Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten gegenüber Kraftfahrzeugen

in Ihrer Antwort auf die Anfrage von Frau Aures MdL vom 08.02.2023 (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0027948.pdf) schreiben Sie:

In der Landeshauptstadt München ist die Parksituation besonders angespannt. Daher
kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen den verschiedenen Interessen-
gruppen (Anwohner, Fußgänger, Radfahrer etc.).

Hierauf stellen sich mir folgende Fragen:
- Welcher Logik unterliegt die Unterscheidung zwischen Anwohnern und Fußgängern sowie Radfahrern?
- Was verbirgt sich hinter etc.?
- Ist ausgeschlossen, dass Anwohner auch zu Fuß oder per Rad unterwegs sind?
- Sind Anwohner ausschließlich Kraftfahrzeugführer?
- Haben Anwohner einzig und allein das Interesse einen PKW vor ihrer Haustüre zu parken oder kann es sein, dass diese auch einmal Gehwege für ihren originären Zweck (z.B. Gehen, Stehen, sich unterhalten) nutzen wollen?
- Ist der Parkwunsch eines Anwohners über dem Mobilitätswunschs eines Fußgängers oder gar Kindes anzusiedeln, welches in einem benachbarten Stadtviertel wohnt?

Im Weiteren heißt es dann in Ihren Ausführungen:

"Im Rahmen dieser besonderen Interessenabwägung wird das Gehwegparken stellenweise toleriert (Wohngebiete),wenn anderer Parkraum nicht verfügbar ist"

Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird Gehwegparken zu Lasten der Mobilitätsbedürfnisse und - Ansprüche der Gesamtbevölkerung (!) tolierert? Wie täglich an vielen Stellen zu sehen ist führt das dazu, dass Fußgänger, Kinder, Eltern, Senioren und Behinderte nicht mehr frei mobil sein können.

Ist das wirklich Ihr Verständnis von Mobilitätspolitik, Vision Zero und Gleichbehandlung?

Wie erfolgt die Überprüfung ob anderer Parkraum verfügbar sei? In welcher fußläufigen Entfernung müsste Parkraum verfügbar sein um illegales Gehwegparken illegal zu machen? Welche Kosten dürften hierbei für den kraftfahrenden Autofahrer für das Parken anfallen?

Antwort verspätet

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  • Datum
    4. September 2023
  • Frist
    6. Oktober 2023
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Simon Knatz
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in Ihrer Antwort auf die Anfrage v…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Simon Knatz
Betreff
Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten gegenüber Kraftfahrzeugen [#287599]
Datum
4. September 2023 15:31
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Ihrer Antwort auf die Anfrage von Frau Aures MdL vom 08.02.2023 (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0027948.pdf) schreiben Sie: In der Landeshauptstadt München ist die Parksituation besonders angespannt. Daher kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen den verschiedenen Interessen- gruppen (Anwohner, Fußgänger, Radfahrer etc.). Hierauf stellen sich mir folgende Fragen: - Welcher Logik unterliegt die Unterscheidung zwischen Anwohnern und Fußgängern sowie Radfahrern? - Was verbirgt sich hinter etc.? - Ist ausgeschlossen, dass Anwohner auch zu Fuß oder per Rad unterwegs sind? - Sind Anwohner ausschließlich Kraftfahrzeugführer? - Haben Anwohner einzig und allein das Interesse einen PKW vor ihrer Haustüre zu parken oder kann es sein, dass diese auch einmal Gehwege für ihren originären Zweck (z.B. Gehen, Stehen, sich unterhalten) nutzen wollen? - Ist der Parkwunsch eines Anwohners über dem Mobilitätswunschs eines Fußgängers oder gar Kindes anzusiedeln, welches in einem benachbarten Stadtviertel wohnt? Im Weiteren heißt es dann in Ihren Ausführungen: "Im Rahmen dieser besonderen Interessenabwägung wird das Gehwegparken stellenweise toleriert (Wohngebiete),wenn anderer Parkraum nicht verfügbar ist" Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird Gehwegparken zu Lasten der Mobilitätsbedürfnisse und - Ansprüche der Gesamtbevölkerung (!) tolierert? Wie täglich an vielen Stellen zu sehen ist führt das dazu, dass Fußgänger, Kinder, Eltern, Senioren und Behinderte nicht mehr frei mobil sein können. Ist das wirklich Ihr Verständnis von Mobilitätspolitik, Vision Zero und Gleichbehandlung? Wie erfolgt die Überprüfung ob anderer Parkraum verfügbar sei? In welcher fußläufigen Entfernung müsste Parkraum verfügbar sein um illegales Gehwegparken illegal zu machen? Welche Kosten dürften hierbei für den kraftfahrenden Autofahrer für das Parken anfallen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anfragenr: 287599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287599/ Postanschrift Simon Knatz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz
Simon Knatz
Guten Tag, und hier noch ein Symbolbild. Gerne mehr bei Bedarf. Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anhänge: …
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Simon Knatz
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AW: Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten gegenüber Kraftfahrzeugen [#287599]
Datum
4. September 2023 15:32
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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Guten Tag, und hier noch ein Symbolbild. Gerne mehr bei Bedarf. Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anhänge: - fguyb85xeaqraqj.jpg Anfragenr: 287599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287599/
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Unser Zeichen: C4-3603-6-541 Sehr geehrter Herr Knatz, Ihre E-Mail vom 4. September 2023 haben wir erhalten. Die…
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
WG: Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten gegenüber Kraftfahrzeugen
Datum
5. September 2023 10:22
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Unser Zeichen: C4-3603-6-541 Sehr geehrter Herr Knatz, Ihre E-Mail vom 4. September 2023 haben wir erhalten. Die Bearbeitung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Hierfür bitten wir Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Unser Zeichen: C4-3603-6-514 Sehr geehrter Herr Knatz, bitte beachten Sie das beigefügte Schreiben. Mit freundl…
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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WG: Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten gegenüber Kraftfahrzeugen
Datum
26. September 2023 14:10
Status
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Unser Zeichen: C4-3603-6-514 Sehr geehrter Herr Knatz, bitte beachten Sie das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Simon Knatz
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die leider nur bekannte Allgemeinplätze enthält und…
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Simon Knatz
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AW: WG: Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten gegenüber Kraftfahrzeugen [#287599]
Datum
9. Oktober 2023 09:52
