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Beschäftigungsbedingungen der EZB-Direktoriumsmitglieder

sämtliche Beschäftigungsbedingungen der EZB-Direktoriumsmitglieder i.S.v. Art. 11.3 ESZB/EZB-Satzung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2023
  • Frist
    27. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Guten Tag, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/…
An Europäische Zentralbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschäftigungsbedingungen der EZB-Direktoriumsmitglieder [#274883]
Datum
4. April 2023 17:19
An
Europäische Zentralbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Guten Tag, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
sämtliche Beschäftigungsbedingungen der EZB-Direktoriumsmitglieder i.S.v. Art. 11.3 ESZB/EZB-Satzung.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274883/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Zentralbank
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 4. April 2023 auf Zugang zu Dokumenten …
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
Empfangsbestätigung: Beschäftigungsbedingungen der EZB-Direktoriumsmitglieder [#274883]
Datum
24. April 2023 18:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 4. April 2023 auf Zugang zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank (EZB). Wir bearbeiten den Antrag auf Basis des Beschlusses EZB/2004/3 der Europäischen Zentralbank<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02004D0003(01)-20150329> und beabsichtigen, Ihnen bis Ende nächster Woche eine Antwort zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen,

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Europäische Zentralbank
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 4. April 2023 auf Zugang zu den Bes…
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
Antwort der EZB: Beschäftigungsbedingungen der EZB-Direktoriumsmitglieder
Datum
5. Mai 2023 16:00
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 4. April 2023 auf Zugang zu den Beschäftigungsbedingungen der EZB-Direktoriumsmitglieder. Nach sorgfältiger Prüfung Ihres Antrags gemäß dem Beschluss EZB/2004/3 hat die EZB drei Dokumente identifiziert, die für Ihren Antrag relevant sind. 1. Beschäftigungsbedingungen für die Präsidentin bzw. den Präsidenten der Europäischen Zentralbank 2. Beschäftigungsbedingungen für die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank 3. Beschäftigungsbedingungen für die anderen Direktoriumsmitglieder Wir weisen Sie darauf hin, dass die Beschäftigungsbedingungen für die Präsidentin bzw. den Präsidenten der EZB bereits auf der EZB-Website veröffentlicht sind. Vor diesem Hintergrund und nach sorgfältiger Prüfung gemäß Beschluss EZB/2004/3 kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Zugang zu den beiden anderen Dokumenten vollständig gewährt werden kann, da keine der in Artikel 4 des Beschlusses aufgeführten Ausnahmen einschlägig ist. Die von Ihrem Antrag erfassten Dokumente wurden in das öffentliche Dokumentenverzeichnis der EZB im Bereich „Employment matters“ aufgenommen und können über die folgenden Links abgerufen werden: 1. Beschäftigungsbedingungen für die Präsidentin bzw. den Präsidenten der Europäischen Zentralbank<https://www.ecb.europa.eu/ecb/access_to_documents/document/pa_document/shared/data/ecb.dr.par2023_0019_President_terms_and_conditions.en.pdf> 2. Beschäftigungsbedingungen für die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank<https://www.ecb.europa.eu/ecb/access_to_documents/document/pa_document/shared/data/ecb.dr.par2023_0019_Vice_President_terms_and_conditions.en.pdf> 3. Beschäftigungsbedingungen für die anderen Direktoriumsmitglieder<https://www.ecb.europa.eu/ecb/access_to_documents/document/pa_document/shared/data/ecb.dr.par2023_0019_EB_member_terms_and_conditions.en.pdf> . Mit freundlichen Grüßen,