BER Behördenzentrum

1) Raumbedarfspläne für den Bau eines Behördenzentrums zur Bearbeitung der Ein- und Ausreise von ausländischen Personen über den Berliner Flughafen BER seit Januar 2020 https://taz.de/Flughafen-BER/!5805962/
2) alle Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf den Bau des Behördenzentrums
3) sämtliche interne wie externe Korrespondenz zum "Bau des Behördenzentrums am BER"

Personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktinformationen können, soweit erforderlich, geschwärzt werden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • 2 Follower:innen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Raumbedarfsplä…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
BER Behördenzentrum [#239489]
Datum
1. Februar 2022 11:50
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Raumbedarfspläne für den Bau eines Behördenzentrums zur Bearbeitung der Ein- und Ausreise von ausländischen Personen über den Berliner Flughafen BER seit Januar 2020 https://taz.de/Flughafen-BER/!5805962/ 2) alle Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf den Bau des Behördenzentrums 3) sämtliche interne wie externe Korrespondenz zum "Bau des Behördenzentrums am BER" Personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktinformationen können, soweit erforderlich, geschwärzt werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 239489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239489/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VORE.O1018 - 7/22 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres nachstehenden Antrags …
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
WG: BER Behördenzentrum [#239489]
Datum
2. Februar 2022 15:15
Status
Warte auf Antwort
VORE.O1018 - 7/22 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres nachstehenden Antrags auf Informationszugang bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Ihr Antrag wird von mir unter dem vorstehenden Geschäftszeichen bearbeitet. Sie bitten zusammengefasst um Übersendung von Informationen in Bezug auf den geplanten Bau des "Behördenzentrums am BER". Ihren Antrag stützen Sie auf das "IFG/UIG/VIG". Dabei gehe ich davon aus, dass es sich bei den Sie interessierenden Informationen nicht um solche handelt, die unter das von Ihnen benannte Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) fallen. Ob es sich dabei teilweise um Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes handelt, ist fraglich. Ihren Antrag behandele ich daher bis auf weiteres als jedenfalls zulässigen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreitsgesetz (IFG). Ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Antrag auf Informationszugang im eigenen Namen - und nicht im Namen der Open Knowledge Foundation - stellen, da Sie als ihre Postanschrift "c/o Open Knowledge Foundation ...." angeben. Bitte teilen Sie mir mit, ob dies zutrifft. Sollten Sie entgegen meiner Annahme Ihren Antrag im Namen der Open Knowledge Foundation stellen, bitte ich um Übersendung einer Vollmacht. Zur Zeit lasse ich prüfen, ob bei der BImA überhaupt Informationen zu dem Bauprojekt des Landes Brandenburg "Behördenzentrum am BER" vorhanden sind. Sobald mir hierzu nähere Erkenntnisse vorliegen, werde ich mich bei Ihnen melden. Eine detaillierte Kostenaufschlüsselung, die Sie erbitten, ist mir aktuell nicht möglich. Für die Übermittlung von Informationen sind nach § 10 Abs. 1 IFG Gebühren und Auslagen zu erheben. Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage der auf Grundlage von § 10 Abs. 3 IFG erlassenen Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Nur mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften sind nach Teil A Nr. 1.1 IFG-GebV gebührenfrei. Nach Teil A Nr. 2.1 IFG besteht für die Herausgabe von Abschriften (hierunter fallen auch elektronisch übermittelte Kopien) ein Gebührenrahmen von 15 bis 125 €. Nach Teil A Nr. 2.2 IFG-GebV besteht für die Herausgabe von Abschriften ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 €, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Welcher der Gebührentatbestände in Ihrem Fall einschlägig ist, hängt davon ab, in welchem Umfang überhaupt bei der BImA Unterlagen zu dem Sie interessierenden Projekt vorliegen, welcher Verwaltungsaufwand bei der Recherche und Aufbereitung der Informationen ggf. erforderlich ist und ob ggf. Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG (z.B. wegen möglicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter) durchzuführen sind. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darüber informieren, dass sich auf Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Oktober 2020 – 10 C 23.19) die Gebührenpraxis der BImA geändert hat. Danach erfolgt die Gebührenberechnung einheitlich auf der Grundlage pauschalierter Stundensätze, wobei z.B. im Fall einer Gebührenbemessung nach Teil A Nr. 2.2 IFG-GebV die in der vorgenannten Tarifstelle der IFG-GebV genannte Mindestgebühr von 30 € gelten würde und die dort genannte Höchstgebühr von 500 als Kappungsgrenze anzuwenden wäre. Aktuell (Stand: 01.04.2021) gelten für die BImA folgende Stundensätze: - Beschäftigte des höheren Dienstes und vergleichbare Tarifbeschäftigte: 62 € - Beschäftigte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Tarifbeschäftigte: 48 € - Beschäftigte des mittleren Dienstes und vergleichbare Tarifbeschäftigte: 35 € - Beschäftigte des einfachen Dienstes und vergleichbare Tarifbeschäftigte: 31 € Soweit Sie gemäß § 2 IFGGebV eine Befreiung oder hilfweise eine Ermäßigung der Gebühren beantragen, müssten Sie hierfür eine Begründung vortragen, weshalb die Voraussetzungen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses in Ihrem Fall vorliegen. Aus Sicht der BImA bestehen keine Anhaltspunkte für ein Vorliegen dieser Voraussetzungen. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Zu Ihren Fragen: Ich stelle den Antrag als Privat…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: WG: BER Behördenzentrum [#239489]
Datum
2. Februar 2022 16:59
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Zu Ihren Fragen: Ich stelle den Antrag als Privatperson. Und Danke für die Auflistung der Kosten. Ich würde Sie dennoch wissen, wenn Sie an einem späteren Zeitpunkt Kenntnis über mögliche Kosten haben, mir dies mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 239489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239489/
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VORE.O1018 - 7/22 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich komme auf Ihren Antrag auf Informationszugang zum BER-Behö…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: WG: BER Behördenzentrum [#239489]
Datum
7. Februar 2022 17:07
Status
Warte auf Antwort
VORE.O1018 - 7/22 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich komme auf Ihren Antrag auf Informationszugang zum BER-Behördenzentrum" vom 1.2.2022 und unseren diesbezüglichen E-Mail-Wechsel vom 02.02.2022 zurück. Meine BImA-interne Abfrage hat ergeben, dass zu dem Bauprojekt des Landes Brandenburg "Behördenzentrum am BER" bei der Hauptstelle Potsdam der Fachsparte Facility Management Informationen vorhanden sind. Als zentrale Immobiliendienstleisterin des Bundes ist die BImA u.a. für die Dienstliegenschaften der Bundesressorts und -behörden (einschl. Zur-Verfügung-Stellung und Bau von Behördengebäuden und Anmietung geeigneter Immobilien) zuständig und daher vorliegend infolge eines Beschaffungsauftrages des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) für die im Geschäftsbereich dieses Bundesressorts angesiedelten Behörden "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (BAMF) und "Bundespolizei" (BPol) involviert. Der vorliegende Beschaffungsauftrag basiert auf einer der BImA vorliegenden Grundsatzverständigung zwischen dem BMI und dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg auf Ministerebene vom 25.10.2021 zum Vorhaben des "Behördenzentrum am BER". Ziel der Vereinbarung ist, "die Aufnahme und die Ausreise ausländischer Personen am internationalen Flughafen BER effizient zu gestalten und zu beschleunigen". Darin ist vereinbart, dass sich das Land verpflichtet, die bauliche Planung und Umsetzung des Behördenzentrums als Bauherr sicherzustellen. Der Bund hat sich im Gegenzug verpflichtet, in dem Zentrum Flächen und Räumlichkeiten zum Zweck der Unterbringung von BAMF und BPOL anzumieten. Letzteres soll die BImA auf Grundlage der von BAMF und BPOL erarbeiteten Nutzungskonzepte umsetzen. In der Regel läuft dies bei nicht im Eigentum der BImA stehenden Grundstücken so, dass die BImA die betreffenden Objekte aufgrund der Bedarfsanforderung von Dritten anmietet, wenn (wie hier) keine eigenen passenden Immobilien zur Verfügung stehen, und anschließend im Wege einer Verwaltungsvereinbarung an die Bundesbehörden ("Nutzer") untervermietet. (Das