Bußgeldkatalog - von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeitet

Bußgeldkatalog - von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeitet

Ergebnis der Anfrage

8+13+23 Seiten Bußgeldkatalog Naturschutz des MELUND SH
180 Seiten Bußgeldkatalog aus allen möglichen Bereichen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bußgeldkatalog - von diversen Bußgeld…
An Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgeldkatalog - von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeitet [#294260]
Datum
5. Dezember 2023 19:47
An
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bußgeldkatalog - von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeitet
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294260/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Bußgeldkatalog Naturschutz Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den Bußgeldkatalog …
Von
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Betreff
Bußgeldkatalog Naturschutz
Datum
5. Januar 2024 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den Bußgeldkatalog Naturschutz des MELUND SH. Einen verbindlichen Bußgeldkatalog des Kreises gibt es nicht. Bei einer oftmals so genannten Zusammenstellung handelt es sich um eine unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen ohne Verbindlichkeit oder Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bußgeldkatalog Naturschutz [#294260] Guten Tag, vielen herzlichen Dank für Ihre Zusendung. Es scheint noch …
An Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bußgeldkatalog Naturschutz [#294260]
Datum
5. Januar 2024 11:45
An
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen herzlichen Dank für Ihre Zusendung. Es scheint noch einen anderen Katalog zu geben, in dem beispielsweise übliche Verstöße gegen das VersFG enthalten sind, siehe einen Ausschnitt daraus hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungsbehoerde-ordnungswidrigkeiten-nach-ss-24-versfg-15/855820/anhang/brief.pdf Erwähnt wurde dieser Ausschnitt innerhalb dieser Antwort Ihrer Behörde: https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungsbehoerde-ordnungswidrigkeiten-nach-ss-24-versfg-15/#nachricht-855820 Mögen Sie mir diesen anderen Katalog auch noch zugänglich machen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294260/
<< Anfragesteller:in >>
Bußgeldkatalog – "Unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen" [#294260]
Guten Tag, erst heute habe ic…
An Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgeldkatalog – "Unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen" [#294260]
Datum
9. Januar 2024 09:24
An
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, erst heute habe ich Ihre knappen Ausführungen dahingehend verstanden, dass Sie mir diese "unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen" nicht zugänglich machen wollen und dafür explizit den Ablehnungsgrund § 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG ins Feld führen. Entschuldigen Sie bitte mein Versehen. Hiergegen möchte ich Einwände erheben. Ich wiederhole und vertiefe also hiermit mein Auskunftsbegehren. Sachverhalt Mit Schreiben vom 5. Dezember 2023 14:51 Uhr machte der Antragsgegner folgende Aussage [1]: "Bzgl. möglicher Handlungsanweisungen liegt hier nur folgender Ausschnitt aus einem von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeiteten internen Bußgeldkatalog vor:" Es folgt eine Abbildung einer Zeile mit 12 Spalten [2], davon lauten zwei wie folgt: "Sie haben am #(Tattag), in der Zeit von #(Beginn) bis #(Ende). in #(Tatort), eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchgeführt, ohne dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor der Einladung zu der Versammlung anzuzeigen." und "§ 11 Abs. 1, § 24 Abs. 1 Nr. 1 Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein" Die Spalten sind unbeschriftet, sodass der Aussagegehalt der anderen Spalten unklar bleibt. Mit Schreiben vom 5. Dezember 2023 19:47 Uhr fragte der Antragsteller bei der Antragsgegnerin