Begründung der Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messer aller Art vom 25. Juni 2018

die vollständiger Begründung der "Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messer aller Art vom 25. Juni 2018":
https://www.presseportal.de/download/document/497878-180625bpoldsta-agvwaffenverbotdortmundhbf.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die vollständige…
An Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Details
Von
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Betreff
Begründung der Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messer aller Art vom 25. Juni 2018 [#31860]
Datum
12. Juli 2018 22:44
An
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die vollständiger Begründung der "Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messer aller Art vom 25. Juni 2018": https://www.presseportal.de/download/document/497878-180625bpoldsta-agvwaffenverbotdortmundhbf.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Allgemeinverfügung zum Mitführv…
An Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Details
Von
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Betreff
AW: Begründung der Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messer aller Art vom 25. Juni 2018 [#31860]
Datum
18. August 2018 11:10
An
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messer aller Art vom 25. Juni 2018“ vom 12.07.2018 (#31860) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Anfrage i.Z.m. IFG Antragsteller/in Antragsteller/in wegen Allgemeinverfügung Waffenverbot Bundespolizeidirektion …
Von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Betreff
Anfrage i.Z.m. IFG Antragsteller/in Antragsteller/in wegen Allgemeinverfügung Waffenverbot
Datum
28. August 2018 16:09
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhreIFG-Anfragevom26.07.2018.eml
139,7 KB
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Az.: 11 02 06 - 05/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde am 08.08.2018 fristgerecht beantwortet. Da Sie die Antwort offenbar übersehen haben lege ich Sie dieser Mail nochmals bei. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Anfrage i.Z.m. IFG Antragsteller/in Antragsteller/in wegen Allgemeinverfügung Waffenverbot [#31860] Sehr geehr…
An Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage i.Z.m. IFG Antragsteller/in Antragsteller/in wegen Allgemeinverfügung Waffenverbot [#31860]
Datum
28. August 2018 20:01
An
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Ich hatte bei Ihnen zu zwei Allgemeinverfügungen die Begründung angefordert, aber leider nur einmal ein Aktenzeichen angegeben: 1. SB 14-18 04 03-02 vom 16.07.2018 (Hbf Köln) 2. SB 14-18 04 03-01 vom 25.06.2018 (Hbf Dortmund) 1. Habe ich bereits erhalten (siehe https://fragdenstaat.de/a/32362), hierfür vielen Dank! 2. Fehlt mir noch, das wäre die vorliegende Anfrage. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir 2. auch noch zuschicken könnten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
WG: Anfrage i.Z.m. IFG Antragsteller/in Antragsteller/in wegen Allgemeinverfügung Waffenverbot [#31860] Bundespoli…
Von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Betreff
WG: Anfrage i.Z.m. IFG Antragsteller/in Antragsteller/in wegen Allgemeinverfügung Waffenverbot [#31860]
Datum
17. September 2018 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Az.: 11 02 06 - 05/18 Sehr geehrtAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: Anfrage i.Z.m. IFG Antragsteller/in Antragsteller/in wegen Allgemeinverfügung Waffenverbot [#31860] Sehr g…
An Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage i.Z.m. IFG Antragsteller/in Antragsteller/in wegen Allgemeinverfügung Waffenverbot [#31860]
Datum
17. September 2018 16:03
An
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Übersendung der zweiten Verfügung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>