Begründung der Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messer aller Art vom 25. Juni 2018
Anfrage an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
die vollständiger Begründung der "Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messer aller Art vom 25. Juni 2018":
https://www.presseportal.de/download/document/497878-180625bpoldsta-agvwaffenverbotdortmundhbf.pdf
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Juli 2018
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14. August 2018
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