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Bottrop Kokerei Prosper ArcelorMittal Zielwert Benzo(a)pyren 2008-2010

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Maßnahmenbeschreibung für die Überschreitung der Zielwerte für 2008, 2009 und 2010
unter
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/jahreskenngroessen-und-jahresberichte/zw-ueber2010
Anlage zu Formular 14c-BOTT_2010
unter Pkt. 3 Sonstiges
ist die Feststellung
"Die Einhaltung des Zielwertes erscheint jedoch mit Blick auf die räumlichen Gegebenheiten (Lage und Abstand der Nachbarschaft) nicht möglich. "
zu finden.
Welche weitere Schlussfolgerung / Maßnahmen wurden aus dieser Aussage getroffen?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in der Maßnahmenbesch…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bottrop Kokerei Prosper ArcelorMittal Zielwert Benzo(a)pyren 2008-2010 [#148238]
Datum
3. Juni 2019 13:17
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in der Maßnahmenbeschreibung für die Überschreitung der Zielwerte für 2008, 2009 und 2010 unter https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/jahreskenngroessen-und-jahresberichte/zw-ueber2010 Anlage zu Formular 14c-BOTT_2010 unter Pkt. 3 Sonstiges ist die Feststellung "Die Einhaltung des Zielwertes erscheint jedoch mit Blick auf die räumlichen Gegebenheiten (Lage und Abstand der Nachbarschaft) nicht möglich. " zu finden. Welche weitere Schlussfolgerung / Maßnahmen wurden aus dieser Aussage getroffen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bottrop Kokerei Prosper ArcelorMittal Zielwert…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bottrop Kokerei Prosper ArcelorMittal Zielwert Benzo(a)pyren 2008-2010 [#148238]
Datum
8. Juli 2019 22:44
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bottrop Kokerei Prosper ArcelorMittal Zielwert Benzo(a)pyren 2008-2010“ vom 03.06.2019 (#148238) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
AW: Bottrop Kokerei Prosper ArcelorMittal Zielwert Benzo(a)pyren2008-2010 [#148238] Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
AW: Bottrop Kokerei Prosper ArcelorMittal Zielwert Benzo(a)pyren2008-2010 [#148238]
Datum
9. Juli 2019 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bis 2005 lagen die BaP-Konzentrationen über 2 ng/m3. Zahlreiche Maßnahmen zur Minderung wurden eingeleitet. Es lagen allerdings bei Erstellung des Berichtes zu den Überschreitungen 2008-2010 keine Erfahrungen oder Erkenntnisse vor, die bestätigten, ob diese Maßnahmen ausreichen, um den Zielwert dauerhaft einzuhalten. Die Jahre 2009 bis 2014 zeigen rückblickend, dass die Einhaltung des Zielwertes durchaus möglich ist. Mit freundlichen Grüßen