Sehr
<< Anrede >>
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/anfrage/berichterstattung-digitalfirst-mai-2021/
Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet.
Die Ausführungen der Senatskanzlei sind weder nachvollziehbar noch üblich.
Dass die Daten der Berichterstattung aus einem Datensystem gezogen werden, ist logisch und nachvollziehbar. Allerdings ist es vollkommen unüblich, dass Lenkungs- oder Steuerungsgremien quasi Rohdaten hinsichtlich Projektfortschritt, Finanzen, Qualität und Ressourcenverbrauch einschließlich der Risikobetrachtung erhalten. Diese Daten sind nach den gängigen Standardmethoden zu gewichten und zu beurteilen. Hinsichtlich der Risikodarstellung bedarf auch jeweils eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der erforderlichen Gegenmaßnahmen.
Darüber hinaus sind entsprechende Berichte auch revisionssicher aufzubewahren. Dies wäre mit einem quasi on the fly-Datenbankauszug gar nicht gegeben.
Üblicher Weise - und dass die hamburgische Verwaltung hier eine Ausnahme darstellt, ist nur schwer zu glauben - erfolgen solche Berichte im Präsentations- oder Text-Format. Nur dann werden sie den Erfordernissen gerecht.
Ein Hinweis: Die Senatskanzlei hat in einem ähnlichen Verfahren ebenso diesen wenig nachvollziehbaren Einwand gebracht (
https://fragdenstaat.de/anfrage/berichterstattung-digitalfirst-juni-2021/). Ich verzichte im Hinblick auf eine Ressourcenschonung in Ihrer Dienststelle auf eine gesonderte Vorlage.
Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anhänge:
- 223845.pdf
Anfragenr: 223845
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/223845/