Berichterstattung DigitalFirst Mai 2021

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Berichterstattung der Programmleitung DigitalFirst an das Lenkungs- bzw. Steuerungsgremium sowie die Auftraggeberin des Programms im Mai 2021

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Juni 2021
  • Frist
    24. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichterstattung DigitalFirst Mai 2021 [#223845]
Datum
22. Juni 2021 10:58
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Berichterstattung der Programmleitung DigitalFirst an das Lenkungs- bzw. Steuerungsgremium sowie die Auftraggeberin des Programms im Mai 2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223845/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 22. Juni 2021. Die Berichterstattung der Programmleit…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-Berichterstattung DigitalFirst Mai 2021 [#223845]
Datum
23. Juli 2021 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 22. Juni 2021. Die Berichterstattung der Programmleitung DigitalFirst erfolgt aus einer datenbankgestützten Fachanwendung. Die Berichterstattungsunterlagen für den Monat Mai 2021 aus dieser Fachanwendung hätten einen erheblichen Umfang. Zur Bearbeitung Ihres Antrags hinsichtlich der Übersendung dieser Dokumente wäre es daher notwendig, mit entsprechendem Zeitaufwand die Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung im Hinblick auf ggf. enthaltene personenbezogene Daten und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu prüfen. Daher würde gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG eine Gebühr zu erheben sein. Die Höhe der Gebühr würde dem Gebührenrahmen in § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz i.V.m. der Anlage Nr. 1.3.1.2 entnommen werden, der zwischen 30 Euro und 500 Euro liegt. Bitte teilen Sie uns vor diesem Hintergrund mit, ob Sie Ihren Antrag auf Zugänglichmachung dieser Dokumente aufrechterhalten und teilen Sie uns in diesem Fall Ihre Anschrift mit, damit wir die anfallende Gebühr in Rechnung stellen können. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Lieber Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Was ich nicht nachvollziehen kann ist Ihre Einlassung, d…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichterstattung DigitalFirst Mai 2021 [#223845]
Datum
23. Juli 2021 16:49
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Was ich nicht nachvollziehen kann ist Ihre Einlassung, dass Sie nicht als Vertreter unserer Stadt in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten wollen. Einerseits sind Sie entsprechend den Angaben auf der Website des Amtes für IT und Digitalisierung unserer Stadt als CIO und stellvertretender Amtsleiter sowie Leitung von ITD2 Digitale Vollautomation aufgeführt und damit Ihre Daten auch bereits im Internet verfügbar sind. Ich nehme daher an, dass Sie mit dieser Antwort nicht öffentlich erscheinen wollen und dies wiederum kann ich nachvollziehen. Dass die Berichterstattung aus datenbankbasierten Kanälen stammen, kann ich nachvollziehen. Aber weder die Auftraggeberin noch die Steuerung- / Lenkungsgremien werden sich aus meiner Erfahrung mit solchen Instrumenten abgeben. Auch würde dies allen Dokumentationspflichten widersprechen. Sie müssen hier also keine neuen Dokumente erstellen, sondern die bestehenden zusenden. Mir ist bewusst, dass die Transparenzpflichten, die der Gesetzgeber der Verwaltung auferlegt, nicht immer geliebt sind. Aber dies sind nun einmal die Pflichten der Verwaltung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223845/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Berichterstattung DigitalFirst Mai 2021“ [#223845]
Datum
25. Juli 2021 20:56
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/berichterstattung-digitalfirst-mai-2021/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Ausführungen der Senatskanzlei sind weder nachvollziehbar noch üblich. Dass die Daten der Berichterstattung aus einem Datensystem gezogen werden, ist logisch und nachvollziehbar. Allerdings ist es vollkommen unüblich, dass Lenkungs- oder Steuerungsgremien quasi Rohdaten hinsichtlich Projektfortschritt, Finanzen, Qualität und Ressourcenverbrauch einschließlich der Risikobetrachtung erhalten. Diese Daten sind nach den gängigen Standardmethoden zu gewichten und zu beurteilen. Hinsichtlich der Risikodarstellung bedarf auch jeweils eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der erforderlichen Gegenmaßnahmen. Darüber hinaus sind entsprechende Berichte auch revisionssicher aufzubewahren. Dies wäre mit einem quasi on the fly-Datenbankauszug gar nicht gegeben. Üblicher Weise - und dass die hamburgische Verwaltung hier eine Ausnahme darstellt, ist nur schwer zu glauben - erfolgen solche Berichte im Präsentations- oder Text-Format. Nur dann werden sie den Erfordernissen gerecht. Ein Hinweis: Die Senatskanzlei hat in einem ähnlichen Verfahren ebenso diesen wenig nachvollziehbaren Einwand gebracht (https://fragdenstaat.de/anfrage/berichterstattung-digitalfirst-juni-2021/). Ich verzichte im Hinblick auf eine Ressourcenschonung in Ihrer Dienststelle auf eine gesonderte Vorlage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223845.pdf Anfragenr: 223845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223845/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/2348/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 25.7.2021 ist bei uns …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/2348/2021)
Datum
29. Juli 2021 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 25.7.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2348/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe wg. Berichterstattung DigitalFirst Mai (I3/2348/2021) Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe wg. Berichterstattung DigitalFirst Mai (I3/2348/2021)
Datum
22. September 2021 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 25.7.2021 zur Berichterstattung DigitalFirst für den Monat Mai 2021. Der Sachverhalt deckt sich hier, abgesehen von dem angefragten Berichtszeitraum, mit Ihrer Anfrage, zu der ich am 16.9.2021 unter dem Aktenzeichen I3/2307/2021 Stellung genommen habe. Auf die Stellungnahme wird daher für dieses Verfahren verwiesen. Mit freundlichen Grüßen