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Bottrop Kokerei Prosper ArcelorMittal Überschreitung der Zielwert Benzo(a)pyren

Gemäß der
„Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV) § 22 Anforderungen an Gebiete und Ballungsräume, in denen die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren überschritten sind“

"Werden in Teilgebieten nach § 20 Absatz 1 Nummer 2 die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a] pyren überschritten, stellen die zuständigen Behörden zur Weiterleitung an die Kommission dar, welche Maßnahmen für diese Gebiete ergriffen wurden, um die Zielwerte zu erreichen. Dies betrifft vor allem die vorherrschenden Emissionsquellen"

Welche Maßnahmen wurden der EU Kommission übermittelt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß der „Neunund…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bottrop Kokerei Prosper ArcelorMittal Überschreitung der Zielwert Benzo(a)pyren [#148240]
Datum
3. Juni 2019 13:18
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß der „Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV) § 22 Anforderungen an Gebiete und Ballungsräume, in denen die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren überschritten sind“ "Werden in Teilgebieten nach § 20 Absatz 1 Nummer 2 die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a] pyren überschritten, stellen die zuständigen Behörden zur Weiterleitung an die Kommission dar, welche Maßnahmen für diese Gebiete ergriffen wurden, um die Zielwerte zu erreichen. Dies betrifft vor allem die vorherrschenden Emissionsquellen" Welche Maßnahmen wurden der EU Kommission übermittelt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer untenstehenden Anfrage übermittele ich Ihnen das beigefügte Schreiben mit …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Bottrop Kokerei Prosper ArcelorMittal Überschreitung der Zielwert Benzo(a)pyren [#148240]
Datum
2. Juli 2019 13:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer untenstehenden Anfrage übermittele ich Ihnen das beigefügte Schreiben mit Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für die Übersendung des Berichtes für die Überschreitungen 2015 u. 2016. Im Ja…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bottrop Kokerei Prosper ArcelorMittal Überschreitung der Zielwert Benzo(a)pyren [#148240]
Datum
8. Juli 2019 22:34
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für die Übersendung des Berichtes für die Überschreitungen 2015 u. 2016. Im Jahr 2018 wurde der Zielwert wiederum überschritten, wurde hierzu schon an die EU berichtet? Wurde in den Jahren vor in Krafttreten der 39. BImSchV. schon an die EU berichtet? Es lagen in jedem Jahr von 2000 bis 2009 Überschreitungen vor. Wenn Berichte vorliegen, könnten Sie mir bitte dazu auch die Berichte übermitteln? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. Juli 2019. Die Werte der Luftschadstoffe der …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: WG: Bottrop Kokerei Prosper ArcelorMittal Überschreitung der Zielwert Benzo(a)pyren [#148240] (IG I 2 07023/II)
Datum
19. Juli 2019 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
82,0 KB
82,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. Juli 2019. Die Werte der Luftschadstoffe der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft wurden nach Information des Umweltbundesamtes erstmals für das Beurteilungsjahr 2007 mit einem so genannten Probelauf an die Europäische Kommission berichtet. Ab dem Beurteilungsjahr 2008 wurden auch die Gründe für die Überschreitung des Zielwerts für Benzo[α]pyren im Feinstaub PM10 übermittelt. Die Berichte zu der Überschreitung in Bottrop für das Beurteilungsjahr 2008 und das Beurteilungsjahr 2009 sind beigefügt. Die Berichterstattung für das Jahr 2018 ist noch nicht erfolgt, diese wird planmäßig durch das Umweltbundesamt mit der gesamten Luftqualitätsberichterstattung für das Jahr 2018 spätestens bis 30. September 2019 erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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