammen. Da die Stadt Olsberg nicht über ein eigenes Heimatarchiv verfügt, lediglich über ein Archiv mit Verwaltungsvorgängen, wurde von Seiten des Heimatbundes seit den 1980iger Jahren ein umfangreiches Heimatarchiv aufgebaut. In diesem können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Stadtverwaltung, mit der Geschichte der Stadt Olsberg befassen. Somit übernimmt der Heimatbund eine wichtige Aufgabe zur Aufarbeitung und zum Erhalt der Stadtgeschichte der Stadt Olsberg und der Heimatpflege seit über 40 Jahren. Um den ehrenamtlich arbeitenden Heimatbund bei diesen wichtigen Aufgaben zu unterstützen, wurden dem Heimatbund Räumlichkeiten der Stadt Olsberg kostenlos zur Verfügung zu Verfügung gestellt. Zunächst im Rathaus. Aus Platzgründen musste das Heimatarchiv aber in die Bildungswerkstatt ausgelagert werden, die ihm Jahr 1990 grundlegend saniert wurde. Als die politische Entscheidung getroffen wurde, die Bildungswerkstatt zu veräußern, mussten neue Räume für das Heimatarchiv gesucht werden. Durch die Zusammenlegung der Haupt- und Realschule zur Sekundarschule wurde ein Werkraum im Gebäude der ehemaligen Realschule nicht mehr benötigt. Da die Räume barrierefrei zu erreichen sind, was bei den vorherigen Räumen nicht der Fall war, wurde von der Verwaltungsführung entschieden, dass diese Räume für das Heimatarchiv kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Köster
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ihrer Antwort entnehme ich, dass Abhängigkeiten zwi…
An Kommunalverwaltung Olsberg Details
Von
Christoph Köster
Betreff
AW: Begründung Überlassung von Räumen für Heimatverein Olsberg [#262526]
Datum
26. November 2022 20:07
An
Kommunalverwaltung Olsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ihrer Antwort entnehme ich, dass Abhängigkeiten zwischen dem "Heimatbund der Stadt Olsberg e.V." und der "Stadt Olsberg" existieren: - Die Stadt Olsberg profitiert in Ermangelung eines eigenen "Heimatarchivs" von der ehrenamtlichen Arbeit des eingetragenen Vereins "Heimatbund der Stadt Olsberg e.V.". - Der eingetragene Verein "Heimatbund der Stadt Olsberg e.V." wird aufgrund dieser Abhängigkeit und Zuarbeit u.a. durch mietfreie Räumlichkeiten und Übernahme von Umzugskosten von der Stadt Olsberg unterstützt. Darf ich als Olsberger Bürger ihre Aussage wie oben genannt verstehen, oder möchten sie die genannten Schlüsse widerlegen bzw. korrigieren? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster Anfragenr: 262526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262526/

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Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, Ihre Anfrage bezüglich einer Begründung für die Überlassung von Räumen für den "…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Begründung Überlassung von Räumen für Heimatverein Olsberg [#262526]
Datum
2. Dezember 2022 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Köster, Ihre Anfrage bezüglich einer Begründung für die Überlassung von Räumen für den "Heimatbund der Stadt Olsberg e.V." wurde von mir am 21.11.2022 umfassend und abschließend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen