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Beihilfenbeschwerden betreffend Spielbanken - SA.44944 und SA.53552

Verwendetes Gesetz: Regulation (EC) No 1049/2001

die förmlichen Beschwerden (in der nicht-vertraulichen Fassung) in den Beihilfeverfahren SA.44944 und SA.53552 in denen die EU-Kommission am 9.12.2019 das förmliche Prüfverfahren eingeleitet hat

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. März 2021
  • Frist
    6. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr Antragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 …
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beihilfenbeschwerden betreffend Spielbanken - SA.44944 und SA.53552 [#214617]
Datum
8. März 2021 18:47
An
Europäische Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr Antragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
die förmlichen Beschwerden (in der nicht-vertraulichen Fassung) in den Beihilfeverfahren SA.44944 und SA.53552 in denen die EU-Kommission am 9.12.2019 das förmliche Prüfverfahren eingeleitet hat
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214617/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Kommission
Ares(2021)1708409 - RE: Beihilfenbeschwerden betreffend Spielbanken - SA.44944 und SA.53552 [#214617] --- Ref. Ges…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2021)1708409 - RE: Beihilfenbeschwerden betreffend Spielbanken - SA.44944 und SA.53552 [#214617] --- Ref. Gestdem 2021/1346
Datum
9. März 2021 09:49
Status
Warte auf Antwort
Ares(2021)1708409 - RE: Beihilfenbeschwerden betreffend Spielbanken - SA.44944 und SA.53552 [#214617] --- Ref. Gestdem 2021/1346 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5da5bb9fb ) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. März 2021. Wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Dokumentenzugang. Er wurde am 9. März 2021 unter dem Aktenzeichen GESTDEM 2021/1346 registriert. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Diese Frist endet am 30. März 2021. Falls die Frist verlängert werden muss, werden Sie umgehend informiert. Sie haben Ihren Antrag über die Website eines privaten Betreibers gestellt, die nicht mit einem Organ der Europäischen Union in Verbindung steht. Daher ist die Europäische Kommission für technische Schwierigkeiten oder Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website nicht zuständig. Bitte beachten Sie, dass der private Betreiber der Website fragdenstaat.de für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf dieser Website zuständig und verantwortlich ist und nicht die Kommission. Weitere Informationen zu Ihren Rechten können Sie der Datenschutzerklärung des privaten Betreibers entnehmen. Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie auf folgender Webseite: Datenschutzerklärung – Zugang zu Dokumenten. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
Your application for access to documents – Ref GestDem No 2021/1346 Dear Sir, We refer to your email dated 08/03/…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Your application for access to documents – Ref GestDem No 2021/1346
Datum
17. März 2021 15:10
Status
Warte auf Antwort
Dear Sir, We refer to your email dated 08/03/2021 in which you make a request for access to documents, registered under the above-mentioned reference number. Please find attached the reply to your request for access to documents. According to standard operational procedure, the reply is usually also sent to you by registered post. Please note, however, that due to the extraordinary health and security measures currently in force during to the COVID-19 epidemics, which include the requirement for all Commission non-critical staff to telework, we are unfortunately not in a position to follow this procedure until further notice. We would therefore appreciate if you could confirm receipt of the present e-mail by replying to <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>> Yours faithfully, State Aid Registry European Commission DG Competition MADOU Office 13/031 B-1049 Brussels/Belgium Tel: +32 2 29 61154 Fax: +32 2 29 61242 E-mail: <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>> Competition website: <http://ec.europa.eu/competition> http://ec.europa.eu/competition
<< Anfragesteller:in >>
Zweitantrag GESTDEM 2021/1346 [#214617] Sehr << Anrede >> hiermit bitte ich Sie, Ihren Bescheid vom 1…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zweitantrag GESTDEM 2021/1346 [#214617]
Datum
20. März 2021 16:34
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit bitte ich Sie, Ihren Bescheid vom 17.03.2021 (GESTDEM 2021/1346) mit dem mein Antrag vom 8. März auf Zugang von Dokumenten. nach der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 in den Beihilvesachen SA.44944 und SA.53552 abgelehnt wird. I. Mit Antrag vom 8. März 2021 beantragte ich Einsicht in die nichtvertrauliche Fassung der Beschwerden in den oben genannten Beihilfesachen. Am 17. März lehnten Sie den Antrag ab. Die Ablehnung stützen Sie auf Art. 4. Abs. 2 3. Gedankenstrich der VO 1049/2001. Demzufolge können Anfragen abgelehnt werden, wenn sie nachteilige Auswirkungen auf den Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten der Union haben. Der Ablehnungsgrund sei Einschlägig, da sonst die Strategie der Kommission offengelegt und das Vertrauen zwischen Kommission und Mitgliedstaaten gestört werden könnte. Der Rechtsprechung des Gerichtshofs zufolge bestehe eine Vermutung der Beeinträchtigung der Untersuchungstätigkeit, wenn Unterlagen aus Beihilfeverfahrensakten angefragt würden. Dies gelte sowohl bei Anfragen, die die gesamte Akte betreffen als auch bei solchen, die die sich nur auf eine geringe Anzahl von Dokumenten aus der Akte beziehen. Überwiegende öffentliche Interessen