unter Beibehaltung des Wortlauts an: "Bußgeldkatalog - von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeitet" Mit Schreiben vom 5. Januar 2024 10:45 Uhr [3] teilte der Antragsgegner mit: "Einen verbindlichen Bußgeldkatalog des Kreises gibt es nicht. Bei einer oftmals so genannten Zusammenstellung handelt es sich um eine unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen ohne Verbindlichkeit oder Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG)." Auskunfts-Versagens-Gründe Ein Dokument, was intern "oftmals" "Bußgeldkatalog" genannt wird, an dessen "Erarbeitung" "diverse Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein" mitgewirkt haben, mag zwar "unverbindlich" sein, und keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität haben, das sind aber keine Gründe einen Informationszugang zu versagen. Wenn verschiedene Behörden sich in irgendeiner Form darüber austauschen, gewisse Bußgeld-Tatbestände und -Höhen ähnlich handzuhaben, dann ist dieser unverbindliche, unvollständige Austausch von hohem gesellschaftlichem Interesse. Der Detailgrad des zur Verfügung gestellten Beispiel-Textes aus diesem Dokument lässt sehr deutlich eine Ähnlichkeit zu dem Aufbau des "Bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog" erkennen. Das klingt überhaupt nicht nach "nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten". Es wird einen Stand dieses Dokumentes geben, der zwischen der Behörde des Antragstellers und einer anderen der ca. 15 Bußgeldbehörden auf Kreis-Ebene des Landes Schleswig-Holstein ausgetauscht wurde. Des weiteren wird es sicherlich in irgendeiner Form eine Art Mailingliste, Arbeitskreis etc. geben, durch den dieser Bußgeldkatalog zustande gekommen ist, zu dem auch reichlich Dokumente intern angefallen sind. Womöglich wird es auch Sitzungen dazu gegeben haben, zu denen es Protokolle gibt. Der Informationsbegriff in § 2 Absatz 1 Nummer 1 IZG-SH ist so offen gehalten, dass all das umfasst ist. Der Ausschlussgrund § 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG ist, zumindest für den letzten mit einer anderen Bußgeldbehörde ausgetauschten Bestand, nicht einschlägig. Selbst wenn man ihn als einschlägig ansehen sollte, wäre noch eine Abwägung zu treffen, ob das "öffentliche Interesse am Funktionieren von Verwaltungsabläufen gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt." Ob Sie mir das, vermutlich als Excel-Datei vorliegende, Dokument zusenden oder nicht, wird nahezu keinen Einfluss auf das "Funktionieren von Verwaltungsabläufen" haben. Das wäre womöglich anders zu beurteilen, wenn ich täglich nach dem heutigen Stand des Bußgeldkatalogs fragen würde. Das ist aber nicht streitgegenständlich. Ihr Bescheid ist insoweit unvollständig, weil keine Abwägung durchgeführt wurde. Ich wiederhole und vertiefe also hiermit mein Auskunftsbegehren. Für den Fall der abermaligen Ablehnung wünsche ich insbesondere einen mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen elektronischen Bescheid, hierauf besteht nach § 6 Absatz 2 Satz 2 IZG-SH ein Anspruch. Zitat: "Sie ist auf Verlangen der antragstellenden Person in elektronischer Form mitzuteilen, wenn der Zugang hierfür eröffnet ist." Der Zugang ist insoweit eröffnet an folgende De-Mail-Adresse: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungsbehoerde-ordnungswidrigkeiten-nach-ss-24-versfg-15/#nachricht-855820 [2] https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungsbehoerde-ordnungswidrigkeiten-nach-ss-24-versfg-15/855820/anhang/brief.pdf [3] https://fragdenstaat.de/anfrage/bussgeldkatalog-von-diversen-bussgeldstellen-in-schleswig-holstein-erarbeitet/#nachricht-862961 Anfragenr: 294260 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
AW: [EXTERN] Bußgeldkatalog – "Unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen" [#294260] Sehr [geschwärzt…
Von
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Betreff
AW: [EXTERN] Bußgeldkatalog – "Unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen" [#294260]
Datum
