🇪🇺 Sie wollen mehr Transparenz in der EU? Entdecken Sie unsere EU-Recherchen!

Beihilferechtliche Prüfung von Konzeptvergaben durch die EU-Kommission

Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Basis der Verordnung 1049/2001 stelle ich folgenden Antrag:

Die sogenannte Konzeptvergabe findet in den letzten Jahren in Deutschland eine zunehmende Verbreitung. Statt ein Grundstück zum erzielbaren Höchstpreis zu vergeben, orientiert sich die Vergabeentscheidung der öffentlichen Instanzen bei der Konzeptvergabe an verschiedenen inhaltlichen Kriterien, wobei der gebotene Preis nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Einen guten Überblick zum Stand der Dinge bietet eine Ausarbeitung des Fachbereichs Europa des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Konzeptvergabe und EU-Beihilferecht“ (PE 6 -3000 -102/19), abgeschlossen am 28. November 2019, die unter folgender Adresse abgerufen werden kann:

https://www.bundestag.de/resource/blob/676596/01e17273c50b3099e1a64a386e866485/PE-6-102-19-pdf-data.pdf

Zusammenfassend heißt es in der Ausarbeitung:

„Im Ergebnis wirft das Instrument der Konzeptvergabe vielfältige EU-beihilferechtliche Fragen auf. Höchstrichterliche Entscheidungen hierzu sind nicht ersichtlich. Anders als bei der Direktvergabe, bei der die Vergabe zum Verkehrswert erfolgt bzw. nach dem Bieterverfahren, bei der der Zuschlag auf das höchste Gebot erteilt wird, ist bei der Konzeptvergabe die Qualität des Konzepts für die Vergabe entscheidend. Soweit dadurch eine Vergabe unter dem Marktpreis erfolgt, wird den EU-beihilferechtlichen Maßstäben folgend regelmäßig eine Begünstigung i.S.d. Art.107 Abs.1 AEUV vorliegen.(…) Soweit im Rahmen der Konzeptvergabe eine Beihilfe im Sinne des Art.107 Abs.1 AEUV vorliegt und keine Rechtfertigung aufgrund der Regelungen im DAWI-Paket, des Art.107 Abs.2, 3 AEUV bzw. der De-minimis-Verordnungen möglich ist, sieht Art.108 Abs.3 AEUV eine Pflicht zur Notifizierung der Beihilfe bei der Kommission und eine dem sich anschließende Beihilfeprüfung vor (…).“

Folgt man dieser Analyse der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, so besteht in der Regel eine Pflicht zur Notifizierung einer geplanten Konzeptvergabe bei der EU-Kommission.