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die leider nur bekannte Allgemeinplätze enthält und insbesondere auf den zweiten Teil meiner Anfrage nicht eingeht: ""Im Rahmen dieser besonderen Interessenabwägung wird das Gehwegparken stellenweise toleriert (Wohngebiete),wenn anderer Parkraum nicht verfügbar ist" Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird Gehwegparken zu Lasten der Mobilitätsbedürfnisse und - Ansprüche der Gesamtbevölkerung (!) tolierert? Wie täglich an vielen Stellen zu sehen ist führt das dazu, dass Fußgänger, Kinder, Eltern, Senioren und Behinderte nicht mehr frei mobil sein können. Ist das wirklich Ihr Verständnis von Mobilitätspolitik, Vision Zero und Gleichbehandlung? Wie erfolgt die Überprüfung ob anderer Parkraum verfügbar sei? In welcher fußläufigen Entfernung müsste Parkraum verfügbar sein um illegales Gehwegparken illegal zu machen? Welche Kosten dürften hierbei für den kraftfahrenden Autofahrer für das Parken anfallen?" Wir können es ganz konkret machen: In der Taxisstraße in München werden im Abschnitt zwischen Klugstraße und Hohenlohestraße regelwidrig beiderseits dauerhaft Fahrzeuge auf dem Gehweg aufgesetzt abgestellt. Durch diese gewohnheitsmäßigen StVO-Verstöße werden die Gehweg derart blockiert, dass sie gar nicht oder nur erschwert und unter ständigem Wechsel der Straßenseiten nutzbar sind. Begegnungsverkehr ist nicht möglich. Nutzung mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist nicht möglich. Die verpflichtende Nutzung der Gehwege durch Kinder <8 Jahre ist nicht möglich. Die Situation ist der Polizei München ebenso lange bekannt wie auch der Stadt München und der Kommunalen Verkehrsüberwachung sowie dem Mobilitätsreferat. Regelmäßig werden die dortigen Umstände bei der Polizei München PI42 telefonisch gemeldet und direkt oder per weg.li angezeigt. In der Presse äußert sich das Polizei Präsidium München wie folgt: "Küpper (Leiter Verkehrsabteilung Polizeipräsidium): Wenn der Gehweg so zugeparkt ist, dass ein radelndes Kind nicht mehr durchkomme, könne man gerne die Polizei rufen: 110." https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-radwege-falschparker-polizei-kvr-1.5902147?reduced=true Auf Stadtratsanfrage wurde kommuniziert: "Sofern sich an einer bestimmten Örtlichkeit ein erhöhtes Gefahrenpotential dadurch herausbildet, dass ungeschützte Verkehrsteilnehmer aufgrund von Falschparkern auf Fahrbahnen ausweichen müssen, wird das Polizeipräsidium München hierauf reagieren." https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/7240293 Auf meine schriftliche Anfrage nach konkreten Maßnahmen erhalte ich von der PI42 aber wieder nur Allgemeinplätze und die Aussage, dass eine "lückenlose Überwachung nicht möglich" sei. Eine lückenlose Überwachung habe ich natürlich nie gefordert sondern einzig und allein erfragt, welche Maßnahmen denn getroffen werden und wie die Polizei München gedenkt die StVO umzusetzen. Daher bitte ich erneut um Beantwortung des zweiten Teils meiner Anfrage und ganz konkret um Rückmeldung zur Situation der Taxisstraße. Anbei ein Beispielbild aus der Taxisstraße sowie in gesonderter Mail ein Screenshot von weg.li zu den dort erstatteten Anzeigen. Quelle: https://wegli-monopoly.vercel.app/muenchen Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anhänge: - f592cemxsaab68s.jpg Anfragenr: 287599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287599/
Simon Knatz
Guten Tag, hier der Screenshot der Anzeigen via weg.li im betreffenden Abschnitt. https://wegli-monopoly.vercel.ap…
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Simon Knatz
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AW: WG: Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten gegenüber Kraftfahrzeugen [#287599]
Datum
9. Oktober 2023 09:53
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Guten Tag, hier der Screenshot der Anzeigen via weg.li im betreffenden Abschnitt. https://wegli-monopoly.vercel.app/muenchen Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anhänge: - screenshot-weg-li-anzeigen-taxisstrasse.jpg Anfragenr: 287599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287599/
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Unser Zeichen: C4-3603-6-514 Sehr geehrter Herr Knatz, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Oktober 2023. Die Bear…
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AW: WG: Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten gegenüber Kraftfahrzeugen [#287599]
Datum
9. Oktober 2023 11:27
Status
Warte auf Antwort
Unser Zeichen: C4-3603-6-514 Sehr geehrter Herr Knatz, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Oktober 2023. Die Bearbeitung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrter Herr Knatz, beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag von Frau Ufrecht. Bei einer Antwort per E-M…
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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C4-3603-6-514; Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten gegenüber Kraftfahrzeugen; Ihre E-Mails vom 9. und 10. Oktober 2023
Datum
17. November 2023 14:01
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Sehr geehrter Herr Knatz, beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag von Frau Ufrecht. Bei einer Antwort per E-Mail richten Sie diese bitte, unter Angabe unseres Geschäftszeichens, an die zentrale Poststelle (mailto:<<E-Mail-Adresse>>). Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die im Anschreiben genannte Mitarbeiterin. Mit freundlichen Grüßen
Simon Knatz
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie Dank für Ihre Antwort vom 17.11.2023 mit welcher Sie sich auf zwei meine…
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Simon Knatz
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AW: C4-3603-6-514; Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten gegenüber Kraftfahrzeugen; Ihre E-Mails vom 9. und 10. Oktober 2023 [#287599]
Datum
20. November 2023 12:51
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie Dank für Ihre Antwort vom 17.11.2023 mit welcher Sie sich auf zwei meiner Anfragen vom 09. und 10. Oktober beziehen, die allerdings gänzlich unterschiedliche Sachverhalte betreffen. Sie führen aus, dass im betroffenen Abschnitt der Taxisstraße kein Durchgangsverkehr bestünde. Diese Aussage ist so aus zahlreichen Gründen nicht haltbar. Unter Anderem da Sie sich ausschließlich auf Kfz-Durchgangsverkehr beziehen zu scheinen. Für den Rad- und Fußverkehr stellt die Taxisstraße tatsächlich eine zentrale Verbindungsachse zwischen dem südlich gelegenen Neuhausen (Rotkreuzplatz, Frundsbergerstr, Münchenstift, Christuskirche) und den Anlaufpunkten Taxisgarten, Olympiapark und Dantebad dar. Gerade für Familien mit Kindern und Spaziergänger ist die Verbindung über die Taxisstraße "eigentlich" deutlich angenehmer und (sofern die StVO gölte) sicherer als entlang der Landshuter Allee oder Waisenhausstraße. Weiterführend stellt sich die Frage welche Auswirkung es überhaupt haben sollte, träfe Ihre Annahme zu, dass die Straße nur von Anwohner genutzt würde. Gölte dann für die Anwohner die StVO nicht? Was ist mit solchen Anwohnern die das Haus mal zu Fuß verlassen wollen? Kindern? Senioren? Blinde? Rollstuhlfahrer? Eltern mit Kinderwagen? Ab welcher Zahl durchfahrender Fahrzeuge müssten die Gehwege auf einmal frei bleiben? Weiter schreiben Sie, dass das dortige Parkverhalten durch die Polizei nicht toleriert würde. Warum kann mir dann weder die PI42 noch das Polizeipräsidium noch das Innenministerium darlegen, welche Maßnahmen, entsprechend der Ankündigung, gegen das dortige Parkverhalten ergriffen werden? Warum habe ich trotz mehrmaligem Anruf bei der PI42 noch nie auch nur einen einzigen Strafzettel an einem der dort behindernd oder gefährdend abgestellten Fahrzeuge gesehen geschweige denn einen Abschlepper? Nachdem ungeschützte Fußgänger sich nicht auf einen sicheren Weg durch die Taxisstraße verlassen können müssen sie notgedrungen zahlreich auf andere Parallelstraßen ausweichen. Wie können Sie aufgrund dieser Bedingungen Rückschlüsse auf die dortige Sicherheitslage ziehen, wenn die Straße gar nicht entsprechend ihrer Bestimmung und StVO nutzbar ist? Die offen gebliebene Antwort zur Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/oeffentlich-kommunizierte-missachtung-richtlinien-und-weisungen-fuer-polizeiliche-verkehrsueberwachung/ fordere ich über den entsprechenden Kommunikationsstrang erneut an. Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Unser Zeichen: C4-3603-6-514 Sehr geehrter Herr Knatz, vielen Dank für Ihre weitere Nachricht vom 20. November 2…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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WG: Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten gegenüber Kraftfahrzeugen; Ihre E-Mails vom 9. und 10. Oktober 2023 [#287599]
Datum
5. Dezember 2023 17:05
Status
Unser Zeichen: C4-3603-6-514 Sehr geehrter Herr Knatz, vielen Dank für Ihre weitere Nachricht vom 20. November 2023. Zu Ihrem Anliegen haben wir Ihnen bereits mehrfach, zuletzt mit Schreiben vom 17. November 2023, abschließend geantwortet und Ihre Fragen ausführlich beantwortet. Ein neuer Sachvortrag ist Ihrer neuerlichen E-Mail vom 17. November 2023 nicht zu entnehmen. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass weitere Schreiben mit gleichlautendem Sachvortrag nicht mehr beantwortet werden. Auf Art. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung wird verwiesen. Unabhängig davon steht es Ihnen natürlich jederzeit frei, unzulässig abgestellte Fahrzeuge bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Mit freundlichen Grüßen
Simon Knatz
Guten Tag, zum Sachverhalt hatte ich mehrfach den logischen Widerspruch und den anhaltenden Missstand in der Taxi…
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Von
Simon Knatz
Betreff
AW: WG: Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten gegenüber Kraftfahrzeugen; Ihre E-Mails vom 9. und 10. Oktober 2023 [#287599]
Datum
11. Dezember 2023 11:15
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Guten Tag, zum Sachverhalt hatte ich mehrfach den logischen Widerspruch und den anhaltenden Missstand in der Taxisstraße verdeutlicht: - die Polizei München hat angekündigt Maßnahmen zu ergreifen wenn Gehwege derart zugeparkt sind, dass man auf die Fahrbahn ausweichen muss - Sie haben kommuniziert, dass die Polizei München die dortigen Zustände nicht dulde - Täglich sind dort die Gehwege wie gehabt beiderseits zugeparkt - Es sind nach wie vor keinerlei Maßnahmen kommuniziert, erkennbar geschweige denn wirksam Welche Stelle ist für die Behebung dieser Misstände verantwortlich? Bilder anbei. Freundliche Grüße Simon Knatz Anhänge: - 2023-12-10-15-26-39twitter-1.jpg - 2023-12-10-15-26-39twitter-2.jpg Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2023-12-10-15-26-39twitter-3.jpg Anfragenr: 287599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287599/
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
C4-3603-6-514; Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten gegen über Kraftfahrzeugen Sehr geehr…
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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C4-3603-6-514; Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten gegen über Kraftfahrzeugen
Datum
13. Dezember 2023 09:47
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Sehr geehrter Herr Knatz, beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag von Frau Ufrecht. Bei einer Antwort per E-Mail richten Sie diese bitte, unter Angabe unseres Geschäftszeichens, an die zentrale Poststelle (mailto:<<E-Mail-Adresse>>). Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die im Anschreiben genannte Mitarbeiterin. Mit freundlichen Grüßen

