Bundeshaushalt im XML-Format

Ich möchte Sie:

1.) Um Auskunft zum im BMF genutzten Datenschema für den Bundeshaushalt und das Schema für die XML-Fassung des Datensatzes bitten.

2) Um die Bereitstellung des Bundeshaushalts für das Jahr 2011 und 2012 in dem XML-Format bitten, wie es hausintern zur Generierung von PDF- und HTML-Versionen genutzt wird.

3) Falls eine solche Bereitstellung nicht möglich ist, bitte ich um Auskunft, welche Unterschiede zwischen der XML-Fassung und der veröffentlichten Version bestehen.

4) Falls eine Bereitstellung nicht möglich ist, bitte ich um Auskunft, welche rechtlichen Hindernisse eine Veröffentlichung der XML-Daten unmöglich machen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Dezember 2011
  • Frist
    10. Januar 2012
  • 3 Follower:innen
Friedrich Lindenberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Friedrich Lindenberg
Betreff
Bundeshaushalt im XML-Format
Datum
9. Dezember 2011 23:23
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich möchte Sie: 1.) Um Auskunft zum im BMF genutzten Datenschema für den Bundeshaushalt und das Schema für die XML-Fassung des Datensatzes bitten. 2) Um die Bereitstellung des Bundeshaushalts für das Jahr 2011 und 2012 in dem XML-Format bitten, wie es hausintern zur Generierung von PDF- und HTML-Versionen genutzt wird. 3) Falls eine solche Bereitstellung nicht möglich ist, bitte ich um Auskunft, welche Unterschiede zwischen der XML-Fassung und der veröffentlichten Version bestehen. 4) Falls eine Bereitstellung nicht möglich ist, bitte ich um Auskunft, welche rechtlichen Hindernisse eine Veröffentlichung der XML-Daten unmöglich machen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Friedrich Lindenberg Postanschrift Friedrich Lindenberg Kopenhagener Str. 47 10437 Berlin
Mit freundlichen Grüßen Friedrich Lindenberg
Friedrich Lindenberg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bundeshaushalt im XML-Format" vom 0…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Friedrich Lindenberg
Betreff
AW: Bundeshaushalt im XML-Format
Datum
10. Januar 2012 16:17
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bundeshaushalt im XML-Format" vom 09.12.2011 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ich fordere Sie daher erneut auf, den Eingang der Anfrage zu bestätigen und diese schnellstmöglich zu beantworten. Falls Sie zu meiner Anfrage nicht innerhallb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens Stellung beziehen, behalte ich mir vor den Bundesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit einzuschalten. Mit freundlichen Grüßen, Friedrich Lindenberg Postanschrift
Bundesministerium der Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Januar 2012
Status
Anfrage abgelehnt
Friedrich Lindenberg
Sehr geehrte Damen und Herren, im Sinne des §12 IFG möchte ich Sie um Unterstützung im Rahmen einer Informations…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Friedrich Lindenberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Bundeshaushalt im XML-Format"
Datum
18. Januar 2012 11:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, im Sinne des §12 IFG möchte ich Sie um Unterstützung im Rahmen einer Informationsfreiheitsanfrage bitten. Ich hatte am 9.12.2011 das Bundesministerium der Finanzen um die Bereitstellung von Haushaltsdaten im maschinenlesbaren XML-Format gebeten. Dieser Antrag wurde nun in einem Schreiben vom 12.1.2012 abgelehnt. Beide Texte können Sie unter https://fragdenstaat.de/anfrage/bundeshaushalt-im-xml-format/ einsehen. Mein Widerspruch richtet sich gegen den Punkt 4, der abgelehnt wurde. Dabei scheinen mir die folgenden Behauptungen als fragwürdig: * Die Repräsentation des Bundeshaushaltes im XML-Format stelle eine reduzierte Form des Dokuments dar, die einem Entwurf (i.S.d. §2 Nr. 1 IFG) gleichkäme und somit nicht als amtliche Information zu werten sei. Mir leuchtet nicht ein, warum ein Dokument als Entwurf gelten kann, wenn es sich lediglich durch eine automatisierte Transformation - also nicht inhaltlich - von jenem Dokument unterscheidet, dass vom Parlament als Teil des Hauhsaltsgesetzes