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Bürgerbeteiligung Lärmaktionsplan Hamburg - Stufe 3

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in § 47d Abs. 3 BImSchG heißt es: „Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen.“

Vor diesem Hintergrund würde ich mich freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, in welcher Form eine Beteiligung der Hamburger Bürgerinnen und Bürger bei der Erstellung des Lärmaktionsplans - Stufe 3, der bis Sommer 2018 zu erstellen ist, bereits beim Prozess der Aufstellung des Planes und ob eine Onlinebeteiligung angedacht ist.

Außerdem würde ich gerne erfahren, ob angedacht ist, Bürgerinnen und Bürger bereits in Rahmen der Lärmkartierung zu beteiligen, indem sie Lärmstandorte nennen können (z. B. im Sinne einer kartenbasierten Onlinebefragung), für die eine Lärmaktionsplanung aus Bürgersicht sinnvoll erscheint.

Abschließend würde ich gerne erfahren, wann ihrerseits geplant ist, den Prozess der Bürgerbeteiligung für die Hamburger Lärmaktionsplanung - Stufe 3 zu beginnen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Februar 2017
  • Frist
    14. März 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, in § 47d Abs. 3 BImSchG …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgerbeteiligung Lärmaktionsplan Hamburg - Stufe 3 [#20255]
Datum
8. Februar 2017 17:13
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, in § 47d Abs. 3 BImSchG heißt es: „Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen.“ Vor diesem Hintergrund würde ich mich freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, in welcher Form eine Beteiligung der Hamburger Bürgerinnen und Bürger bei der Erstellung des Lärmaktionsplans - Stufe 3, der bis Sommer 2018 zu erstellen ist, bereits beim Prozess der Aufstellung des Planes und ob eine Onlinebeteiligung angedacht ist. Außerdem würde ich gerne erfahren, ob angedacht ist, Bürgerinnen und Bürger bereits in Rahmen der Lärmkartierung zu beteiligen, indem sie Lärmstandorte nennen können (z. B. im Sinne einer kartenbasierten Onlinebefragung), für die eine Lärmaktionsplanung aus Bürgersicht sinnvoll erscheint. Abschließend würde ich gerne erfahren, wann ihrerseits geplant ist, den Prozess der Bürgerbeteiligung für die Hamburger Lärmaktionsplanung - Stufe 3 zu beginnen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Bürgerbeteiligung Lärmaktionsplan Hamburg - Stufe 3 [#20255]
Datum
9. Februar 2017 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in es liegen hier leider keine Informationen und Aufzeichnungen im Sinne der §§ 1 und …
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Bürgerbeteiligung Lärmaktionsplan Hamburg - Stufe 3 [#20255], Ihre Mail v. 08.02.2017
Datum
8. März 2017 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in es liegen hier leider keine Informationen und Aufzeichnungen im Sinne der §§ 1 und 2 des HmbTG zu Ihrer Anfrage vor. Seien Sie aber versichert, dass die Lärmaktionsplanung 2018 (Stufe 3) den nationalen und europäischen Rechtsvorschriften genügen wird. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Die Anfrage ist damit abgeschlossen. Nochmals …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bürgerbeteiligung Lärmaktionsplan Hamburg - Stufe 3 [#20255], Ihre Mail v. 08.02.2017 [#20255]
Datum
8. März 2017 13:05
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Die Anfrage ist damit abgeschlossen. Nochmals danke für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>