Begründungen für Einräumung von Parken auf dem Gehweg (Weingarten, Jöhlinger Straße, Ortsausgang)

Anfrage an: Landratsamt Karlsruhe

die Informationen aus der parallelen Anfrage

https://fragdenstaat.de/anfrage/begruendungen-fuer-einraeumung-von-parken-auf-dem-gehweg-joehlinger-strasse-ortsausgang/

falls der Landkreis und eben nicht die Gemeinde Weingarten hierfür zuständig ist.

Ergebnis der Anfrage

Bisher haben wir wenig aussagekräftige Planungsunterlagen bekommen; wir haben die Situation jetzt mal in diesem Video dokumentiert:

https://drive.google.com/file/d/1d8FsrT…

Mehr Unterlagen als die aussagekräftigen Planungsunterlagen gibt es nicht, eine schlagkräftige Begründung für die Verengung fehlt damit. Der Widerspruch wurde dann wegen Fristenversäumnis abgelehnt.

Aber was ist dieses Verhalten doch eine Kleinigkeit gegen das Verhalten der Münchner beim Dieselskandal, siehe https://www.sueddeutsche.de/politik/luf…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Februar 2023
  • Frist
    22. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Informationen aus der parallel…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begründungen für Einräumung von Parken auf dem Gehweg (Weingarten, Jöhlinger Straße, Ortsausgang) [#270675]
Datum
18. Februar 2023 10:34
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Informationen aus der parallelen Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/begruendungen-fuer-einraeumung-von-parken-auf-dem-gehweg-joehlinger-strasse-ortsausgang/ falls der Landkreis und eben nicht die Gemeinde Weingarten hierfür zuständig ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270675/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründungen für Einräumung von Parken auf dem Gehweg (Weingarten,…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Begründungen für Einräumung von Parken auf dem Gehweg (Weingarten, Jöhlinger Straße, Ortsausgang) [#270675]
Datum
22. März 2023 02:34
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründungen für Einräumung von Parken auf dem Gehweg (Weingarten, Jöhlinger Straße, Ortsausgang)“ vom 18.02.2023 (#270675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründungen für Einräumung von Parken auf dem Gehweg (Weingarten,…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Begründungen für Einräumung von Parken auf dem Gehweg (Weingarten, Jöhlinger Straße, Ortsausgang) [#270675]
Datum
23. März 2023 02:43
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründungen für Einräumung von Parken auf dem Gehweg (Weingarten, Jöhlinger Straße, Ortsausgang)“ vom 18.02.2023 (#270675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> durch Ihre aktuelle E-Mail haben wir als zuständiges Fachamt erstmals von…
Von
Landratsamt Karlsruhe
Betreff
Antwort: WG: AW: Begründungen für Einräumung von Parken auf dem Gehweg (Weingarten, Jöhlinger Straße, Ortsausgang) [#270675]
Datum
23. März 2023 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> durch Ihre aktuelle E-Mail haben wir als zuständiges Fachamt erstmals von Ihrer Anfrage Kenntnis erhalten. Wo Ihre ursprüngliche Anfrage abgeblieben ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir werden die gewünschten Unterlagen heraussuchen und uns dann zwecks Einsicht wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Karlsruhe
Akteneinsicht Via Kontaktformular ging bei uns ein Antrag auf Akteneinsicht unter Ihrem Namen ein; die E-Mail- Adr…
Von
Landratsamt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht
Datum
4. April 2023
Status
Warte auf Antwort
Via Kontaktformular ging bei uns ein Antrag auf Akteneinsicht unter Ihrem Namen ein; die E-Mail- Adresse war Ihnen nicht zuzuordnen. Da wir die Richtigkeit der elektronisch übermittelten Angaben nicht prüfen können und um einen eventuellen Missbrauch !hrer Identität und Ihrer Daten auszu- schließen, bitten wir Sie um eine kurze papierschriftliche Bestätigung Ihres Anliegens. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Akteneinsicht [#270675] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründungen für Einräumung von Parken…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akteneinsicht [#270675]