Hiermit beantrage ich Zugang zu Dokumenten, aus denen hervorgeht, wie die EU-Kommission die sogenannte Konzeptvergabe unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten bewertet und behandelt, insbesondere im Hinblick auf die Notifizierungspflicht.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
Michael Urnau
Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnung 1049/2001 stelle ich…
An Europäische Kommission Details
Von
Michael Urnau
Betreff
Beihilferechtliche Prüfung von Konzeptvergaben durch die EU-Kommission [#223461]
Datum
15. Juni 2021 13:01
An
Europäische Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnung 1049/2001 stelle ich folgenden Antrag: Die sogenannte Konzeptvergabe findet in den letzten Jahren in Deutschland eine zunehmende Verbreitung. Statt ein Grundstück zum erzielbaren Höchstpreis zu vergeben, orientiert sich die Vergabeentscheidung der öffentlichen Instanzen bei der Konzeptvergabe an verschiedenen inhaltlichen Kriterien, wobei der gebotene Preis nur eine untergeordnete Rolle spielt. Einen guten Überblick zum Stand der Dinge bietet eine Ausarbeitung des Fachbereichs Europa des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Konzeptvergabe und EU-Beihilferecht“ (PE 6 -3000 -102/19), abgeschlossen am 28. November 2019, die unter folgender Adresse abgerufen werden kann: https://www.bundestag.de/resource/blob/676596/01e17273c50b3099e1a64a386e866485/PE-6-102-19-pdf-data.pdf Zusammenfassend heißt es in der Ausarbeitung: „Im Ergebnis wirft das Instrument der Konzeptvergabe vielfältige EU-beihilferechtliche Fragen auf. Höchstrichterliche Entscheidungen hierzu sind nicht ersichtlich. Anders als bei der Direktvergabe, bei der die Vergabe zum Verkehrswert erfolgt bzw. nach dem Bieterverfahren, bei der der Zuschlag auf das höchste Gebot erteilt wird, ist bei der Konzeptvergabe die Qualität des Konzepts für die Vergabe entscheidend. Soweit dadurch eine Vergabe unter dem Marktpreis erfolgt, wird den EU-beihilferechtlichen Maßstäben folgend regelmäßig eine Begünstigung i.S.d. Art.107 Abs.1 AEUV vorliegen.(…) Soweit im Rahmen der Konzeptvergabe eine Beihilfe im Sinne des Art.107 Abs.1 AEUV vorliegt und keine Rechtfertigung aufgrund der Regelungen im DAWI-Paket, des Art.107 Abs.2, 3 AEUV bzw. der De-minimis-Verordnungen möglich ist, sieht Art.108 Abs.3 AEUV eine Pflicht zur Notifizierung der Beihilfe bei der Kommission und eine dem sich anschließende Beihilfeprüfung vor (…).“ Folgt man dieser Analyse der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, so besteht in der Regel eine Pflicht zur Notifizierung einer geplanten Konzeptvergabe bei der EU-Kommission. Hiermit beantrage ich Zugang zu Dokumenten, aus denen hervorgeht, wie die EU-Kommission die sogenannte Konzeptvergabe unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten bewertet und behandelt, insbesondere im Hinblick auf die Notifizierungspflicht. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Michael Urnau Anfragenr: 223461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223461/ Postanschrift Michael Urnau << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
15. Juni 2021 13:03
Status
Warte auf Antwort
Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
Europäische Kommission
RE: Beihilferechtliche Prüfung von Konzeptvergaben durch die EU-Kommission [#223461] - Gestdem 2021/3901 - Ares(20…
Von
Europäische Kommission
Betreff
RE: Beihilferechtliche Prüfung von Konzeptvergaben durch die EU-Kommission [#223461] - Gestdem 2021/3901 - Ares(2021)3905189
Datum
15. Juni 2021 14:41
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,7 KB


