Beschwerde auf Grund von un nötigen Papier verbrauch, Zeit und Steuerverschwendung durch den Bundestag.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stelle meine Fragen über das Portal Frag den Staat (IFG)
Papierlos Online gute Sache. Antworten bekommt der Bürger hier auch nicht.Genauso wie bei fast allen Behörden und Ämtern.
Inner Deutsches Problem.
Warum werden die Fragen nicht Papierlos beantwortet ?
Hier Tippeln Mitarbeiter in ZR 1 - ? und so weiter, überflüssige Antwort schreiben in Papierform an. Antworten stehen nicht drin. Den hinweis nach IFG...
habe ich derzeitig 4 mal vorliegen. Zeit,Papier,Steuerverschwendung es so sinnlos was die Damen und Herrn machen. Last es bitte.
17.02.2020 Eingabe,21.02.2020 Antwort Referat ZR4 Frau Hertling.
15.01.2020 Eingabe,31.01.2020 Antwort Referat ZR4 Frau Hertling
.... Antwort Referat Pet 4 Frau Reuther
10.01.2020 Eingabe,17.01.2020 Antwort " Pet A Herrn J.Gallsch
Wenn man für die Bürger keine Antworten hat.Dann ist das so, das sind Wir das Volk gewohnt. Einfach nix machen. Online wäre noch ne Möglichkeit.
Aber Briefe, auf Bürger Fragen ohne jegliche Antwort.
Bei allem Respekt. Das ist so sinnlos.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum26. Februar 2020
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28. März 2020
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