Betrieblich minderqualifiziertes Personal DB Fernverkehr
Sehr geehrte Damen und Herren,
Leider habe ich in den letzten drei Monaten, insbesondere bei Ihrem sehr jungen oder quereingestelltem Personal, insbesondere bei der DB Fernverkehr AG, einige Vorfälle erlebt, die mich an der fachlichen Eignung Ihres Personales teilweise sehr stark zweifeln lassen.
So habe ich Zugbegleiter von ICE Zügen erlebt, die sich darüber beschwert haben, dass ein Triebfahrzeugführer vor dem Kupplungsvorgang vor einem Halt zeigenden Signal (Schutzhalt) hielt und nicht weiter vor den anderen Zug fuhr, zum anzukuppelnden Zugteil.
Das ist grobes betriebliches Mangelwissen, wenn Ihre Zugbegleiter nicht einmal die WICHTIGSTEN Signale richtig erkennen und deuten können...
Ich habe mehrere Züge des Nah- und Fernverkehr erlebt, bei denen die gesetzlichen Regelungen zur Führerstandsmitfahrt (Paragraph 45 (5) der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung) verletzt wurden und weitere gesetzliche Regelungen der EBO, z.B. Fahren OHNE Schlusslicht oder ungesicherte letzte Wagen an einem nicht ausreichend langen Bahnsteig.
( Paragraph 34 (6) und (8) )
Diese Sichtungen habe ich alle den aus meiner Sicht verantwortlichen Vorständen oder dem Kundendialog der DB mitgeteilt, jedoch seitens der Vorstände niemals eine Rückmeldung dazu erhalten und beim Kundendialog nur Mitteilung erhalten, dass es an den Fachbereich weitergeleitet wird.
Eine Verbesserung kam leider bisweilen für mich erkennbar nicht zustande.
Desweiteren habe ich mehrmals bundesweit erlebt, dass Ihre Zugbegleiter auf Schnellfahrstrecken/besonderen Tunnelstrecken KEINE Beobachtungsgänge in den Zügen erledigen, wie es Ihr SRK-Programm zur Sicherheit auf besonderen Strecken (mit hohem Schadenspotenzial im Ausnahmefall in den Zügen) vorsieht.
Bahnsteigbeobachtungen bei der Abfahrt des Zuges, welche den Reisenden vor allem am Bahnsteig des Zuges sichern sollen, gibt es nur bei einer Minderheit Ihres Personales.
Viele stehen zwar an der Tür, spielen aber mit dem Handy herum, statt aktiv zu beobachten.
Die örtlichen Aufsichten an den Bahnhöfen, welche zwar nicht zur DB Fernverkehr AG gehören, jedoch deren Züge abfertigen sollen,
machen teilweise ALLES, außer die Zugaufsicht korrekt wahrzunehmen.
Deren einziger betrieblicher Job, den sie eigentlich wahrnehmen sollen.
Heute 20.06.22 rief eine Zugführerin der DB Fernverkehr AG im ICE 1088 durch, dass in Fulda eine Rotausleuchtung herrsche.
Das sei der Umstand, wenn alle Signale im Bahnhof rot leuchten würden...
(Eine Rotausleuchtung ist aber in der Betrieblichen Wirklichkeit eine FEHLERHAFTE Meldung der Gleisfreimeldeanlage des Fahrdienstleiters, dass sich dort ein Zug aufhalten würde, obwohl dort tatsächlich keiner ist).
Also eine Störung im Betriebsablauf des Fahrdienstleiters.
Das sind also zwei vollkommen verschiedene Sachverhalte, die eine betriebliche Zugführerin eigentlich Wissen sollte.
Nach all diesen Verstößen gegen die EBO, gegen Ihre eigenen Sicherungskonzepte UND mehreren eindeutig falschen betrieblichen Aussagen/Einordnungen/Handlungen Ihrer aktiven Zugbegleiter, Triebfahrzeugführer, Aufsichten und SRK-Bordgastronomen,
stellt sich mir leider die Frage,
ob sich insbesondere die DB Fernverkehr AG noch ausreichend um die betrieblichen Belange des sicheren Bahnverkehrs kümmert.
Daraus habe ich folgende Fragen abgeleitet:
Gibt es eine interne Statistik/Studie, wie viele Ihrer betrieblichen Zugführer, Zugbegleiter, SRK-verantwortlichen Bordgastronomen und Triebfahrzeugführer bei betrieblichen Vorgängen auffällig gehandelt haben?
Wie wird mit Personal verfahren, die eindeutig rechtswidrige Handlungen vorgenommen haben und wie wird mit jenen Verfahren, die durch öffentliche Aussagen durch betriebliches Falschwissen aufgefallen sind?
Was möchte die DB Fernverkehr AG in unmittelbarer Folge meiner geschilderten Beobachtungen unternehmen, dass mir als Reisenden nicht mehr in der Häufigkeit falsche betriebliche Aussagen auffallen?
Was möchte die DB Fernverkehr in unmittelbarer Folge meiner Beobachtungen unternehmen, damit ich oder andere Reisende in Zukunft keine Verstöße gegen die EBO mehr miterleben müssen?
Gibt es interne Auswertungen oder Studien, bei denen die vorgenannten Verstöße gegen die EBO zahlenmäßig erfasst und neutral ausgewertet werden?
Wenn ja, hat die DB intern auch mehr betriebliche Unregelmäßigkeiten in der jüngsten Zeit festgestellt, analog zu meinen Beobachtungen?
Gibt es Sicherheitsmechanismen, welche Ihr betriebliches Personal regelmäßig durchlaufen muss?
Wenn ja, wie greifen diese, wenn Personal eindeutig versagt hat?
Was passiert mit Personal, die bei internen regelmäßigen Schulungen (z.B. SRK) regelmäßig durch Mangelwissen auffallen?
Welche Mindestquoten an betrieblichem Wissen muss Ihr Personal nachweisen bzw. erfüllen, damit diese betriebliche Handlungen vornehmen dürfen?
Beste Grüße und vielen Dank,
Fey, Jens Peter
Anfrage abgelehnt
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Datum20. Juni 2022
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22. Juli 2022
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