Brief an Bundesländer zum Nachweis neuer Intensivbetten in Krankenhäusern

- der Brief von BMG-Staatssekretär Thomas Steffen vom 21. Juni an die Bundesländer, indem dieser „von den Krankenhäusern konkrete Nachweise […] zur Anschaffung neuer Intensivbetten” anfordert

Ich beziehe mich auf folgenden Medienbericht: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/intensivbetten-113.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juli 2021
  • Frist
    14. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - der Brief von BMG-Staats…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brief an Bundesländer zum Nachweis neuer Intensivbetten in Krankenhäusern [#224699]
Datum
10. Juli 2021 02:49
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- der Brief von BMG-Staatssekretär Thomas Steffen vom 21. Juni an die Bundesländer, indem dieser „von den Krankenhäusern konkrete Nachweise […] zur Anschaffung neuer Intensivbetten” anfordert Ich beziehe mich auf folgenden Medienbericht: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/intensivbetten-113.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224699/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Brief an Bundesländer zum Nachweis neuer Intensivbetten in Krankenhäusern [#224699]
Datum
13. Juli 2021 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in das BMG befindet sich aktuell noch in einem Austausch mit den Ländern in Zusammenhang mit …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: I Brief an Bundesländer zum Nachweis neuer Intensivbetten in Krankenhäusern [#224699]
Datum
28. Juli 2021 14:59
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in das BMG befindet sich aktuell noch in einem Austausch mit den Ländern in Zusammenhang mit dem im Antrag geforderten Schreiben. Durch den Informationszugang zum jetzigen Zeitpunkt könnten daher die zwischenbehördlichen Beratungen beeinträchtigt werden. Es ist daher beabsichtigt, Ihren Antrag nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b IFG abzulehnen. Rechtsmittelfähige Bescheide versenden wir ausschließlich per Post, da sich so gemäß § 41 Absatz 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz der Zeitpunkt des Zugangs nachweisen lässt. Eine Postadresse ist ferner erforderlich, damit eine Gebührenforderung auch vollstreckt werden kann. Sofern Sie die Zusendung eines förmlichen Bescheids wünschen, teilen Sie uns daher bitte Ihre Adresse mit. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> anbei, wie gewünscht, meine Postadresse. Ich möchte insbesondere um Beachtung von §…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: I Brief an Bundesländer zum Nachweis neuer Intensivbetten in Krankenhäusern [#224699]
Datum
29. Juli 2021 21:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anbei, wie gewünscht, meine Postadresse. Ich möchte insbesondere um Beachtung von § 9 Abs 2 IFG bitten und eine dementsprechende Aussage über einen späteren Zugang bzw. Beendigung der Beratungen der betroffenen Behörden, welche zu einem Wegfallen des Ausnahmegrundes führt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224699/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Brief an Bundesländer zum Nachweis neuer Intensivbetten in Krankenhäusern [#224699]
Datum
11. August 2021 08:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10. Juni 2021 Eingegangen am: 14.08.2021
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10. Juni 2021
Datum
11. August 2021
Status
Warte auf Antwort
Eingegangen am: 14.08.2021