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Bodenrechte / Wasserrechte verloren

Anfrage an: Forstamt Freiburg

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Stellungnahme und Nachweise in Bezug auf den aktuellen Sachstand zu den Boden-und Wasserrechte für das Land BW bzw. dem Ortenaukreis / Landratsamt Offenburg.

Hintergrund der Anfrage ist die Auskunft vom Wassermeister der Gemeinde Gengenbach. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Entnahme öffentlicher Gewässer (Trinkwasser, freies Wasser aus öffentlichen Stellen und Quellen) untersagt bzw. verboten wurde weil die Wasserrechte nicht verlängert wurden. Aus diesem Grunde ist die Wasserstelle Heigerach, oberer Wald Parkplatz vom Land BW verschlossen und der Öffentlichkeit unzugänglich gemacht worden.

Ich verweise auf das natürliche Recht auf Wasser (Menschenrecht) und bitte um Stellungnahme wie sich dieser Missstand in diesem Zusammenhang darstellt und welche Alternativen in der betreffenden Region aber auch im ganzen Bundesland angedacht sind.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. August 2020
  • Frist
    21. September 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem L…
An Forstamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bodenrechte / Wasserrechte verloren [#195791]
Datum
22. August 2020 16:43
An
Forstamt Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme und Nachweise in Bezug auf den aktuellen Sachstand zu den Boden-und Wasserrechte für das Land BW bzw. dem Ortenaukreis / Landratsamt Offenburg. Hintergrund der Anfrage ist die Auskunft vom Wassermeister der Gemeinde Gengenbach. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Entnahme öffentlicher Gewässer (Trinkwasser, freies Wasser aus öffentlichen Stellen und Quellen) untersagt bzw. verboten wurde weil die Wasserrechte nicht verlängert wurden. Aus diesem Grunde ist die Wasserstelle Heigerach, oberer Wald Parkplatz vom Land BW verschlossen und der Öffentlichkeit unzugänglich gemacht worden. Ich verweise auf das natürliche Recht auf Wasser (Menschenrecht) und bitte um Stellungnahme wie sich dieser Missstand in diesem Zusammenhang darstellt und welche Alternativen in der betreffenden Region aber auch im ganzen Bundesland angedacht sind. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195791/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in die genaue Begründung lautete die Wasserrechte wurde nicht verlängert. Diesen Zusam…
An Forstamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bodenrechte / Wasserrechte verloren [#195791]
Datum
22. August 2020 16:50
An
Forstamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die genaue Begründung lautete die Wasserrechte wurde nicht verlängert. Diesen Zusammenhang stellen sich folgende, dringend zu klärende Fragen: - an welcher Stelle sind die Wasserrechte zu verlängern? - warum werden die Wasserrechte nicht verlängert? - wer neben den Menschen hat noch das Recht auf Wasser inne bzw. das Recht den Menschen das Recht auf Wasser zu entziehen? Bitte auch hier um eine ausführliche Stellungnahme mit entsprechenden Nachweisen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195791/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>
Forstamt Freiburg
Guten Tag, ihre Anfragen haben wir zuständigkeitshalber an das Landratsamt Ortenaukreis weitergeleitet. Das For…
Von
Forstamt Freiburg
Betreff
Antw: Bodenrechte / Wasserrechte verloren [#195791]
Datum
25. August 2020 10:58
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, ihre Anfragen haben wir zuständigkeitshalber an das Landratsamt Ortenaukreis weitergeleitet. Das Forstamt Freiburg ist nur für den Stadtkreis Freiburg zuständig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Bitte auch um Auskunft in Bezug auf den Stadtkreis Freiburg. Anfragenr: 195791 Antwort an: <<E-Mail-Adres…
An Forstamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Bodenrechte / Wasserrechte verloren [#195791]
Datum
25. August 2020 11:39
An
Forstamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bitte auch um Auskunft in Bezug auf den Stadtkreis Freiburg. Anfragenr: 195791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195791/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>
Forstamt Freiburg
Guten Tag Herr Antragsteller/in, wir prüfen Ihre Anfrage und werden uns Ende nächster Woche bei Ihnen melden. Mi…
Von
Forstamt Freiburg
Betreff
AW: Antw: Bodenrechte / Wasserrechte verloren [#195791]
Datum
25. August 2020 15:00
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, wir prüfen Ihre Anfrage und werden uns Ende nächster Woche bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Forstamt Freiburg
Guten Tag, Guten Tag, Ihre Anfrage können wir nicht bearbeiten, da dies nicht in unserem Zuständigkeitsbereich l…
Von
Forstamt Freiburg
Betreff
AW: Antw: Bodenrechte / Wasserrechte verloren [#195791]
Datum
1. September 2020 09:04
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Guten Tag, Ihre Anfrage können wir nicht bearbeiten, da dies nicht in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Umweltschutzamt der Stadt Freiburg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte leiten Sie meine Anfrage entsprechend an die richtige Stelle weiter. Mit freu…
An Forstamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Bodenrechte / Wasserrechte verloren [#195791]
Datum
1. September 2020 11:39
An
Forstamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte leiten Sie meine Anfrage entsprechend an die richtige Stelle weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195791/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bodenrechte / Wasserrechte verloren“ vom 22.08.2020 (#195791) wurd…
An Forstamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Bodenrechte / Wasserrechte verloren [#195791]
Datum
17. Januar 2024 11:53
An
Forstamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bodenrechte / Wasserrechte verloren“ vom 22.08.2020 (#195791) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1213 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bodenrechte / Wasserrechte verloren“ vom 22.08.2020 (#195791) wurd…
An Forstamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Bodenrechte / Wasserrechte verloren [#195791]
Datum
17. Januar 2024 11:53
An
Forstamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bodenrechte / Wasserrechte verloren“ vom 22.08.2020 (#195791) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1213 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Forstamt Freiburg
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage nachdem Informationsfreih…
Von
Forstamt Freiburg
Betreff
AW: Antw: Bodenrechte / Wasserrechte verloren [#195791]
Datum
19. Januar 2024 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage nachdem Informationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen mit, dass hier kein Anspruch auf die begehrte Information besteht. Bei der begehrten Information handelt es sich nicht um eine amtliche Information, die der Stadt Freiburg vorliegt (vgl. § 7 Abs. 1 S. 1 LIFG). Wir sind daher unzuständig. Denn begehrt werden Informationen bzgl. des Landes bzw. des Ortenaukreises/ Landratsamts Offenburg. Mit freundlichen Grüßen