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BER Sicherung

Bitte beantworten Sie nach dem Informationfreiheitsgesetz umfassend, wie die Sicherheit des Berlin-Brandenburgischen-Internationalen Flughafen „BER“ gegen terroristische Angriffe geschützt wird, wenn schon harmlose Klimaaktivisten mittels zweier Drahtscheren unbehelligt das Flughafengelände betreten können und anschließend ausländisches Besitztum in Form eines zweimotorigen (Klein-) Flugzeugs beschädigen können. Offensichtlich ist ja die derzeitige Sicherung dieses sensiblen Bereichs nicht nur nicht ausreichend, sondern äußerst mangelhaft.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Mai 2023
  • Frist
    10. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte …
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BER Sicherung [#278286]
Datum
7. Mai 2023 20:44
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte beantworten Sie nach dem Informationfreiheitsgesetz umfassend, wie die Sicherheit des Berlin-Brandenburgischen-Internationalen Flughafen „BER“ gegen terroristische Angriffe geschützt wird, wenn schon harmlose Klimaaktivisten mittels zweier Drahtscheren unbehelligt das Flughafengelände betreten können und anschließend ausländisches Besitztum in Form eines zweimotorigen (Klein-) Flugzeugs beschädigen können. Offensichtlich ist ja die derzeitige Sicherung dieses sensiblen Bereichs nicht nur nicht ausreichend, sondern äußerst mangelhaft.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278286/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> für Angelegenheiten des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) und der Flugh…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: BER Sicherung [#278286]
Datum
12. Mai 2023 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> für Angelegenheiten des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) ist gemäß Geschäftsverteilung des Senats die Senatsverwaltung für Finanzen zuständig. Die Luftsicherheitsbehörde ist für den BER nicht zuständig, da dieser in Brandenburg liegt. Mit freundlichem Gruß