RE: Beihilferechtliche Prüfung von Konzeptvergaben durch die EU-Kommission [#223461] - Gestdem 2021/3901 - Ares(2021)3905189 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/docu... ) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrter Herr Urnau, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Juni 2021. Wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Dokumentenzugang. Er wurde am 15. Juni 2021 unter dem Aktenzeichen GESTDEM 2021/3901 registriert. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Diese Frist endet am 6. Juli 2021. Falls die Frist verlängert werden muss, werden Sie umgehend informiert. Sie haben Ihren Antrag über die **Website eines privaten Betreibers** gestellt, **die nicht mit einem Organ der Europäischen Union in Verbindung steht**. Daher ist die Europäische Kommission für technische Schwierigkeiten oder Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website nicht zuständig. Bitte beachten Sie, dass **der private Betreiber der Website fragdenstaat.de** **für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf dieser Website zuständig und verantwortlich ist** und nicht die Kommission. Weitere Informationen zu Ihren Rechten können Sie der Datenschutzerklärung des privaten Betreibers entnehmen. Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie auf folgender Webseite: Datenschutzerklärung – Zugang zu Dokumenten ( https://ec.europa.eu/info/principles-... ). Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
Ihre Anfrage - beihilferechtliche Bewertung der Konzeptvergabe (Anfragenr: 223461) Sehr geehrter Herr Urnau, Vie…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihre Anfrage - beihilferechtliche Bewertung der Konzeptvergabe (Anfragenr: 223461)
Datum
6. Juli 2021 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Urnau, Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Juni 2021 zur beihilferechtlichen Bewertung der sogenannten „Konzeptvergabe“. Die Europäische Kommission hat die Schlüsselkonzepte zum Begriff der staatlichen Beihilfe in ihrer Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52016XC0719(05)) erläutert (die übrigens die „Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand“ ersetzt; siehe Rz. 229). Das Zusammenspiel von Ausschreibungsverfahren und dem Tatbestandsmerkmal der Begünstigung ist in Rz. 89-96 dieser Mitteilung beschrieben. Allgemein gilt, dass die Durchführung eines wettbewerblichen, transparenten, diskriminierungsfreien und bedingungsfreien Ausschreibungsverfahrens, dass mit dem Vergaberecht vereinbar ist, eine Begünstigung – und somit das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe – im Prinzip ausschließt. Dabei haben die Mitgliedstaaten einen gewissen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Ausschreibungskriterien (siehe hierzu insbesondere Rz. 96 der Mitteilung). Sollte im Einzelfall trotz der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens eine staatliche Beihilfe vorliegen, so sind die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichtet, diese bei der Europäischen Kommission anzumelden. Mit dieser Email betrachten wir Ihre Anfrage als beantwortet und den Vorgang GESTDEM 2021/3901 als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Michael Urnau
GESTDEM 2021/3901 - Zweitantrag [#223461] Sehr << Anrede >> hiermit stelle ich einen Zweitantrag. Die…
An Europäische Kommission Details
Von
Michael Urnau
Betreff
GESTDEM 2021/3901 - Zweitantrag [#223461]
Datum
7. Juli 2021 13:13
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit stelle ich einen Zweitantrag. Die Kommission hat meinen Antrag auf Zugang zu Dokumenten in ihrem Bescheid als „Anfrage“ behandelt und erläutert, was „allgemein“ die Schlüsselkonzepte zum Begriff der staatlichen Beihilfe sind. Mein Antrag bezog sich aber auf eventuell existierende Dokumente der Kommission, die sich speziell mit der sogenannten Konzeptvergabe befassen. In dem Bescheid bleibt offen, ob solche Dokumente existieren oder nicht. Im Übrigen ist im Bescheid der Verweis auf Rz. 96 der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Zusammenhang mit der Konzeptvergabe nicht relevant. Rz. 96 behandelt Fälle, in denen öffentliche Stellen Vermögenswerte, Waren und Dienstleistungen kaufen. Bei der Konzeptvergabe geht es aber darum, dass Vermögenswerte (=Grundstücke) von öffentlichen Stellen verkauft werden. Demnach wäre wohl Rz. 95 einschlägig, wonach das höchste Angebot das einzige maßgebliche Kriterium für die Auswahl des Käufers ist. Mit freundlichen Grüßen Michael Urnau Anfragenr: 223461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223461/ Postanschrift Michael Urnau << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
7. Juli 2021 13:13
Status
Warte auf Antwort
Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
Europäische Kommission
RE: GESTDEM 2021/3901 - Zweitantrag [#223461] - Ares(2021)4448099 Sehr geehrter Herr Urnau, vielen Dank für Ihre…
Von
Europäische Kommission
Betreff
RE: GESTDEM 2021/3901 - Zweitantrag [#223461] - Ares(2021)4448099
Datum
8. Juli 2021 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,7 KB


Sehr geehrter Herr Urnau, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juli 2021, in der Sie gemäß der Verordnung Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission um eine Überprüfung des Standpunkts des GD COMP zu Ihrem Erstantrag GESTDEM 2021/3901 bitten. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Zweitantrags auf Zugang zu Dokumenten, der am 8. Juli 2021 registriert wurde (Ares(2021)4447997). Ihr Antrag wird binnen 15 Werktagen (bis zum 30. Juli 2021) bearbeitet. Sollte diese Frist verlängert werden müssen, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung Ihres Zweitantrags eine förmliche Entscheidung der Kommission ist, die Ihnen als Eilsendung zugestellt wird. Sie haben die Möglichkeit, uns die Telefonnummer einer Kontaktperson mitzuteilen (per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> ( mailto:<<E-Mail-Adresse>> )), damit der externe Zustelldienst Sie bei Abwesenheit kontaktieren kann. Bitte beachten Sie, dass Ihre Telefonnummer von der Kommission ausschließlich zur Weiterleitung an den Zustelldienst verwendet und unmittelbar danach gelöscht wird. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Ihr Zweitantrag auf Dokumentenzugang nach Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - GESTDEM 2021/3901 Sehr geehrter Herr Ur…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihr Zweitantrag auf Dokumentenzugang nach Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - GESTDEM 2021/3901
Datum
16. September 2021 09:56
Status
Sehr geehrter Herr Urnau, Anbei erhalten Sie ein Schreiben betreffend Ihren Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten Gestdem 2021/3901. Mit freundlichen Grüßen,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Europäische Kommission
Ihr neuer Erstantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001: GESTDEM 2021/5458- HT.2532 …
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihr neuer Erstantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001: GESTDEM 2021/5458- HT.2532
Datum
21. September 2021 14:50
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage übersende ich Ihnen das Schreiben 2021/5458. mit freundlichen Grüßen,