beschlossen wurde. Die Frage der Form der Speicherung wird vom genannten Paragrafen des IFG explizit ausgenommen. * Weiterhin wird dargelegt, dass die Daten erst zusammen mit anderen Informationen (XSL-FO Stylesheets, hier als Geschäftsgeheimnis beschrieben) geeignet sind, die endgültigen Darstellungen des Haushalts zu generieren. Mir ist nicht ersichtlich, warum die Frage, ob die Daten zu einer bestimmten, vom BMF bevorzugten, Präsentation geeignet sind, hier relevant sei. * Der Vorwurf, mein Antrag würde eine weitere Notwendigkeit zur Aufbereitung vorhandener Daten mit sich ziehen, ist schlicht falsch. Aus persönlichen Gesprächen mit Mitarbeitern des Hauses ist mir bekannt, dass die von mir angefragte XML-Version existiert und zwischen dem BMF und jener nachgeordneten Behörde ausgetauscht wird, die für die finale Transformation zuständig ist (ZIVIT). Das gleiche geht an verschiedenen Stellen aus der Antwort des Ministeriums hervor. Warum sich eine Version zur Beantwortung meiner Anfrage von der im Behördenaustausch genutzten Version unterscheiden muss, wird nicht ausreichend begründet. Insbesondere konnte ich das Fehlen einer Qualitätskontrolle im IFG nicht als Ablehnungsgrund wiederfinden. * Das Argument, durch die Veröffentlichung von PDF- und HTML-Form der Daten sei eine programmatische Auswertung bereits ermöglicht, ist nicht überzeugend: in beiden Formen werden Felder zusammengeführt, von denen anzunehmen ist, dass sie in der XML-Darstellung einzeln behandelt werden. Eine Trennung ist nur händisch in den rund 2500 A4-Seiten des Dokuments möglich. Letztlich sind beide Formate (HTML, PDF) für den Transfer strukturierter Daten unüblich und ungeeignet. * Das BMF hat die Bereitstellung des Haushalts in HTML-Form Ende November 2011 eingestellt. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass hier, entgegen der Ziele des IFG, Informationen bewusst zurückgehalten werden, um die Aufgabe der exklusiven Kontrolle über das tabellarische Haushaltsdokument zu vermeiden. Für Rückfragen, insbesondere zu den technischen Aspekten dieser Anfrage, stehe ich Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Friedrich Lindenberg Postanschrift
Friedrich Lindenberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort vom 12.1.2012 (V B 2 - O 1319/11/10084). Ich möch…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Friedrich Lindenberg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Bundeshaushalt im XML-Format"
Datum
25. Januar 2012 14:09
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort vom 12.1.2012 (V B 2 - O 1319/11/10084). Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich die Angelegenheit an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übergeben habe und in diesem Sinne Einspruch gegen ihre Auskunft einlege. Mit freundlichen Grüßen, Friedrich Lindenberg Postanschrift
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Eingabe beim BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Info…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe beim BfDI
Datum
3. Mai 2012 09:27
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-729/002 II#0084 Sehr geehrter Herr Lindenberg, beigefügtes Dokument erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme und zur weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<email address>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
WG: Ihre Eingabe beim BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Ihre Eingabe beim BfDI
Datum
4. Mai 2012 12:07
Status
Anfrage abgelehnt
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-780/0102 II#0049 Sehr geehrter Herr Lindenberg, im Rahmen Ihrer Eingabe vom 18. Januar 2012 wurde der BfDI um Übersendung der Stellungnahme des BMF an den BfDI gebeten. Ich beabsichtige, dem Antrag statt zu geben. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit der Veröffentlichung der Stellungnahme (und Ihres Namens) insgesamt einverstanden sind oder ob Sie auf Schwärzung Ihres Namens bestehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<email address>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de