9. Januar 2024 12:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], leider kann ich aus Ihren bisherigen E-Mails nicht erkennen, wer von Ihnen nun eigentlich der jeweils aktuelle Antragsteller ist, da Sie von der Mailadresse "[geschwärzt]" schreiben, dann aber mit " [geschwärzt]" unterzeichnen. Unter diesen Voraussetzungen kann ich Ihnen leider keinen Bescheid erteilen. Den sogenannten internen Bußgeldkatalog kann ich Ihnen aus den von mir bereits genannten Gründen nicht zur Verfügung stellen, die sich aus § 9 Abs. 2 Nr.4 IZG ergeben. Erlauben Sie mir einige Hinweise zu den anderen rechtsverbindlichen Bußgeldkatalogen. Der von Ihnen genannte Bußgeldkatalog im Straßenverkehr basiert auf einer Verordnung und ist als Teil derselben amtlich verkündet. Der von mir zur Verfügung gestellte Bußgeldkatalog "Naturschutz" basiert auf einem Erlass und ist verbindlich. Sie haben vom Kreis bereits einen Ausschnitt aus Sammlung zu sonstigen Bußgeldtatbeständen erhalten, und zwar zum Versammlungsfreiheitsgesetz SH., weil Sie diesbezüglich angefragt hatten. Dies ist der einzige Tatbestand zu diesem Gesetz, der in der Sammlung enthalten ist, obwohl der § 24 Abs. 1 Nr. 1 Versammlungsfreiheitsgesetz SH neun Nummern mit teilweise mehreren Alternativen enthält. An diesem Beispiel können Sie erkennen, dass die Sammlung nicht ansatzweise vollständig ist und somit auch nicht den Detailgrad eines oben genannten Bußgeldkataloge erreicht. Andere Gesetze fehlen ganz in der Sammlung, obwohl sie zahlreiche Ordnungswidrigkeitentatbestände enthalten. Somit handelt es sich um ein noch nicht abgeschlossenes Schriftstück im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG. Ein überwiegendes Bekanntgabeinteresse vermag ich nicht zu erkennen, zumal da ich Ihnen bereits Auskünfte erteilt und Informationen zur Verfügung gestellt habe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [[geschwärzt]], [geschwärzt] "[geschwärzt] #([geschwärzt]), [geschwärzt] #([geschwärzt]) [geschwärzt] #([geschwärzt])[geschwärzt] #([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt]" [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] "[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]"[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt]#[geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt]#[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]
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Bußgeldkatalog – "Unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen" [#294260]
Guten Tag, vielen Dank für Ih…
An Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg Details
Von
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Betreff
Bußgeldkatalog – "Unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen" [#294260]
Datum
9. Januar 2024 13:18
An
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Bei der zu treffenden Abwägung bzgl. der Ausschlussgründe in § 9 Absatz 2 IZG-SH geht es NUR um eine Abwägung zwischen "Funktionieren von Verwaltungsabläufen" gegenüber "dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse". Da schon keinerlei Störung des "Funktionieren von Verwaltungsabläufen" zu erkennen ist, geschweige denn von Ihnen dargelegt ist, kommt es auf die entsprechende Abwägung gar nicht an. Dementsprechend kommt es auch nicht drauf an, ob § 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG erfüllt ist. Hierzu haben wir unsere divergierenden Standpunkte ja bereits ausgetauscht. Das Prüfungsschema zu § 9 Absatz 2 IZG-SH ist: 1. Ist eine Störung des "Funktionieren von Verwaltungsabläufen" gegeben? 2. Geschieht diese Störung durch einen der fünf enumerativ aufgelisteten Punkte? 