Bodenbelastung durch Kerosin

Eine Bewertung der Boden- und Grundwasserbelastung durch Kerosinrückstände aus miltärischer Vornutzung am ehemaligen Flugplatz "Royal Air Force Station Brüggen" in Elmpt (Nordrhein-Westfalen).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Bewertung der …
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
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Betreff
Bodenbelastung durch Kerosin [#134080]
Datum
26. April 2019 13:28
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Bewertung der Boden- und Grundwasserbelastung durch Kerosinrückstände aus miltärischer Vornutzung am ehemaligen Flugplatz "Royal Air Force Station Brüggen" in Elmpt (Nordrhein-Westfalen).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihre Anfrage vom 26.04.2019 - Geschäftszeichen: VORE.O1018-11/19 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige i…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.04.2019 - Geschäftszeichen: VORE.O1018-11/19
Datum
3. Mai 2019 11:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang. Mit Ihrer E-Mail vom 26. April 2019 bitten Sie um Zusendung einer "Bewertung der Boden- und Grundwasserbelastung durch Kerosinrückstände aus militärischer Vornutzung am ehemaligen Flugplatz "Royal Air Force Station Brüggen" in Elmpt (Nordrhein-Westfalen)". Innerhalb der BImA ist der Stabsbereich Recht für Anträge nach dem IFG und dem UIG zuständig. Soweit Sie Ihren Antrag zusätzlich auf das VIG stützen, entspricht dies dem Musterantragstext der Internetseite "Frag den Staat". Vorliegend ist jedoch kein Bezug zu Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder Verbraucherprodukten im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (vgl. § 1 VIG) erkennbar. Ich gehe daher davon aus, dass Sie diesbezüglich keine weitergehende, förmliche Bescheidung (förmliche Ablehnung) erwarten. Das vorliegende Verfahren wird daher nach dem UIG und ggf. dem IFG durchgeführt, sofern ich von Ihnen keine anderslautende Nachricht erhalte. Ich habe die für das Kontaminationsmanagement zuständige Fachsparte der BImA zu Ihrer Anfrage um Auskunft und Stellungnahme gebeten. Sobald mir die erforderlichen Auskünfte vorliegen, komme ich unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurück. Sie baten des Weiteren um Mitteilung, ob und in welcher Höhe für die Übermittlung Kosten anfallen. Für die Übermittlung von Informationen werden nach § 12 Abs. 1 S. 1 UIG Gebühren und Auslagen erhoben. Diese richten sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage zur Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV). Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall eine Gebühr zu erheben ist, richtet sich nach dem mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage verbundenen Verwaltungsaufwand und ist noch nicht genau abzuschätzen. Ich gehe derzeit davon aus, dass eine Gebühr nach Nr. 1.2 des Gebührenverzeichnisses in Höhe von etwa 60,00 bis 100,00 Euro zu erheben wäre. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Auskunft zu Ihrer Anfrage vom 26.04.2019 - Geschäftszeichen: VORE.O1018-11/19 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihr…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Auskunft zu Ihrer Anfrage vom 26.04.2019 - Geschäftszeichen: VORE.O1018-11/19
Datum
14. Mai 2019 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem UIG bzw. IFG liegt mir nun die Auskunft der für das Kontaminationsmanagement zuständigen Fachsparte vor. Auf dem Gelände der ehemaligen "Royal Air Force Station Brüggen" (zuletzt als "Javelin-Barracks" bezeichnet) in Elmpt (Nordrhein-Westfalen) haben die britischen Streitkräfte bereits in den 1990er-Jahren mit der Beseitigung von Kerosin begonnen. Über die Jahre wurden dabei durch unterschiedliche Methoden bereits erhebliche Mengen an Kerosin sowohl aus dem Boden und der Bodenluft als auch aus dem Grundwasser entfernt. Alle Maßnahmen der britischen Streitkräfte wurden mit der zuständigen Umweltbehörde abgestimmt. Die Maßnahmen der britischen Streitkräfte dauerten bis zur Abgabe der Liegenschaft an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Dezember 2015 an. Seither werden die Maßnahmen der britischen Streitkräfte im Auftrag der BImA weitergeführt. Alle früheren und aktuellen Maßnahmen sind mit den Umweltbehörden des Kreises Viersen bzw. der Bezirksregierung abgestimmt. Kontrolluntersuchungen zeigen, dass an einzelnen Messstellen ein deutlicher Rückgang der Schadstoffkonzentration im Grundwasser zu verzeichnen ist. Gemeinsam mit den Ordnungsbehörden wurden die Erweiterung des Grundwassermessstellennetzes zu Untersuchungszwecken sowie die Identifizierung des Verlaufs einer alten Kerosinleitung und ggf. deren schrittweise Stilllegung festgelegt. Die Maßnahmen konnten schon teilweise erfolgreich abgeschlossen werden. Eine Schadstofffahne im Grundwasser befindet sich in Folge der umfangreichen Maßnahmen und des natürlichen Abbaus in einem stationären und teils rückläufigen Zustand. Der Kreis Viersen erhält alle Untersuchungskonzepte und -ergebnisse zur Zustimmung bzw. weiteren Abstimmung. Die Maßnahmen werden turnusmäßig solange fortgeführt, bis die zuständigen Umweltbehörden nach abschließender Gefahrenbeurteilung der Einstellung der Maßnahmen zugestimmt haben. Diese Auskunft ergeht gem. § 12 Abs. 1 S. 2 UIG i.V.m. Teil A Nr. 1.1 der Anlage zur UIGGebV gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Auskunft zu Ihrer Anfrage vom 26.04.2019 - Geschäftszeichen: VORE.O1018-11/19 [#134080] Sehr geehrteAntragstel…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
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Betreff
AW: Auskunft zu Ihrer Anfrage vom 26.04.2019 - Geschäftszeichen: VORE.O1018-11/19 [#134080]
Datum
14. Mai 2019 17:51
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen vielmals für die zügige Bearbeitung meiner Anfrage. Hiermit ist mein Informationsersuch abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>