Datum
16. April 2023 13:46
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründungen für Einräumung von Parken auf dem Gehweg (Weingarten, Jöhlinger Straße, Ortsausgang)“ vom 18.02.2023 (#270675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und ermöglichen Sie mir die Akteneinsicht bzw. stellen Sie die Akten elektronisch zur Verfügung. Die Anfrage habe ich Ihnen auch noch mal per Fax zugesendet, damit Sie die generierte Email von Frag den Staat und meine persönliche (<<E-Mail-Adresse>>) zuordnen können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag auf Neuverbescheidung [#270675] Guten Tag [geschwärzt], bald werde ich ja die genauen Gründe wissen, warum…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Neuverbescheidung [#270675]
Datum
16. April 2023 14:44
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], bald werde ich ja die genauen Gründe wissen, warum Sie damals der Meinung waren, dass der Gehweg an der besagten Stelle eingeschränkt werden konnte/musste. Bereits heute will ich aber schon einen Antrag auf Neuverbescheidung stellen, denn ich glaube nicht, dass die Gründe tragkräftig sind und einer gerichtlichen Überprüfung im Falle eines Widerspruchs standhalten würde. Können Sie bitten dein Eingang des Antrags an [geschwärzt] bestätigen? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Antrag als Mail Der Antrag noch mal als Mail, weil es der Behörde über die Plattform nicht ausreicht
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Antrag als Mail
Datum
16. April 2023
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Begründungen für Einräumung von Parken auf dem Gehweg (Weingarten, Jöhlinger Straße, Ortsausgang)“ [#270675]
Datum
19. April 2023 15:19
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/270675/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Amtsleitung versucht, der Akteneinsicht zu vehindern, eventuell weil es hier keine gute Begründung für das eingeräumte Parken auf den Gehwegen gibt. Selbst persönliche Mails werden nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 270675.pdf - 2023-04-04_1-2023-04-14-akteneinsicht.pdf - 2023-04-16_3-gmail-informationsfreiheitsanfrage-az-45-2-111-12-8046440-begruendungen-fuer-einraeumung-von-parken-auf-dem-gehweg-weingarten-joehlinger-strasse-ortsausgang-270675.pdf Anfragenr: 270675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270675/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Begründungen für Einräumung von Parken auf dem Gehweg (Weingarten, Jöhlinger Straße, Ortsausgang)“ [#270675]
Datum
19. April 2023 15:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Fax Heute ging der ganze Vorgang (= die Antwort der Behörde wegen der fehlenden Identifikation als Referenz, meine…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Fax
Datum
19. April 2023
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
pdfsam-merge.pdf
845,9 KB
Heute ging der ganze Vorgang (= die Antwort der Behörde wegen der fehlenden Identifikation als Referenz, meine Mail als Antwort plus der aktuelle Stand der Anfrage von heute) nochmal per Fax (!!!!) an die im Anschreiben genannte Faxnummer 0721 936-78331, da bisher auf die Mail noch keine Antwort gekommen ist. Damit der Landesbeauftragte auch sieht, dass man wirklich alles versucht hat :-)
Landratsamt Karlsruhe
Planungsunterlage Angeschlossen übersenden wir Ihnen den entsprechend angeordneten Beschilderungsplan für die Jöh…
Von
Landratsamt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Planungsunterlage
Datum
20. April 2023
Status
Warte auf Antwort
