Bußgeldbescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten an ausländische Autofahrer

Der MDR Jump berichtete am 5.3.2018, dass Bußgelder gegen osteuropäische Autofahrer nicht verfolgt werden, da kein Rechtshilfeabkommen besteht (https://www.jumpradio.de/thema/temposuender-osteuropa-bussgeld-100.html).

Die Abteilung 6 - Bußgeld‐ und Verwarnungsangelegenheiten - des Einwohner-Zentralamtes ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig.

Deshalb bitte ich, die folgenden Fragen zu beantworten:

- Werden sämtliche angezeigten Verkehrsordnungswidrigkeiten ausländischer Autofahrer verfolgt?
- Falls nicht: Welche angezeigten Verkehrsordnungswidrigkeiten ausländischer Autofahrer werden nicht verfolgt (zB Falschparken, Privatanzeigen)?
- Werden Bußgeldbescheide an alle ausländischen Autofahrer verschickt?
- Falls nicht: In welche Länder werden keine Bußgeldbescheide verschickt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgeldbescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten an ausländische Autofahrer [#174443]
Datum
18. Januar 2020 14:12
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Der MDR Jump berichtete am 5.3.2018, dass Bußgelder gegen osteuropäische Autofahrer nicht verfolgt werden, da kein Rechtshilfeabkommen besteht (https://www.jumpradio.de/thema/temposuender-osteuropa-bussgeld-100.html). Die Abteilung 6 - Bußgeld‐ und Verwarnungsangelegenheiten - des Einwohner-Zentralamtes ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Deshalb bitte ich, die folgenden Fragen zu beantworten: - Werden sämtliche angezeigten Verkehrsordnungswidrigkeiten ausländischer Autofahrer verfolgt? - Falls nicht: Welche angezeigten Verkehrsordnungswidrigkeiten ausländischer Autofahrer werden nicht verfolgt (zB Falschparken, Privatanzeigen)? - Werden Bußgeldbescheide an alle ausländischen Autofahrer verschickt? - Falls nicht: In welche Länder werden keine Bußgeldbescheide verschickt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174443 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) erteile ich Ihnen …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- Bußgeldbescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten an ausländische Autofahrer [#174443]
Datum
30. Januar 2020 19:20
Status
Anfrage abgeschlossen
24,3 KB
15,8 KB
32,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) erteile ich Ihnen gebührenfrei und auf elektronischem Wege die folgende Auskunft: Das HmbTG gibt in § 1 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 einen voraussetzungslosen Informationszugangsanspruch nur insofern, als er sich auf vorhandene Informationen bezieht. Auch die Gesetzesbegründung (Bürgerschaftsdrucksache 20/4466, S. 13) betont ausdrücklich, dass sich der Anspruch nur auf die bei den auskunftspflichtigen Stellen vorhandenen Informationen richtet. Das Gesetz gewährt hingegen keinen Anspruch auf Erstellung neuer Informationen. Dies hat auch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. November 2012 (Az. 5 Bs 246/12) so entschieden. Außerdem gewährt das HmbTG auch keinen uneingeschränkten Informationsanspruch sondern sieht in den §§ 4 bis 9 verschiedene Einschränkungen wie etwa den Schutz personenbezogener Daten oder öffentlicher Belange vor. Demgegenüber ist das aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung abgeleitete Informationsrecht der Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft deutlich weiter gefasst, um ihnen als Legislative die Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlichen Aufgabe, der Kontrolle der Exekutive, zu ermöglichen. Deshalb sind die Abgeordneten in der Hamburgischen Bürgerschaft nach Art. 25 Hamburgische Verfassung berechtigt, in öffentlichen Angelegenheiten große und kleine Anfragen an den Senat zu richten. Das Fragerecht der Abgeordneten ist dabei nicht auf die in der Senatsverwaltung vorhandenen Informationen beschränkt. Vielmehr ist der Senat nach der Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 21. Dezember 2010 (Az. HVerfG 1/10) verpflichtet, sich Informationen auch aus nicht aktenförmigen Quellen zu beschaffen und dazu erforderlichenfalls auch frühere wie gegenwärtige Senatoren oder Staatsräte zu befragen. Dies vorausgeschickt übersende ich Ihnen anliegend die hier vorhandenen Informationen, die das Themenfeld Ihrer Fragen zumindest berühren. Es handelt sich dabei um drei Antworten des Senats auf solche vorstehend beschriebenen parlamentarischen Anfragen von Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft. Diese stammen aus der vorherigen Legislaturperiode. In der laufenden Legislaturperiode hat es keine entsprechenden Anfragen gegeben. Die entsprechenden Bürgerschaftsdrucksachen sind im Übrigen auch in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft abrufbar, in der Sie auch nach Schlagworten etc. suchen können (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok) Weitergehende Information liegen hier nicht vor und Sie haben auch keinen Anspruch darauf, dass diese für Sie erstellt werden. Falls Sie einen rechtmittelfähigen förmlichen Ablehnungsbescheid erhalten möchten, melden Sie sich bitte. In diesem Fall würde eine Gebühr in niedriger zweistelliger Höhe anfallen. Mit freundlichen Grüßen