Beihilferechtliche Prüfung von Konzeptvergaben durch die EU-Kommission
Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Basis der Verordnung 1049/2001 stelle ich folgenden Antrag:
Die sogenannte Konzeptvergabe findet in den letzten Jahren in Deutschland eine zunehmende Verbreitung. Statt ein Grundstück zum erzielbaren Höchstpreis zu vergeben, orientiert sich die Vergabeentscheidung der öffentlichen Instanzen bei der Konzeptvergabe an verschiedenen inhaltlichen Kriterien, wobei der gebotene Preis nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Einen guten Überblick zum Stand der Dinge bietet eine Ausarbeitung des Fachbereichs Europa des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Konzeptvergabe und EU-Beihilferecht“ (PE 6 -3000 -102/19), abgeschlossen am 28. November 2019, die unter folgender Adresse abgerufen werden kann:
Zusammenfassend heißt es in der Ausarbeitung:
„Im Ergebnis wirft das Instrument der Konzeptvergabe vielfältige EU-beihilferechtliche Fragen auf. Höchstrichterliche Entscheidungen hierzu sind nicht ersichtlich. Anders als bei der Direktvergabe, bei der die Vergabe zum Verkehrswert erfolgt bzw. nach dem Bieterverfahren, bei der der Zuschlag auf das höchste Gebot erteilt wird, ist bei der Konzeptvergabe die Qualität des Konzepts für die Vergabe entscheidend. Soweit dadurch eine Vergabe unter dem Marktpreis erfolgt, wird den EU-beihilferechtlichen Maßstäben folgend regelmäßig eine Begünstigung i.S.d. Art.107 Abs.1 AEUV vorliegen.(…) Soweit im Rahmen der Konzeptvergabe eine Beihilfe im Sinne des Art.107 Abs.1 AEUV vorliegt und keine Rechtfertigung aufgrund der Regelungen im DAWI-Paket, des Art.107 Abs.2, 3 AEUV bzw. der De-minimis-Verordnungen möglich ist, sieht Art.108 Abs.3 AEUV eine Pflicht zur Notifizierung der Beihilfe bei der Kommission und eine dem sich anschließende Beihilfeprüfung vor (…).“
Folgt man dieser Analyse der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, so besteht in der Regel eine Pflicht zur Notifizierung einer geplanten Konzeptvergabe bei der EU-Kommission.
Hiermit beantrage ich Zugang zu Dokumenten, aus denen hervorgeht, wie die EU-Kommission die sogenannte Konzeptvergabe unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten bewertet und behandelt, insbesondere im Hinblick auf die Notifizierungspflicht.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum15. Juni 2021
-
6. Juli 2021
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- Von
- Michael Urnau
- Betreff
- Beihilferechtliche Prüfung von Konzeptvergaben durch die EU-Kommission [#223461]
- Datum
- 15. Juni 2021 13:01
- An
- Europäische Kommission
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Europäische Kommission
- Betreff
- Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
- Datum
- 15. Juni 2021 13:03
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Europäische Kommission
- Betreff
- RE: Beihilferechtliche Prüfung von Konzeptvergaben durch die EU-Kommission [#223461] - Gestdem 2021/3901 - Ares(2021)3905189
- Datum
- 15. Juni 2021 14:41
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Europäische Kommission
- Betreff
- Ihre Anfrage - beihilferechtliche Bewertung der Konzeptvergabe (Anfragenr: 223461)
- Datum
- 6. Juli 2021 14:20
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Michael Urnau
- Betreff
- GESTDEM 2021/3901 - Zweitantrag [#223461]
- Datum
- 7. Juli 2021 13:13
- An
- Europäische Kommission
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Europäische Kommission
- Betreff
- Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
- Datum
- 7. Juli 2021 13:13
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Europäische Kommission
- Betreff
- RE: GESTDEM 2021/3901 - Zweitantrag [#223461] - Ares(2021)4448099
- Datum
- 8. Juli 2021 16:40
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Europäische Kommission
- Betreff
- Ihr Zweitantrag auf Dokumentenzugang nach Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - GESTDEM 2021/3901
- Datum
- 16. September 2021 09:56
- Status
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- Von
- Europäische Kommission
- Betreff
- Ihr neuer Erstantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001: GESTDEM 2021/5458- HT.2532
- Datum
- 21. September 2021 14:50
- Status
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