Angeschlossen übersenden wir Ihnen den entsprechend angeordneten Beschilderungsplan für die Jöhlinger Straße (L 559) in Weingarten. Im fraglichen Teilschnitt der Jöhlinger Straße war auf der unbebauten Hangseite (Nordseite) seit Jahrzehnten das Parken auf dem Gehweg zugelassen. Mit der grundhaften Sanierung der Jöhlinger Straße von 2018 bis 2020 wurde dieses Konzept fortgeführt. Auf der bebauten Südseite der Jöhlinger Straße ist dementsprechend ein ausreichend Gehweg vorhanden. Die Details können Sie dem beigefügten Plan entnehmen. Das Bürgermeisteramt Weingarten haben wir entsprechend in Kopie gesetzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage nach den Gründen Guten Abend, vielen Dank für die Planungsunterlagen, die jedoch nicht das sind, was wi…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage nach den Gründen
Datum
24. April 2023
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
Guten Abend, vielen Dank für die Planungsunterlagen, die jedoch nicht das sind, was wir eigentlich wollten. Es ist ja so, dass hier der Gehweg für den Fußverkehr etc. doch sehr eingeschränkt wurde (auf knapp über einen Meter Restbreite) und dafür sollte es ja schon eine besondere Begründung geben. Der Verweis, dass es schon immer so war, reicht da eher nicht aus, siehe auch https://www.gehwege-frei.de/rechtliche-aspekte/legalisiertes-gehwegparken.html Daher die Frage: gibt es hier noch eine spezielle Situation, die die Anordnung von Parken auf dem Gehweg in dieser Tempo 30 Zone nach dem Verkehrsteiler notwendig macht und die von Ihnen als Begründung damals dokumentiert wurde? Was dann aber ein paar Meter weiter, wo die Straße sogar enger ist, nicht mehr notwendig gewesen war... Wir hätten gerne die Antwort als Auskunft der Vorbereitung eines Widerspruchverfahrens, dass wir nach Prüfung der Gründe eventuell gerne beim Regierungspräsidium einlegen wollten. Hier hätten wir gerne auch die konkrete Stelle/Referat, wo wir bei dieser übergeordneten Behörde den Widerspruch einlegen können, am besten bitte gleich auch mit Anschrift und Faxnummer.
<< Anfragesteller:in >>
Erinnerung per Mail und Fax Nochmal an die Beantwortung und Klärung der Zuständigkeit erinnert, nun auch mit dem R…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Erinnerung per Mail und Fax
Datum
30. April 2023
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
Nochmal an die Beantwortung und Klärung der Zuständigkeit erinnert, nun auch mit dem Referat 4 des Regierungspräsidiums in Kopie; das ganze dann auch als Fax an das Landratsamt - das letzte Mal hat es ja was gebracht...
Landratsamt Karlsruhe
Widerspruch gegen Gehwegparken Der offizielle Widerspruch, gleich an das Regierungspräsidium Karlsruhe
Von
Landratsamt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Gehwegparken
Datum
23. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
Der offizielle Widerspruch, gleich an das Regierungspräsidium Karlsruhe
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landratsamt Karlsruhe
Begründung für das Einräumen von Parken auf dem Gehweg (Weingarten, Jöhlinger Straße, Ortsausgang) Es gibt keine w…
Von
Landratsamt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Begründung für das Einräumen von Parken auf dem Gehweg (Weingarten, Jöhlinger Straße, Ortsausgang)
Datum
3. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
Es gibt keine weiteren Gründe. PS Es wird dann spannend wie unser Widerspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe dann entschieden wird. Denn dieser wurde in der Zwischenzeit eingereicht, Aktenzeichen 46-3851-2/24 Wir lassen diese Anfrage offen, bis der Entscheid abgeschlossen ist, denn erst damit wird die Anfrage richtig beantwortet sein
Landratsamt Karlsruhe
Ablehnung des Widerspruch wegen Fristüberschreitung Es wurde extrem viel erforscht, Meinungen eingeholt, wahrschei…
Von
Landratsamt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung des Widerspruch wegen Fristüberschreitung
Datum
9. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Es wurde extrem viel erforscht, Meinungen eingeholt, wahrscheinlich festgestellt, dass es schwierig wird, die Sache fachlich abzuwürgen. Und dann kam einem eine Idee :-) Und wir fragen uns. ================ Was darf Satire? Alles! ================ Sachbearbeiterin (SB): Guten Morgen, Herr Müller, ich habe hier den Widerspruch gegen die Freigabe von Gehwegparken in Weingarten. Der Antragsteller behauptet, es sei nicht notwendig, auf dem Gehweg zu parken. Vorgesetzter (VG): Guten Morgen, Frau Schmitt. Ach, das leidige Thema Gehwegparken in Weingarten wieder. Was sind denn seine Gründe? SB: Nun ja, er argumentiert, dass es auf dem Gehweg eher wenig Platz für Fußgänger gibt und das Parken auf der Straße problemlos möglich ist. VG: Das ist ja wirklich originell. Aber wie sieht es mit der Frist für den Widerspruch aus? Hat er das nicht zu spät eingereicht? SB: Das ist das Kuriose, Herr Müller. Er behauptet, er habe erst vor kurzem von dieser Regelung erfahren, obwohl sie schon seit einem Jahr besteht. VG: Ein Jahr, sagen Sie? Das ist aber merkwürdig. Hat er denn keine Möglichkeit gehabt, sich vorher zu informieren? SB: Das frage ich mich auch. Aber er meint, er sei erst vor kurzem in die Gegend gezogen und habe die Stelle erst jetzt kennengelernt. VG: Das klingt fast so, als ob der Gehweg vorher unsichtbar war. Haben wir in Weingarten etwa magische Gehwege? SB: (lacht) Das wäre eine Erklärung! Vielleicht sollten wir das in Erwägung ziehen, wenn wir ihm antworten. VG: Aber im Ernst, Frau Schmitt, was können wir hier tun? Der Widerspruch ist formell wohl zu spät eingegangen. SB: Das ist richtig, Herr Müller. Wir könnten ihm höchstens vorschlagen, sich an die örtliche Verkehrsbehörde zu wenden und seine Bedenken dort vorzubringen. VG: Gute Idee. Vielleicht können sie ihm ja dabei helfen, den unsichtbaren Gehweg zu kartieren. Das würde sicherlich die Situation klären. SB: Auf jeden Fall, Herr Müller. Wir sollten schließlich sicherstellen, dass die Bürger von Weingarten vor magischen Gehwegen geschützt sind. VG: Absolut, Frau Schmitt. Lassen Sie uns das in unserer Antwort betonen. Und dann können wir nur hoffen, dass der Antragsteller keine weiteren Überraschungen entdeckt. SB: Genau, Herr Müller. Die Welt der Verwaltung ist manchmal wirklich voller Überraschungen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ablehnung des Widerspruch wegen Fristüberschreitung [#270675] Guten Tag, darf ich in dieser Sache um eine Neu…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ablehnung des Widerspruch wegen Fristüberschreitung [#270675]
Datum
10. Oktober 2023 20:44
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
2,9 MB
Guten Tag, darf ich in dieser Sache um eine Neubegutachtung der Stelle bitten? In der Regel alle zwei Jahre gibt es ja eine Verkehrsschau und da bietet sich die Chance einer Neubewertung. Und es wurde in dem Mailverkehr des Regierungspräsidiums behauptet, die Gemeinde habe den Pflanzenwuchs entfernt. Das stimmt leider nicht. Ebenso scheint die versprochene Kontrolle nicht zu funktionieren, es parken Autos vor und in den eingezeichneten Flächen (Bilder vom 08.10.2023) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2023-10-08.pdf Anfragenr: 270675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270675/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Mail an Winfried Herrmann - Erlaubnis Gehwegparken in Weingarten Karlsruhe bei 70 cm Restbreite und Ablehnung des …
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Mail an Winfried Herrmann - Erlaubnis Gehwegparken in Weingarten Karlsruhe bei 70 cm Restbreite und Ablehnung des Widerspruchs wegen Fristversäumnis.pdf
Datum
10. Oktober 2023
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Anfrage bei Winfried Herrmann, ob eine solche Ablehnung der Stil des Landes Baden-Württemberg ist und ob die Situation nun so bleibt

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<< Anfragesteller:in >>
Mobilitätskonzept - Parkraumkonzept Waldbrücke Hinweis, dass weitere Planungen in weiteren Gebieten mit Restbreite…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Mobilitätskonzept - Parkraumkonzept Waldbrücke
Datum
10. Oktober 2023
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
Hinweis, dass weitere Planungen in weiteren Gebieten mit Restbreite von unter einem Meter unklug wären Die Stelle ist in dem Plan unten rechts