Land Brandenburg beabsichtigt nach bisherigem Stand, das Neubauvorhaben durch einen privaten Investor errichten zu lassen. Die BImA ist in die Verhandlungen des Landes mit dem Investor nicht eingebunden. Dies nur zu Ihrer Information.) Ausgedruckt würde der hierzu bei der Hauptstelle Potsdam ausschließlich digital vorliegende Dokumentenbestand nach Angabe der zuständigen Fachsparte Facility Management ungefähr einen Leitzordner (maximal 400 Blatt) umfassen. Vor einer Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationszugang müssten die Dokumente auf eine eventuelle teilweise Geheimhaltungsbedürftigkeit nach den Ausschlusstatbeständen des § 3 IFG geprüft werden. Dies gilt insbesondere für die der BImA von BAMF und BPOL übermittelten quantitativen und qualitativen Raumbedarfe: Diese lassen nach Einschätzung der Fachsparte - jedenfalls bei der BPOL - durchaus eine Schlussfolgerung darüber zu, wie sich die Einreise-/Rückreiseprozesse (auch von abgelehnten Asylbewerbern) dann vor Ort gestalten würden. Da es sich hierbei um Informationen handelt, die Interessen der betreffenden Bundesbehörden - möglicherweise auch deren Sicherheitsinteressen - berühren, müsste ich die betreffenden Behörden bzw. das BMI beteiligen, bevor ich abschließend über Ihren Antrag auf Informationszugang entscheiden könnte. Es ist daher schon jetzt absehbar, dass neben der erforderlichen Unkenntlichmachung personenbezogener Daten ein Teil der Dokumente geschwärzt werden müsste, um diese Ihnen zugänglich zu machen. Einschließlich der erforderlichen Prüfung aller Dokumente und des erforderlichen Abstimmungsbedarfs mit den Nutzern/dem BMI schätze ich ein, dass der Bearbeitungsaufwand zu Gebühren von 300 € führen könnte. Eine genauere Aussage ist mir derzeit nicht möglich. Bitte teilen Sie mir zur Vermeidung von unnötigem Aufwand zunächst mit, ob Sie Ihren Antrag vollumfänglich weiterverfolgen oder ihn evtl. auf bestimmte Unterlagen reduzieren möchten. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auflistung der möglichen Kosten. Trotz der Kosten halte ich an…
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Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: WG: BER Behördenzentrum [#239489]
Datum
4. März 2022 15:24
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auflistung der möglichen Kosten. Trotz der Kosten halte ich an meinem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VORE.O1018 - 7/22 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich werde mich nunmehr mit der…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: WG: BER Behördenzentrum [#239489]
Datum
4. März 2022 16:09
Status
Warte auf Antwort
VORE.O1018 - 7/22 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich werde mich nunmehr mit der zuständigen Fachsparte wegen der weiteren Prüfung der Herausgabefähigkeit der dort vorliegenden Unterlagen zu dem geplanten Behördenzentrum am Flughafen BER in Verbindung setzen, die betroffenen Bedarfsträger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Bundespolizei - soweit erforderlich - beteiligen und sodann abschließend dokumentenbezogen prüfen und entscheiden, inwieweit Ausschlussgründe nach § 3 IFG vorliegen. Dies kann bezüglich eines Teils der Dokumente zu einem vollständigen oder teilweisen Ausschluss des Informationszugangs hinsichtlich sicherheitsrelevanter Informationen führen. In letzterem Fall würden Ihnen Dokumente mit teilweisen Schwärzungen zugänglich gemacht. Personenbezogene Daten werden mit dem von Ihnen vorab erklärten Einverständnis ebenfalls unkenntlich gemacht. Sie werden von mir weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr << Anrede >> könnten Sie mich über den Status meiner Anfrage informieren. Vielen herzlichen Dank…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: WG: BER Behördenzentrum [#239489]
Datum
27. April 2022 08:33
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> könnten Sie mich über den Status meiner Anfrage informieren. Vielen herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 239489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239489/
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VORE.O1018-07/22 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko Auf Ihre heutige Sachstandsnachfrage zu Ihrem IFG-Antrag kann ic…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: WG: BER Behördenzentrum [#239489]
Datum
27. April 2022 17:14
Status
Warte auf Antwort