seien nicht ersichtlich. Auch ein teilweiser Informationszugang scheide aus, da die Vermutung der Beeinträchtigung nicht widerlegt worden sei. II. Der angegriffene Bescheid ist rechtsfehlerhaft. Die Vermutung zugunsten eines Ablehnungsgrundes nach der Rs. Kommission/TGI ist widerlegt. Die Untersuchungstätigkeit wird durch die Bekanntgabe der nicht-vertraulichen Fassung einer förmlichen Beihilfebeschwerde nicht beeinträchtigt. In der Rechtssache Kommission/TGI leitet der Gerichtshof die o.g. Vermutung her, die einem Auskunftsanspruch grundsätzlich entgegensteht. Wesentliches Argument ist, dass die Beihilfenverfahrensverordnung kein Akteneinsichtsrecht für alle Beteiligten vorsieht. Diese gesetzgeberische Wertung würde Unterlaufen, wenn die Beteiligten mittels einer Anfrage gemäß der VO 1049/2001 Kenntnis vom gesamten Akteninhalt erlangen könnten. Die Gefahr eine Wertung zu Unterlaufen besteht im vorliegenden Fall nicht. Anders als in Kommission/TGI wird hier nämlich Einsicht in Beihilfeverfahrensakten begehrt, die durch eine förmliche Beschwerde Zustande gekommen sind. Die förmlichen Beschwerden sind allen Beteiligten bekannt. Die Beschwerdeführer, da sie diese eingereicht haben, der Kommission, da sie diese empfangen hat, und dem betroffenen Mitgliedstaat, da er eine Abschrift von ihr erhält. Es ist also ausgeschlossen, dass durch das Bekanntwerden der angefragten Informationen ein Beteiligter einen Informationsvorsprung erhält oder die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen einzelnen beteiligten zerstört wird. Zudem begehrt der Antragsteller nur Einsicht in die nicht-vertrauliche Fassung der Beschwerde. Aus Art. 11b VO (EG) Nr. 794/2004 folgt, dass die Beschwerdeführer die darin enthaltenen Informationen selbst für nicht-vertraulich halten. Wie sich das bekanntwerden nicht-vertraulicher Informationen auf die Untersuchungstätigkeit der Union auswirken kann, ist nicht ersichtlich. Als Letztes ist darauf hinzuweisen, dass schon fraglich ist, ob für förmliche Beschwerden überhaupt die Möglichkeit besteht, die Einsichtnahme in dieselben mit der Begründung zu verweigern, sie gefährdeten die Untersuchungstätigkeit der Kommission. Sie bringen der Kommission nämlich nur einen Sachverhalt zur Kenntnis bevor diese überhaupt irgendwelche Untersuchungstätigkeiten eingeleitet hat. Sie haben also schon rein zeitlich nichts mit der Untersuchungstätigkeit der Kommission zu tun. III. Aus diesen Gründen ist der angegriffene Bescheid aufzuheben und dem ursprünglichen Antrag stattzugeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214617/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
20. März 2021 16:34
Status
Warte auf Antwort
Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
Europäische Kommission
Ares(2021)2031990 - RE: Zweitantrag GESTDEM 2021/1346 [#214617] Ares(2021)2031990 - RE: Zweitantrag GESTDEM 2021/1…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2021)2031990 - RE: Zweitantrag GESTDEM 2021/1346 [#214617]
Datum
22. März 2021 18:05
Status
Warte auf Antwort
Ares(2021)2031990 - RE: Zweitantrag GESTDEM 2021/1346 [#214617] ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/docu... ) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20/03/2021, in der Sie gemäß der Verordnung Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission um eine Überprüfung des Standpunkts des GD COMP zu Ihrem Erstantrag GESTDEM 2021/1346 bitten. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Zweitantrags auf Zugang zu Dokumenten, der am 22/03/2021 registriert wurde (Ares(2021)2031817). Ihr Antrag wird binnen 15 Werktagen (bis zum 15/04/2021) bearbeitet. Sollte diese Frist verlängert werden müssen, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung Ihres Zweitantrags eine förmliche Entscheidung der Kommission ist, die Ihnen als Eilsendung zugestellt wird. Sie haben die Möglichkeit, uns die Telefonnummer einer Kontaktperson mitzuteilen (per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>), damit der externe Zustelldienst Sie bei Abwesenheit kontaktieren kann. Bitte beachten Sie, dass Ihre Telefonnummer von der Kommission ausschließlich zur Weiterleitung an den Zustelldienst verwendet und unmittelbar danach gelöscht wird. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Ares(2021)2573127 - Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EC) Nr. 1049/2001 - GESTDEM 2021/1346 Ares…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2021)2573127 - Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EC) Nr. 1049/2001 - GESTDEM 2021/1346
Datum
16. April 2021 10:38
Status
Warte auf Antwort
Ares(2021)2573127 - Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EC) Nr. 1049/2001 - GESTDEM 2021/1346 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5dbec784c ) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 20. März 2021, der am 22. März 2021 bei uns registriert wurde und in dem Sie gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission („Verordnung Nr. 1049/2001“) einen Zweitantrag zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen. Wir werden Ihren Antrag so rasch wie möglich bearbeiten. Da wir uns im Augenblick noch mit anderen Kommissionsdiensten über Ihren Antrag beraten, sehen wir uns jedoch veranlasst, die vorgeschriebene Beantwortungsfrist, die am 15. April 2021 abläuft, gemäß Art. 8 Abs. 2 der Verordnung 1049/2001 um 15 Arbeitstage bis zum 6. Mai 2021 zu verlängern. Ich bitte um Ihre Nachsicht für diese Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EC) Nr. 1049/2001 - GESTDEM 2021/1346 - Ares(2021)3033483 Ihre…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EC) Nr. 1049/2001 - GESTDEM 2021/1346 - Ares(2021)3033483
Datum
6. Mai 2021 16:17
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
3,8 KB


Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EC) Nr. 1049/2001 - GESTDEM 2021/1346 - Ares(2021)3033483 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5dccb0137 ) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 20. März 2021, der am 22. März 2021 bei uns registriert wurde und in dem Sie gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission („Verordnung Nr. 1049/2001“) einen Zweitantrag zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen. Ich beziehe mich ebenfalls auf mein Schreiben vom 16. April 2021, mit dem die Frist für die Beantwortung Ihres Zweitantrags gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 um 15 Arbeitstage verlängert wurde. Diese verlängerte Beantwortungsfrist läuft am 6. Mai 2021 ab. Leider sind wir jedoch derzeit noch nicht in der Lage, Ihnen hinsichtlich Ihres Antrags im Sinne der Verordnung Nr. 1049/2001 fristgerecht einen endgültigen Bescheid zuzusenden, da die internen Konsultationen zurzeit noch nicht vollständig abgeschlossen sind. Ich kann Ihnen versichern, dass wir alles tun, um Ihnen eine endgültige Antwort so schnell wie möglich zusenden zu können. Ich bedauere diese zusätzliche Verzögerung und entschuldige mich für etwaige dadurch resultierende Unannehmlichkeiten. Ich bitte um Ihre Nachsicht für diese Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
C(2021)3847 Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die elektronische Fassung des Beschlusses C(2021)384…
Von
Europäische Kommission
Betreff
C(2021)3847
Datum
25. Mai 2021 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
ATT079741.jpg
1,3 KB


Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die elektronische Fassung des Beschlusses C(2021)3847 der Kommission in der von der Europäischen Kommission am 21.5.2021 angenommenen Fassung. Angesichts der außergewöhnlichen Umstände infolge der COVID-19-Pandemie erfolgt die förmliche Bekanntgabe des Gesetzgebungsakts gemäß Artikel 297 AEUV ausschließlich auf elektronischem Wege. Bitte bestätigen Sie uns per E-Mail den Eingang des beigefügten Dokuments. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Reminder C(2021)3847 Dear Mr Antragsteller/in, Unless we are mistaken, we have not received the confirmation of r…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Reminder C(2021)3847
Datum
1. Juni 2021 20:55
Status
Anfrage abgeschlossen
ATT235101.jpg
1,5 KB


Dear Mr Antragsteller/in, Unless we are mistaken, we have not received the confirmation of receipt regarding the message addressed to you on the 25.5.2021. Could you please check and confirm the receipt of the message and the attached document? Many thanks in advance for your help. Kind regards, Oana Boldis European Commission Secretariat General SG.B.2 - Written, Empowerment & Delegation Procedures Tel. +32 2 29 71829 Email <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> _____________________________________________ From: Antragsteller/in Sent: Tuesday, May 25, 2021 2:56 PM To: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: BALSA GARCIA Maria Del Carmen (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>; SG DOSSIERS ACCES <<Name und E-Mail-Adresse>> Subject: C(2021)3847 Importance: High Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die elektronische Fassung des Beschlusses C(2021)3847 der Kommission in der von der Europäischen Kommission am 21.5.2021 angenommenen Fassung. << File: 1_DE_ACT_part1_v2.pdf >> Angesichts der außergewöhnlichen Umstände infolge der COVID-19-Pandemie erfolgt die förmliche Bekanntgabe des Gesetzgebungsakts gemäß Artikel 297 AEUV ausschließlich auf elektronischem Wege. Bitte bestätigen Sie uns per E-Mail den Eingang des beigefügten Dokuments. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Reminder C(2021)3847 [#214617] Sehr << Anrede >> ich habe Ihren Beschluss erhalten. Bitte entschu…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Reminder C(2021)3847 [#214617]
Datum
1. Juni 2021 23:23
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe Ihren Beschluss erhalten. Bitte entschuldigen Sie die späte Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214617/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>