Bürgerzuschriften zum neuen Bußgeldkatalog (Fahrverbot schon ab 21 km/h Überschreitung)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Twitter unter https://twitter.com/BMVI/status/1261288080381743104 schrieb Ihr Socialmedia-Team am 15. Mai 2020:

"Viele Bürger, die auf ihr Auto angewiesen sind, haben uns geschrieben. Sie haben Angst, ihren #Führerschein & so ihren Job zu verlieren. Es geht nur um das Fahrverbot bei einmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von 21/ 26 km/h. Alle Verbesserungen für mehr #Sicherheit bleiben!"

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- jede in Ihrem Haus vorliegende Zusammenfassung dieser Bürgerzuschriften (zum Beispiel als Aktenvermerk der für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Abteilung für die politische Führungsebene)
- sich darauf beziehende Einschätzungen und Analysen

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
Jens Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> auf Twitter unter https://twitter.com/BMVI/stat…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Jens Müller
Betreff
Bürgerzuschriften zum neuen Bußgeldkatalog (Fahrverbot schon ab 21 km/h Überschreitung) [#188826]
Datum
12. Juni 2020 21:30
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> auf Twitter unter https://twitter.com/BMVI/status/1261288080381743104 schrieb Ihr Socialmedia-Team am 15. Mai 2020: "Viele Bürger, die auf ihr Auto angewiesen sind, haben uns geschrieben. Sie haben Angst, ihren #Führerschein & so ihren Job zu verlieren. Es geht nur um das Fahrverbot bei einmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von 21/ 26 km/h. Alle Verbesserungen für mehr #Sicherheit bleiben!" Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - jede in Ihrem Haus vorliegende Zusammenfassung dieser Bürgerzuschriften (zum Beispiel als Aktenvermerk der für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Abteilung für die politische Führungsebene) - sich darauf beziehende Einschätzungen und Analysen Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Müller Anfragenr: 188826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188826 Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bürgerbeschwerden zur StVO-Novelle
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Bürgerbeschwerden zur StVO-Novelle
Datum
18. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen