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Beschwerden gemäß Verordnungen 1049/2001 Artikel 8 Abs. 1 oder Abs. 3

wie viele Beschwerden gemäß der Verordnungen 1049/2001 Artikel 8 Abs. 1 oder Abs. 3 in den letzten 5 Jahren eingegangen sind, aufgeschlüsselt nach Quartal.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2019
  • Frist
    8. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerden gemäß Verordnungen 1049/2001 Artikel 8 Abs. 1 oder Abs. 3 [#131195]
Datum
14. April 2019 18:48
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
wie viele Beschwerden gemäß der Verordnungen 1049/2001 Artikel 8 Abs. 1 oder Abs. 3 in den letzten 5 Jahren eingegangen sind, aufgeschlüsselt nach Quartal.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäischer Bürgerbeauftragte
Ares(2019)2671353 - Empfangsbestätigung - Antrag auf öffentlichen Zugang zu Informationen - ARES(2019)2655101 [Are…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Ares(2019)2671353 - Empfangsbestätigung - Antrag auf öffentlichen Zugang zu Informationen - ARES(2019)2655101
Datum
17. April 2019 09:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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[Ares(2019)2671353 - Empfangsbestätigung - Antrag auf öffentlichen Zugang zu Informationen - ARES(2019)2655101](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c363066e) * Sent by ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrtAntragsteller/in
Europäischer Bürgerbeauftragte
Ares(2019)2872134 - Antwort auf Ihren Antrag über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - Ares(2019)2655101 …
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Ares(2019)2872134 - Antwort auf Ihren Antrag über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - Ares(2019)2655101
Datum
29. April 2019 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2019-04-26-Annex-Table-replytoFOIAres20192655101_1049.xls
55,5 KB
image001.gif
5,1 KB


Ares(2019)2872134 - Antwort auf Ihren Antrag über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - Ares(2019)2655101 Sent by ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. Betreff: Antwort auf Ihren Antrag über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - Ares(2019)2655101 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 14. April 2019 baten Sie das Büro der Europäischen Bürgerbeauftragten um öffentlichen Zugang zu Dokumenten, die folgende Informationen enthalten: “wie viele Beschwerden gemäß der Verordnungen 1049/2001 Artikel 8 Abs. 1 oder Abs. 3 in den letzten 5 Jahren eingegangen sind, aufgeschlüsselt nach Quartal”. Ihr Antrag wurde am 16. April 2019 unter der Referenznummer Ares(2019)2655101 registriert. Wir haben Ihren Antrag im Einklang mit der Verordnung 1049/2001[1] über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission und der Entscheidung des Bürgerbeauftragten über die internen Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und von Auskunftsersuchen[2] behandelt. Zum Zwecke der Beantwortung Ihres Antrags haben wir eine Suche in unserer einschlägigen Datenbank, ‘dem Case Management System’, durchgeführt, welche das folgende Ergebnis lieferte: In den letzten fünf Jahren (Zeitraum 1. Januar 2014 bis 25. April 2019) gingen bei der Bürgerbeauftragten 498[3] Beschwerden in Bezug auf Zugang zu Dokumenten und Transparenzangelegenheiten ein. Die Excel-Tabelle im Anhang enthält die betreffenden statistischen Informationen sowie eine Aufschlüsselung nach Jahren (siehe Spalte „Grand Total“).[4] Leider ist es nicht möglich, aus unserem Case Management System Informationen auf Quartalsbasis zu extrahieren. Bitte beachten Sie, dass am 1. September 2016 der Beschluss des Bürgerbeauftragten zur Annahme neuer Durchführungsbestimmungen in Kraft trat. Wie Sie der Excel-Tabelle entnehmen können, beziehen sich manche Informationen auf Beschwerden, die nach den nunmehr aufgehobenen Durchführungsbestimmungen behandelt wurden („old IP’s“)[5]. Wie Sie vielleicht wissen, hat die Bürgerbeauftragte am 1. September 2017 ein beschleunigtes Beschwerdeverfahren („Fast Track Verfahren“)[6] für die Behandlung von Beschwerden betreffend Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten eingeführt. Die Zuständigkeit der Bürgerbeauftragten für die Bearbeitung von Beschwerden ist in einer Reihe von Bestimmungen[7] geregelt. Eine dieser Bestimmungen besagt, dass sich der Beschwerdeführer zunächst mit dem betreffenden EU-Organ zur Lösung des Problems in Verbindung gesetzt haben muss, bevor er sich mit einer Beschwerde an die Bürgerbeauftragte wendet. Für Fälle betreffend den Zugang zu Dokumenten bedeutet dies, dass der Beschwerdeführer verpflichtet ist, das Überprüfungsverfahren nach der Verordnung 1049/2001 in Anspruch genommen zu haben (d.h. einen sogenannten „Zweitantrag“ gestellt zu haben). Insofern betreffen alle zulässigen, an die Bürgerbeauftragte gerichteten Beschwerden die finale Entscheidung (oder das Fehlen einer solchen) nach Artikel 8(1) oder Artikel 8(3) der Verordnung 1049/2001. Leider sind wir nicht in der Lage, genaue Zahlen zu diesen zwei Bestimmungen aus unserer Datenbank zu extrahieren, da wir solche Details nicht erfassen. Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung 1049/2001 haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung dieses Standpunktes (sogenannter „Zweitantrag“) zu stellen. Sie können von dieser Möglichkeit Gebraucht machen, indem Sie innerhalb von 15 Arbeitstagen ab Erhalt dieser Antwort eine E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> senden. Ein Überprüfungsantrag würde in Folge von unserer Generalsekretärin behandelt werden. Ich hoffe, Sie finden diese Informationen hilfreich. Bei Fragen oder Bitten um Erläuterungen können Sie mich gerne über unsere Büro-E-Mail-Adresse oder telefonisch kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ares(2019)2872134 - Antwort auf Ihren Antrag über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - Ares(2019)2655…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ares(2019)2872134 - Antwort auf Ihren Antrag über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - Ares(2019)2655101 [#131195]
Datum
29. April 2019 15:58
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre zügige Antwort. Besteht die Möglichkeit die gegebenen Informationen als PDF zu übersenden? Eine solches Dokument ist, im Gegensatz zu einer Properitäreren Excel Datei, auf allen gängigen System ohne zusätzliche, meist kostenpflichtige, Software lesbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Europäischer Bürgerbeauftragte
Ares(2019)2901720 - Antwort auf Ihren Antrag über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - Ares(2019)2655101 …
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Ares(2019)2901720 - Antwort auf Ihren Antrag über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - Ares(2019)2655101
Datum
30. April 2019 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
[Ares(2019)2901720 - Antwort auf Ihren Antrag über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten - Ares(2019)2655101](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c3b03085) * Sent by ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in