VORE.O1018-07/22 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko Auf Ihre heutige Sachstandsnachfrage zu Ihrem IFG-Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Mir wurden Ende März von der fachlich zuständigen Hauptstelle Potsdam in digitaler Form sämtliche dort vorliegende Unterlagen zu dem zur Bearbeitung von asyl- und aufenthaltsrechtlichen Sachverhalten geplanten „Integrierten Einreise- und Ausreisezentrum am Flughafen Berlin Brandenburg“, im ausgedruckten Umfang ungefähr eines dicken Leitzordners, zugänglich gemacht. Nach Einschätzung der der Hauptstelle könnte insbesondere den ihr von der Bundespolizei übermittelten quantitativen und qualitativen Raumbedarfen Sicherheitsrelevanz beizumessen sein, was möglicherweise einen teilweisen Ausschluss des Informationszuganges zur Folge hätte. Im Rahmen der Bescheidung des vorliegenden IFG-Antrags ist nunmehr dokumentenbezogen zu prüfen und zu entscheiden, inwieweit einer Offenlegung Ausschlussgründe nach § 3 IFG (in Betracht kommt im vorliegenden Fall insbesondere der Ausschlusstatbestand des § 3 Nr. 1 Buchst. c) IFG) entgegenstehen. Insoweit ist eine Beteiligung des für die betroffenen Nutzer "Bundespolizei" und "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" zuständigen Ressorts, des Bundesministeriums des Inneren (BMI) erforderlich. Mit elektronisch übermitteltem Schreiben vom 6 . April habe ich daher das BMI um dokumentenbezogenen Stellungnahme möglichst innerhalb eines Monats gebeten; die betreffenden Dokumente wurden dem BMI zum Zwecke der Prüfung zugänglich gemacht. Eine Antwort des BMI steht noch aus. Vorliegend ist zu berücksichtigen, dass meine Anfrage beim BMI in die Osterferien fiel, was erfahrungsgemäß zu einer verzögerten Bearbeitung führen kann. Sollte sich die Antwort des BMI wesentlich verzögern, werde ich dort nachfassen. Sobald mir die zu erwartende Stellungnahme des BMI vorliegt, erhalten Sie von mir weitere Sachstandsnachricht. Die weitere Bearbeitungsdauer Ihres IFG-Antrags bei der BImA wird maßgeblich vom Umfang der aus Sicht des BMI sicherheitsrelevanten Informationen abhängen. Ich bedauere, Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine weitergehende Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr << Anrede >> ich wollte mich noch einmal über den Status meiner Anfrage erkundigen. Vielen Dan…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: WG: BER Behördenzentrum [#239489]
Datum
12. Mai 2022 13:23
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich wollte mich noch einmal über den Status meiner Anfrage erkundigen. Vielen Dank im voraus Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, vielen Dank für Ihre Nachfrage zum aktuellen Sachstand in Ihrem IFG-Verfahren. Hi…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: WG: BER Behördenzentrum [#239489]
Datum
12. Mai 2022 19:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, vielen Dank für Ihre Nachfrage zum aktuellen Sachstand in Ihrem IFG-Verfahren. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Seit gestern liegt mir die von mir angeforderte Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern (BMI) vor. Im Ergebnis der Stellungnahme des BMI kann schon jetzt gesagt werden, dass Ihnen grundsätzlich in die der BImA vorliegenden Unterlagen zu dem geplanten "BER Behördenzentrum" am neuen Hauptstadtflughafen BER Einsicht gewährt werden kann. Einige der Unterlagen enthalten jedoch nach Angaben des BMI Informationen, die Einblicke in die Handlungs- und Abstimmungsprozesse von Sicherheitsbehörden des Bundes geben. Im Falle einer Offenlegung dieser Informationen könnten nach Ansicht des BMI insbesondere Rückschlüsse auf Prozesse, Strukturen und Formen der Arbeit der Bundespolizei möglich und dadurch die innere Sicherheit gefährdet werden. Eine Weitergabe und Veröffentlichung dieser Informationen beinhalte die Gefahr, zukünftige (polizei-) behördliche Maßnahmen nachhaltig zu gefährden bzw. zu erschweren. Daher dürfte auch nach meiner vorläufigen Einschätzung im vorliegenden Fall der Ausschlusstatbestand des § 3 Nr. 1 Buchst. c) IFG in Bezug auf einen Teil der bei der BImA vorhandenen Unterlagen/Informationen vorliegen. Nach § 3 Nr. 1 Buchst. c) IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang gemäß § 3 Nr.1c IFG dann nicht, wenn das Bekanntwerden von Informationen nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit haben kann. Nunmehr werde