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Bundesumweltministerium: 2018-05-02 Papier Aktionsprogramm Insektenschutz

Antrag nach dem UIG und IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 02.05.2018 twitterten Mitarbeiter des Presse- und Informationsstabs des Bundesumweltministeriums (vgl. Presse- und Informationsstabs des Bundesumweltministeriums: Twitter Eintrag vom 2. Mai 2018 um 04:36 Uhr zu einem „Aktionsprogramm Insektenschutz“; Link: https://twitter.com/bmu/status/991642682748481536 und https://web.archive.org/web/20180506184653/https:/twitter.com/bmu/status/991642682748481536?ref_src=twsrc%5Etfw): „Um dem #Insektensterben entgegenzuwirken, wollen wir mit dem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ durch ganz konkrete Maßnahmen die Lebensbedingungen für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten in Deutschland verbessern.“

Dazu werden verschiedene Maßnahmen in einer Grafik zum Tweet aufgezählt:

- Umweltverträgliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Steigerung der Strukturvielfalt in der Landwirtschaft
- Weitere Reduzierung der Stickstoff-Überschüsse
- Eindämmen der Lichtverschmutzung
- Renaturierung von Insekten-Lebensräumen
- Förderansätze für insektenfreundliche Landnutzung
- Ausbau von Insekten-Monitoring und Forschung

Über das Aktionsschutzprogramm berichtete verschiedene Medien (etwa Spiegel Online (03.05.2018): Weniger Pestizide, kleinere Felder: Umweltministerium legt Plan zum Insektenschutz vor. Hamburg: SPIEGELnet GmbH. Link: http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/svenja-schulze-legt-plan-zum-insektenschutz-vor-a-1205941.html oder Lausitzer Rundschau Online (03.05.2018): Fragen & Antworten Zum Insektensterben: So sollen die Bienen in Deutschland gerettet werden. Cottbus: Lausitzer VerlagsService GmbH. Link: https://www.lr-online.de/nachrichten/politik/so-sollen-die-bienen-in-deutschland-gerettet-werden_aid-22340849) Bei Spiegel Online heißt es etwa: „Das Aktionsprogramm soll dazu beitragen, den Einsatz von Pestiziden vor allem in ökologisch empfindlichen Gebieten zu verringern und "wo möglich zu verbieten". Wie es in dem siebenseitigen Papier weiter heißt, sollen "großflächige Strukturen in der Landbewirtschaftung aufgelöst und neue Lebensräume und Verbindungskorridore für Insekten in der Kulturlandschaft geschaffen werden".“

Bitten senden Sie mir daher gemäß § 3 Abs. 1 – 2 Umweltinformationsgesetz
(UIG) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Nr. 3 b UIG (politische Konzepte, […], Pläne und Programme) das siebenseitige Papier zum „Aktionsprogramm Insektenschutz“ vom 03.05.2018 als elektronisches Dokument gemäß § 8 E-Government-Gesetz in Verbindung mit § 3 Abs. 1 – 2 UIG zu. Danke im Voraus.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UIG und IFG Sehr geehrte Damen und Herren, am 02.05.2018 twitterten Mitarbeiter des Presse- und …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesumweltministerium: 2018-05-02 Papier Aktionsprogramm Insektenschutz [#29503]
Datum
6. Mai 2018 21:16
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UIG und IFG Sehr geehrte Damen und Herren, am 02.05.2018 twitterten Mitarbeiter des Presse- und Informationsstabs des Bundesumweltministeriums (vgl. Presse- und Informationsstabs des Bundesumweltministeriums: Twitter Eintrag vom 2. Mai 2018 um 04:36 Uhr zu einem „Aktionsprogramm Insektenschutz“; Link: https://twitter.com/bmu/status/991642682748481536 und https://web.archive.org/web/20180506184653/https:/twitter.com/bmu/status/991642682748481536?ref_src=twsrc%5Etfw): „Um dem #Insektensterben entgegenzuwirken, wollen wir mit dem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ durch ganz konkrete Maßnahmen die Lebensbedingungen für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten in Deutschland verbessern.“ Dazu werden verschiedene Maßnahmen in einer Grafik zum Tweet aufgezählt: - Umweltverträgliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln - Steigerung der Strukturvielfalt in der Landwirtschaft - Weitere Reduzierung der Stickstoff-Überschüsse - Eindämmen der Lichtverschmutzung - Renaturierung von Insekten-Lebensräumen - Förderansätze für insektenfreundliche Landnutzung - Ausbau von Insekten-Monitoring und Forschung Über das Aktionsschutzprogramm berichtete verschiedene Medien (etwa Spiegel Online (03.05.2018): Weniger Pestizide, kleinere Felder: Umweltministerium legt Plan zum Insektenschutz vor. Hamburg: SPIEGELnet GmbH. Link: http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/svenja-schulze-legt-plan-zum-insektenschutz-vor-a-1205941.html oder Lausitzer Rundschau Online (03.05.2018): Fragen & Antworten Zum Insektensterben: So sollen die Bienen in Deutschland gerettet werden. Cottbus: Lausitzer VerlagsService GmbH. Link: https://www.lr-online.de/nachrichten/politik/so-sollen-die-bienen-in-deutschland-gerettet-werden_aid-22340849) Bei Spiegel Online heißt es etwa: „Das Aktionsprogramm soll dazu beitragen, den Einsatz von Pestiziden vor allem in ökologisch empfindlichen Gebieten zu verringern und "wo möglich zu verbieten". Wie es in dem siebenseitigen Papier weiter heißt, sollen "großflächige Strukturen in der Landbewirtschaftung aufgelöst und neue Lebensräume und Verbindungskorridore für Insekten in der Kulturlandschaft geschaffen werden".“ Bitten senden Sie mir daher gemäß § 3 Abs. 1 – 2 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Nr. 3 b UIG (politische Konzepte, […], Pläne und Programme) das siebenseitige Papier zum „Aktionsprogramm Insektenschutz“ vom 03.05.2018 als elektronisches Dokument gemäß § 8 E-Government-Gesetz in Verbindung mit § 3 Abs. 1 – 2 UIG zu. Danke im Voraus. Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in da bei meiner Mail von gestern eine Fehlermeldung erschien, übersende ich Ihnen noch …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Bundesumweltministerium: 2018-05-02 Papier Aktionsprogramm Insektenschutz [#29503]
Datum
7. Juni 2018 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in da bei meiner Mail von gestern eine Fehlermeldung erschien, übersende ich Ihnen noch einmal als Anlage das von Ihnen im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes erbetene siebenseitige Papier des BMU zum "Aktionsprogramm Insektenschutz" vom 03.05.2018 als elektronisches Dokument. Mit freundlichen Grüßen