Sehr
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nachfolgend übersenden wir eine Übersicht über die Konzepte und Arbeitsgrundlagen im Bereich Vorsorgender Bodenschutz/Bodenverlust in Hamburg:
Bodenerosion: Bodenerosion ist für Hamburg im Vergleich zu Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern kein so großes Thema. Insofern gibt es hierzu auch keine gesonderten Papiere. Ggfs. wird im Einzelfall auf diese Problematik eingegangen.
Bodenbewusstsein: Zur Verbesserung des Bodenbewusstseins gibt es in Hamburg verschiedene Ansätze insbesondere zu den Bereichen Moorschutz, Streusalz, Bodenwerkstatt, Bodenlehrpfade. Der Bodenlehrpfad in den Harburger Bergen wird gerade überarbeitet und am 12.12.22 eröffnet.
Hierzu finden Sie Informationen unter
Vorsorgender Bodenschutz -
hamburg.de<
https://www.hamburg.de/boden/>
Versiegelung: In Hamburg gibt es ein Versiegelungsmonitoring. Darüber hinaus ist ein Entsiegelungsprogramm in Arbeit. Siehe hierzu Versiegelung -
hamburg.de<
https://www.hamburg.de/versiegelung/>; Regenwassermanagement in Hamburg, Starkregen, Niederschlagswasser -
hamburg.de<
https://www.hamburg.de/regenwassermanagement/>
Flächenverbrauch: Zur Vermeidung der Überplanung bislang ungenutzter Flächen spielt insbesondere das Flächenrecycling eine große Rolle: Flächenrecycling -
hamburg.de<
https://www.hamburg.de/flaechenrecycling/>
LABO: Die Unterlagen der LABO finden Sie hier:
https://www.labo-deutschland.de/Veroeffentlichungen-Bodenschutz-in-der-Planung.html und hier: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) - Veröffentlichungen / Vorsorgender Bodenschutz (
labo-deutschland.de)<
https://www.labo-deutschland.de/Veroeffentlichungen-Vorsorgender-Bodenschutz.html>
Grundsätzlich ist die Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen in Hamburg so geregelt, dass die Abteilung Bodenschutz und Altlasten in Planungsvorhaben (Planfeststellungsverfahren, Plangenehmigungsverfahren, B-Pläne, Bauvorhaben) beteiligt wird und die Belange des Bodenschutzes in die Verfahren einbringen kann. Bei größeren Projekten wird eine Bodenkundliche Baubegleitung gefordert wie sie in der DIN 19639‚ „Bodenschutz bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben“ festgelegt ist.
Wir hoffen, Ihnen hiermit weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen