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Bekämpfungsmaßnahmen bzgl Unionsliste insbesonder Herkulesstauden und indisches Springkraut

Vorwort:
Nach der EU-Verordnung muss Deutschland für weit verbreitete invasive Arten der Unionsliste geeignete Managementmaßnahmen festlegen.

Für die betroffenen Arten wurden von den Bundesländern gemeinsam entsprechende Maßnahmenblätter erarbeitet, die als einheitliche Richtlinie und Grundlage für das Management dieser Arten dienen sollen.

Da jeder Mitgliedsstaat verpflichtet ist, die sich in dieser Unionsliste befindlichen Arten zu bekämpfen (https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-574-die-invasiven-gebietsfremden-arten-der-unionsliste) übersenden Sie mir bitte alle Unterlagen bzgl des Maßnahmenmanagement des Landes NRW bzgl. der Unionsliste der EU, insbesonders bzgl. der Herkulesstaude und dem indischen Springkraut.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vo…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bekämpfungsmaßnahmen bzgl Unionsliste insbesonder Herkulesstauden und indisches Springkraut [#284133]
Datum
17. Juli 2023 21:55
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorwort: Nach der EU-Verordnung muss Deutschland für weit verbreitete invasive Arten der Unionsliste geeignete Managementmaßnahmen festlegen. Für die betroffenen Arten wurden von den Bundesländern gemeinsam entsprechende Maßnahmenblätter erarbeitet, die als einheitliche Richtlinie und Grundlage für das Management dieser Arten dienen sollen. Da jeder Mitgliedsstaat verpflichtet ist, die sich in dieser Unionsliste befindlichen Arten zu bekämpfen (https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-574-die-invasiven-gebietsfremden-arten-der-unionsliste) übersenden Sie mir bitte alle Unterlagen bzgl des Maßnahmenmanagement des Landes NRW bzgl. der Unionsliste der EU, insbesonders bzgl. der Herkulesstaude und dem indischen Springkraut.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284133/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbr…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
WG: Bekämpfungsmaßnahmen bzgl Unionsliste insbesonder Herkulesstauden und indisches Springkraut [#284133]
Datum
19. Juli 2023 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Zu den Maßnahmen gegen Herkulesstaude und Drüsiges Springkraut verweisen wir auf das Neobiota-Portal (www.neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de). Für beide Arten existieren dort Steckbriefe, in denen die Gefahren und mögliche Maßnahmen gegen die Art beschrieben werden. Auch die auf der Grundlage von Artikel 19 der VO (EU) 1143/2014 erarbeiteten Maßnahmenblätter, die den zuständigen unteren Naturschutzbehörden den Rahmen für die durchzuführenden Maßnahmen vorgeben, sind dort zu finden. Sie finden unter dem Menüpunkt Fachinformationen auch allgemeine Informationen über die Rechtslage beim Umgang mit Neobiota. Über die konkreten vor Ort durchgeführten Maßnahmen hat das LANUV nur einen sehr begrenzten Einblick, denn es wird von den Kreisen/kreisfreien Städten nur in besonderen Einzelfällen beteiligt. Bitte wenden sie sich mit ihren ortsbezogenen Fragen an die zuständige untere Naturschutzbehörde. Mit freundlichen Grüßen