Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft

Anfrage an: Jobcenter Börde

Nach Informationen der Tageszeitung Junge Welt vom 17.05.2015 liegt für den Landkreis Börde ein Konzept für die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft der Firma Analyse & Konzepte vor.

In dem Artikel "Kürzen durch die Hintertür" ist zu lesen:

"Grundsicherung im Alter, Hartz IV, Sozialgeld bei Behinderung: Darauf Angewiesene müssen sich enorm einschränken. Wie teuer sie wohnen dürfen, überlässt der Gesetzgeber den Kommunen. Die sparen häufig zu Lasten der Bedürftigen – mit Hilfe eines »schlüssigen« Konzepts, das zu erstellen die Hamburger Firma »Analyse & Konzepte GmbH« gegen fünfstellige Beträge anbietet. Eine solche nutzt auch der Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt – mit verheerenden Auswirkungen: Er setzt Mietobergrenzen für Leistungsbezieher bis zu 16 Prozent niedriger fest, als es das Wohngeldgesetz zubilligt – und bleibt damit bis zu 25 Prozent unter den Vorgaben des Bundessozialgerichts (BSG). Finden Betroffene keine passende Wohnung, müssen sie die Miete anteilig aus ihrem Regelsatz zahlen – Geld, das ihnen zum Leben fehlt."
https://www.jungewelt.de/2015/03-17/023.php

1. Es wird um die Übersendung des oben genannten Berichts der Firma Analyse & Konzepte
- bevorzugt als pdf-Datei.
2. Bitte benennen Sie die Kosten des Konzepts.

Ergebnis der Anfrage

Dass der Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im Volltext beim Jobcenter Börde vorliegt, wird weder bestätigt, noch dementiert.

Das Jobcenter verweist auf den Landkreis Börde als Verordnungsgeber.

Also nochmal:
https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht…

Die Zusammenarbeit lässt zu Wünschen übrig.

Alternativ zur IFG-Anfrage besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu politischen Kräften vor Ort.:

So darf als sicher gelten, dass mehrere Klagen wegen der Kosten der Unterkunft auf der Basis der neuen Richtlinien gerichtsanhängig sind und das das zuständige Gericht die Herausgabe des "Gutachtens" gefordert hat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. März 2015
  • Frist
    24. April 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: N…
An Jobcenter Börde Details
Von
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Betreff
Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#8943]
Datum
21. März 2015 21:32
An
Jobcenter Börde
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Informationen der Tageszeitung Junge Welt vom 17.05.2015 liegt für den Landkreis Börde ein Konzept für die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft der Firma Analyse & Konzepte vor. In dem Artikel "Kürzen durch die Hintertür" ist zu lesen: "Grundsicherung im Alter, Hartz IV, Sozialgeld bei Behinderung: Darauf Angewiesene müssen sich enorm einschränken. Wie teuer sie wohnen dürfen, überlässt der Gesetzgeber den Kommunen. Die sparen häufig zu Lasten der Bedürftigen – mit Hilfe eines »schlüssigen« Konzepts, das zu erstellen die Hamburger Firma »Analyse & Konzepte GmbH« gegen fünfstellige Beträge anbietet. Eine solche nutzt auch der Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt – mit verheerenden Auswirkungen: Er setzt Mietobergrenzen für Leistungsbezieher bis zu 16 Prozent niedriger fest, als es das Wohngeldgesetz zubilligt – und bleibt damit bis zu 25 Prozent unter den Vorgaben des Bundessozialgerichts (BSG). Finden Betroffene keine passende Wohnung, müssen sie die Miete anteilig aus ihrem Regelsatz zahlen – Geld, das ihnen zum Leben fehlt." https://www.jungewelt.de/2015/03-17/023.php 1. Es wird um die Übersendung des oben genannten Berichts der Firma Analyse & Konzepte - bevorzugt als pdf-Datei. 2. Bitte benennen Sie die Kosten des Konzepts.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bericht des Forschungsinstitut Analyse &a…
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Von
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Betreff
AW: Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#8943]
Datum
10. Mai 2015 01:22
An
Jobcenter Börde
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft" vom 21.03.2015 (#8943) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bericht des Forschungsinstitut Analyse &a…
An Jobcenter Börde Details
Von
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Betreff
AW: AW: Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#8943]
Datum
24. Mai 2015 02:01
An
Jobcenter Börde
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft" vom 21.03.2015 (#8943) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Börde
Analyse & Konzepte
Von
Jobcenter Börde
Via
Briefpost
Betreff
Analyse & Konzepte
Datum
28. Mai 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
78,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Analyse & Konzepte [#8943] Sehr geehrt<< Anrede >> für die Beantwortung meiner Anfrage und d…
An Jobcenter Börde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Analyse & Konzepte [#8943]
Datum
1. Juni 2015 20:11
An
Jobcenter Börde
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> für die Beantwortung meiner Anfrage und die Zusendung des erbetenen Konzeptes ist es ausreichend, dass das Jobcenter im Besitz eines Exemplares ist. Das Datenmaterial unterliegt dem Informationsfreiheitsgesetz und stellt keine schützenswerte Information dar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Analyse & Konzepte [#8943] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Be…
An Jobcenter Börde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Analyse & Konzepte [#8943]
Datum
25. Juni 2015 08:55
An
Jobcenter Börde
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft" vom 21.03.2015 (#8943) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Börde
Ihre Anfrage zu Kosten der Unterkunft Sehr geehrtAntragsteller/in hinsichtlich Ihrer Anfragen ist Ihnen eine Info…
Von
Jobcenter Börde
Betreff
Ihre Anfrage zu Kosten der Unterkunft
Datum
25. Juni 2015 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hinsichtlich Ihrer Anfragen ist Ihnen eine Information zugegangen, dass Sie sich bezüglich der Informationen bitte an den Landkreis Börde wenden möchten. Der Landkreis Börde ist hier der Verordnungsgeber. Alle erforderlichen Hintergrundinfos und Ausgaben der aktuellen Kreisrechtslage können Sie dort erhalten. Es besteht kein Grund Ihr Anliegen anzumahnen. Ich bitte um Verständnis. Für Rückfragen sprechen Sie mich einfach an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zu Kosten der Unterkunft [#8943] Sehr geehrteAntragsteller/in inzwischen hat das Bundessozialger…
An Jobcenter Börde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Kosten der Unterkunft [#8943]
Datum
2. Februar 2020 09:02
An
Jobcenter Börde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in inzwischen hat das Bundessozialgericht ein Konzept für den KreisBörde aus dem Jahr 2013 für nicht schlüssig erklärt. (3. Instanz, Bundessozialgericht, B 14 AS 24/18 R, 30.01.2019) https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=207111&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= Die gerügten Fehler gelten gleichermaßen auch für die anderen Konzepte der Firma Analyse & Konzepte. Aus diesem Grund wiederhole ich meinen Antrag auf Veröffentlichung oder Übersendung der Volltext-Konzepte als pdf-Datei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/8943 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sachse…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft“ [#8943] [#8943]
Datum
2. März 2020 21:51
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8943 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es den Bürgern nicht zugemutet werden kann, dass staatliche oder kommunale Behörden die Öffentlichkeit mit Falschinformationen überschwemmen und diese rechtskräftig ausgeurteilten Täuschungsbemühungen weiterhin verschleiern können. Möglicherweise soll Sozialleistungsbetrug an Leistungsberechtigten vertuscht werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 8943.pdf - 2015-05-27_1-2015-05-28-antwort.pdf Anfragenr: 8943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/8943

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Az.: IF 142-3.267 Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Eingabe in o.g. Angelegenheit danke ich Ihnen. Ich bitt…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Re: [EXTERN] Vermittlung bei Anfrage „Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft“ [#8943] [#8943]
Datum
18. März 2020 17:00
Status
Warte auf Antwort
Az.: IF 142-3.267 Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Eingabe in o.g. Angelegenheit danke ich Ihnen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mangels Zuständigkeit von einem Tätigwerden absehe. Bei dem Jobcenter Börde handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II. Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber der gemeinsamen Einrichtung richtet sich gem. § 50 Abs. 4 Satz 2 SGB II nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Die Datenschutzkontrolle und die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über die Informationsfreiheit bei der gemeinsamen Einrichtung obliegen gem. § 50 Abs. 4 Satz 3 SGB II dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Einen kurzen Hinweis auf die Zuständigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit finden Sie auch auf der Homepage des Jobcenter Börde https://www.jobcenter-boerde.de/seite/291303/datenschutz.html Es steht Ihnen frei, sich mit Ihrem Anliegen an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu wenden. Mit freundlichen Grüßen