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Bergbautätigkeiten

Auskunft ob Bergbauarbeiten auf dem Baugrundstück in Remagen-Oedingen, Flur 6, Flurstück 46/16 ausgeführt wurden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Rolf Nettekoven
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft ob Be…
An Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Details
Von
Rolf Nettekoven
Betreff
Bergbautätigkeiten [#259302]
Datum
19. September 2022 13:31
An
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft ob Bergbauarbeiten auf dem Baugrundstück in Remagen-Oedingen, Flur 6, Flurstück 46/16 ausgeführt wurden?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rolf Nettekoven Anfragenr: 259302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259302/ Postanschrift Rolf Nettekoven << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rolf Nettekoven
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
5400-1017-22 - Empfangsbestätigung - Antrag nach dem Landestransparenzgesetz Betreff: Empfangsbestätigung - Antrag…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
5400-1017-22 - Empfangsbestätigung - Antrag nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
21. September 2022 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Betreff: Empfangsbestätigung - Antrag nach Landestransparenzgesetz Aktenzeichen: 5400-1017-22 (bitte immer angeben) Sehr geehrter Herr Nettenkoven, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage vom 19.09.2022 betreffend die Information, ob Bergbauarbeiten auf dem Baugrundstück in Remagen-Oedingen, Flur 6, Flurstück 46/16 ausgeführt wurden. Wir teilen Ihnen mit, dass wir diese als Antrag nach § 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) behandeln. Ihr Antrag ist dem LGB am 19.09.2022 zugegangen. Wir werden Ihre Anfrage in unserem Hause prüfen und bei Drittbetroffenheit ggf. ein entsprechendes Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 1 LTranspG einleiten. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich im Falle eines Drittbeteiligungsverfahrens die Fristen zur Ermöglichung der gewünschten Einsichtnahme verlängern können. Wir kommen unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück. Wichtige Hinweise: * Die Anfrage kann nach § 24 LTranspG gebührenpflichtig sein, soweit es sich nicht nur um die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte und die entsprechende Einsichtnahme in amtliche Informationen und Umweltinformationen vor Ort handelt. Eine Kopie des Gesetzes sowie der Gebührenverordnung finden Sie zu Ihrer Information im Anhang. * Wir weisen darauf hin, dass es im Rahmen des Landestransparenzgesetzes vorgesehen ist, nur bereits vorhandene Daten zugänglich zu machen. Es werden keine Daten erhoben oder weiter aufbereitet. Einschränkungen (z.B. durch Schwärzungen o.ä.) in der Datenweitergabe entstehen zum Beispiel durch den allgemeinen Datenschutz sowie durch Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse. Ihre Anfrage enthält eine unvollständige Postanschrift (PLZ und Ort fehlen). Zur Zustellung von Entscheidungen benötigen wir Ihre vollständige Postanschrift, daher wird um Vervollständigung gebeten. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
E-Akte: 2410/22-032 Sehr geehrte Herr Nettekoven, mein Name ist [geschwärzt] und ich bin hier am LGB u.a. für di…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Bergbautätigkeiten [#259302]
Datum
29. September 2022 16:54
Status
E-Akte: 2410/22-032 Sehr geehrte Herr Nettekoven, mein Name ist [geschwärzt] und ich bin hier am LGB u.a. für die Auskunft zum Altbergbau zuständig. Mit E-Mail vom 20.09.2022 stellten Sie an mich eine Bauanfrage für das Baugrundstück in Remagen-Oedingen, Flur 6, Flurstück 46/16. Daraufhin baten wir Sie mit E-Mail vom 21.09.2022 (Fr. Mosto) uns die erforderlichen Unterlagen (u.a. der Nachweis des berechtigten Interesses und die Kostenübernahmezusage) zu zusenden - dies erfolgte leider nicht. Ihre Anfrage fällt nicht unter das LTranspG, sondern unter das Bundesberggesetz (§ 63 (4) BBergG), da es sich hier um grundstücksbezogene Daten handelt, die den Persönlichkeitsrechten unterliegen. Somit erhält nur der Jenninge Auskunft der ein berechtigtes Interesse nachweist (z.B. Grundbuchauszug oder Grundbuchauszug plus Vollmacht des Eigentümers). Ausnahme bilden Auskunftsersuchen für montanhistorische oder wissenschaftliche Forschungen. Sollten Sie Fragen hierzu haben beantworte ich Sie Ihnen gern - auch fernmündlich unter [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]