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E41A-1732-15/23 Sehr geehrter Herr Knatz, ihr Schreiben vom 11.12.23 wurde uns vom StMI zur weiteren Sachbearbei…
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern in Wohngebieten gegenüber Kraftfahrzeugen; Ihre E-Mails vom 9. und 10. Oktober 2023 [#287599]
Datum
22. Dezember 2023 12:51
Status
E41A-1732-15/23 Sehr geehrter Herr Knatz, ihr Schreiben vom 11.12.23 wurde uns vom StMI zur weiteren Sachbearbeitung übertragen. Das PP München nimmt zu ihrer Eingabe wie folgt Stellung: Am 17.11.23 hat Ihnen das StMI letztmalig zu ihrem Anliegen geantwortet. Seitens des Polizeipräsidium Münchens ergeben sich hierzu keine ergänzenden Angaben. Ein Widerspruch wird nicht erkannt. Neue Erkenntnisse, welche zu einer anderslautenden Stellungnahme herangezogen werden könnten, wurden nicht eingebracht. Wir möchten Ihnen jedoch in diesem Zusammenhang nochmals versichern, dass das PP München derartiges Parkverhalten nicht toleriert. Die verfügbaren Ressourcen zur Bewältigung aller polizeilicher Aufgaben müssen jedoch priorisiert eingesetzt werden. Ihrem Anliegen wird insofern unter Beachtung dieser Prämisse nachgekommen. Wir bitten hier um entsprechendes Verständnis Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen