Z21f 1630 040 Fie
Sehr
<< Antragsteller:in >>
auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 06.10.2022 ergeht folgender Bescheid:
Ich lehne Ihren auf Übersendung der verlangten Informationen ab.
Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.
Begründung:
Sie stellten bei der Bundesnetzagentur einen Antrag nach dem IFG bzw. UIG auf Zugang zu amtlichen Informationen und verlangten
„1. Die Betriebserlaubnis des oben genannten Kraftwerks.
2. Das Datum an dem die Betriebserlaubnis erstmals erteilt worden ist.
3. Das Datum an dem die Betriebserlaubnis zuletzt überprüft worden ist.
4. Das Datum an dem die Betriebserlaubnis erstmals beantragt worden ist.“
Ich werte Ihren Antrag Als solchen auf Informationszugangsgewährung nach dem IFG. Die Bundesnetzagentur ist für die Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationszugang gemäß § 7 Absatz 1, § 1 IFG zuständig.
§ 1 Abs. 1 IFG gewährt einen Anspruch auf Zugang zu „amtlichen Informationen“, ermöglicht aber auch die Ablehnung gem. § 9 Abs. 3 IFG, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen auf der Website der Bezirksregierung Münster allgemein zugänglich vor, unter
https://www.bezreg-muenster.de/de/umw... kann der Genehmigungsbescheid abgerufen werden.
Aus dem dort zugänglichen Dokument ergeben sich auch die angeforderten Daten: Am 19.12.2014 wurde die Genehmigung erstmals beantragt, am 19.01.2017 erteilt.
Wann die Betriebserlaubnis zuletzt überprüft wurde, ist bei der Bundesnetzagentur nicht bekannt, da diese nicht für die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zuständig ist. Informationen hierüber könnten bei der Bezirksregierung vorliegen.
Da die Informationen aus öffentlichen Quellen beschaffbar sind bzw. nicht bei der Bundesnetzagentur vorliegen, war der Antrag abzulehnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden.
Mit freundlichem Gruß