ich unter Berücksichtigung der Stellungnahme des BMI schnellstmöglich die mir digital vorliegenden Dokumente zu dem Behördenzentrum prüfen und dokumentenbezogen konkret darüber entscheiden, welche Dokumente Ihnen vollständig und welche ggf. nur teilweise zugänglich gemacht werden können. Da es sich um eine Vielzahl von Dokumenten und Informationen handelt, über die zu entscheiden ist, beabsichtige ich einen rechtsbehelfsfähigen, mit einer Begründung versehenen Bescheid zu erlassen, der auf Ihnen zeitgleich mit seiner Bekanntgabe in digitaler Form zur Verfügung gestellte Dokumente Bezug nimmt. Hierdurch soll Ihnen mit Erlass des IFG-Bescheides ein Zugang zu allen der BImA zu dem Behördenzentrum vorliegenden Dokumenten und Informationen verschafft werden, soweit Ihrem Antrag nach dem IFG stattzugeben ist. Soweit in dem Bescheid ein Informationszugang bezüglich einzelner Dokumente vollständig abzulehnen sein sollte, werden die betreffenden Dokumente in dem IFG-Bescheid bezeichnet. Soweit nur einzelne Informationen in Dokumenten nach dem IFG geheimhaltungsbedürftig sind, werden diese in den betreffenden, Ihnen ansonsten zugänglich zu machenden Dokumenten unkenntlich gemacht (geschwärzt). Personenbezogene Daten werden ohnehin mit Ihrem bereits erteilten Einverständnis geschwärzt. Sie werden so nach der Bekanntgabe des IFG-Bescheides Gelegenheit haben, im Rahmen eines möglichen Widerspruchs konkrete dokumentenbezogene Einwendungen zu erheben, soweit Sie mit der teilweisen Nichtzugänglichmachung von Informationen nicht einverstanden sein sollten. Ich bin bemüht, Ihren IFG-Antrag baldmöglich zu bescheiden, bitte jedoch um Verständnis dafür, dass die dokumentenbezogene Prüfung von möglichen Ausschlussgründen und die technische Aufbereitung der digitalisierten Dokumente wegen des Umfangs der Dokumente voraussichtlich noch etwas Zeit benötigen wird. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Bemühen. Leider habe ich schon sehr lange keine weitere Meldung…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: WG: BER Behördenzentrum [#239489]
Datum
20. Juni 2022 17:22
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Bemühen. Leider habe ich schon sehr lange keine weitere Meldung von Ihnen dazu bekommen. Könnten Sie mir den Status meiner noch laufenden Anfrage zukommen lassen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, den an Sie zuzustellenden Bescheid, mit dem Ihnen ein teilweiser Informationszuga…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: WG: BER Behördenzentrum [#239489]
Datum
20. Juni 2022 19:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, den an Sie zuzustellenden Bescheid, mit dem Ihnen ein teilweiser Informationszugang gewährt werden soll, habe ich zwischenzeitlich im Entwurf fertiggestellt. Da Ihnen parallel zu dem Bescheid die betreffenden Dokumente zum Download zur Verfügung gestellt werden sollen und diese Dokumente gemäß dem Bescheid vorab hinsichtlich personenbezogener Daten und auch bestimmter inhaltlicher Informationen teilweise digital unkenntlich gemacht (geschwärzt) werden müssen, bedarf es noch weiterer Arbeiten, bevor der Bescheid an Sie herausgehen kann. Dies wird leider noch etwas Zeit benötigen; wir bemühen uns aber, dass dies in Kürze geschehen kann. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, der rechtsbehelfsfähige Bescheid der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) …
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: WG: BER Behördenzentrum [#239489]
Datum
29. Juni 2022 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, der rechtsbehelfsfähige Bescheid der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vom 28.6.2022, mit dem Ihnen ein teilweiser Informationszugang in die der BImA vorliegenden Unterlagen zum "BER Behördenzentrum" gewährt wird, ist heute an die in Ihrem IFG-Antrag vom 1.2.2022 mitgeteilte Postanschrift versandt worden. Der IFG-Bescheid wird Ihnen in den nächsten Tagen (per Postzustellungsurkunde) zugestellt werden. Entgegen meiner Ihnen mit E-Mail vom 20.6.2022 mitgeteilten Absicht sind die durch den Bescheid vollständig und teilweise freigegebenen Dokumente dem IFG-Bescheid in Kopie in Papierform als Anlage beigefügt. Dies zu Ihrer Vorabinformation. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Antwort
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
4. Juli 2022
Status

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