3. Bei Bejahung beider Punkte: Abwägung der gegenläufigen Interessen Auf die Vollständigkeit von Informationen kommt es auch nicht an. Es besteht sogar eine Verpflichtung gänzlich falsche Informationen herauszugeben, wenn diese denn vorliegen. Statt eines Ablehnungs-Bescheides Ihrerseits, erscheint es mir, wenn nötig, deutlich sinniger, dass wir den Beauftragten für Informationszugang ins Boot holen, damit dieser Ihnen seine Meinung dazu mitteilen mag. Da ich diesen schon jetzt explizit erwähne, zeige ich wohl hinreichend deutlich, dass ich mir ziemlich sicher bin, dass er meine Meinung teilt. Für diesen Fall, dass wir uns an ihn wenden, habe ich meine Sachverhalts-Schilderung unten bereits ein wenig weiter fortgeführt. Sachverhalt Mit Schreiben vom 5. Dezember 2023 14:51 Uhr machte der Antragsgegner folgende Aussage [1]: "Bzgl. möglicher Handlungsanweisungen liegt hier nur folgender Ausschnitt aus einem von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeiteten internen Bußgeldkatalog vor:" Es folgt eine Abbildung einer Zeile mit 12 Spalten [2], davon lauten zwei wie folgt: "Sie haben am #(Tattag), in der Zeit von #(Beginn) bis #(Ende). in #(Tatort), eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchgeführt, ohne dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor der Einladung zu der Versammlung anzuzeigen." und "§ 11 Abs. 1, § 24 Abs. 1 Nr. 1 Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein" Die Spalten sind unbeschriftet, sodass der Aussagegehalt der anderen Spalten unklar bleibt. Mit Schreiben vom 5. Dezember 2023 19:47 Uhr fragte der Antragsteller bei der Antragsgegnerin unter Beibehaltung des Wortlauts an: "Bußgeldkatalog - von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeitet" Mit Schreiben vom 5. Januar 2024 10:45 Uhr [3] teilte der Antragsgegner mit: "Einen verbindlichen Bußgeldkatalog des Kreises gibt es nicht. Bei einer oftmals so genannten Zusammenstellung handelt es sich um eine unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen ohne Verbindlichkeit oder Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG)." Mit Schreiben vom 9. Januar 2024 09:24 [4] schrieb der Antragsteller: Ein Dokument, was intern "oftmals" "Bußgeldkatalog" genannt wird, an dessen "Erarbeitung" "diverse Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein" mitgewirkt haben, mag zwar "unverbindlich" sein, und keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität haben, das sind aber keine Gründe einen Informationszugang zu versagen. Wenn verschiedene Behörden sich in irgendeiner Form darüber austauschen, gewisse Bußgeld-Tatbestände und -Höhen ähnlich handzuhaben, dann ist dieser unverbindliche, unvollständige Austausch von hohem gesellschaftlichem Interesse. Der Detailgrad des zur Verfügung gestellten Beispiel-Textes aus diesem Dokument lässt sehr deutlich eine Ähnlichkeit zu dem Aufbau des "Bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog" erkennen. Das klingt überhaupt nicht nach "nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten". Es wird einen Stand dieses Dokumentes geben, der zwischen der Behörde des Antragstellers und einer anderen der ca. 15 Bußgeldbehörden auf Kreis-Ebene des Landes Schleswig-Holstein ausgetauscht wurde. Des weiteren wird es sicherlich in irgendeiner Form eine Art Mailingliste, Arbeitskreis etc. geben, durch den dieser Bußgeldkatalog zustande gekommen ist, zu dem auch reichlich Dokumente intern angefallen sind. Womöglich wird es auch Sitzungen dazu gegeben haben, zu denen es Protokolle gibt. Der Informationsbegriff in § 2 Absatz 1 Nummer 1 IZG-SH ist so offen gehalten, dass all das umfasst ist. Der Ausschlussgrund § 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG ist, zumindest für den letzten mit einer anderen Bußgeldbehörde ausgetauschten Bestand, nicht einschlägig. Selbst wenn man ihn als einschlägig ansehen sollte, wäre noch eine Abwägung zu treffen, ob das "öffentliche Interesse am Funktionieren von Verwaltungsabläufen gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt." Ob Sie mir das, vermutlich als Excel-Datei vorliegende, Dokument zusenden oder nicht, wird nahezu keinen Einfluss auf das "Funktionieren von Verwaltungsabläufen" haben. Das wäre womöglich anders zu beurteilen, wenn ich täglich nach dem heutigen Stand des Bußgeldkatalogs fragen würde. Das ist aber nicht streitgegenständlich. Ihr Bescheid ist insoweit unvollständig, weil keine Abwägung durchgeführt wurde. Mit Schreiben vom 9. Januar 2024 12:34 Uhr [5] teilte der Antragsgegner mit: Ein überwiegendes Bekanntgabeinteresse vermag ich nicht zu erkennen, zumal da ich Ihnen bereits Auskünfte erteilt und Informationen zur Verfügung gestellt habe. [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungsbehoerde-ordnungswidrigkeiten-nach-ss-24-versfg-15/#nachricht-855820 [2] https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungsbehoerde-ordnungswidrigkeiten-nach-ss-24-versfg-15/855820/anhang/brief.pdf [3] https://fragdenstaat.de/anfrage/bussgeldkatalog-von-diversen-bussgeldstellen-in-schleswig-holstein-erarbeitet/#nachricht-862961 [4] https://fragdenstaat.de/anfrage/bussgeldkatalog-von-diversen-bussgeldstellen-in-schleswig-holstein-erarbeitet/#nachricht-863984 [5] https://fragdenstaat.de/anfrage/bussgeldkatalog-von-diversen-bussgeldstellen-in-schleswig-holstein-erarbeitet/#nachricht-864098 Anfragenr: 294260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294260/
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (I…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bußgeldkatalog - von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeitet“ [#294260]
Datum
13. Februar 2024 10:37
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/294260/ Ich bin der Meinung, mir müsste der "unverbindliche interne Bußgeldkatalog" bekannt gemacht werden, die Behörde ist anderer Meinung. Ich würde nun gerne Ihre Meinung dazu hören. Sachverhalt in Langform: Mit Schreiben vom 5. Dezember 2023 14:51 Uhr machte der Antragsgegner folgende Aussage [1]: "Bzgl. möglicher Handlungsanweisungen liegt hier nur folgender Ausschnitt aus einem von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeiteten internen Bußgeldkatalog vor:" Es folgt eine Abbildung einer Zeile mit 12 Spalten [2], davon lauten zwei wie folgt: "Sie haben am #(Tattag), in der Zeit von #(Beginn) bis #(Ende). in #(Tatort), eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchgeführt, ohne dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor der Einladung zu der Versammlung anzuzeigen." und "§ 11 Abs. 1, § 24 Abs. 1 Nr. 1 Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein" Die Spalten sind unbeschriftet, sodass der Aussagegehalt der anderen Spalten unklar bleibt. Mit Schreiben vom 5. Dezember 2023 19:47 Uhr fragte der Antragsteller bei der Antragsgegnerin unter Beibehaltung des Wortlauts an: "Bußgeldkatalog - von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeitet" Mit Schreiben vom 5. Januar 2024 10:45 Uhr [3] teilte der Antragsgegner mit: "Einen verbindlichen Bußgeldkatalog des Kreises gibt es nicht. Bei einer oftmals so genannten Zusammenstellung handelt es sich um eine unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen ohne Verbindlichkeit oder Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG)." Mit Schreiben vom 9. Januar 2024 09:24 [4] schrieb der Antragsteller: Ein Dokument, was intern "oftmals" "Bußgeldkatalog" genannt wird, an dessen "Erarbeitung" "diverse Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein" mitgewirkt haben, mag zwar "unverbindlich" sein, und keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität haben, das sind aber keine Gründe einen Informationszugang zu versagen. Wenn verschiedene Behörden sich in irgendeiner Form darüber austauschen, gewisse Bußgeld-Tatbestände und -Höhen ähnlich handzuhaben, dann ist dieser unverbindliche, unvollständige Austausch von hohem gesellschaftlichem Interesse. Der Detailgrad des zur Verfügung gestellten Beispiel-Textes aus diesem Dokument lässt sehr deutlich eine Ähnlichkeit zu dem Aufbau des "Bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog" erkennen. Das klingt überhaupt nicht nach "nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten". Es wird einen Stand dieses Dokumentes geben, der zwischen der Behörde des Antragstellers und einer anderen der ca. 15 Bußgeldbehörden auf Kreis-Ebene des Landes Schleswig-Holstein ausgetauscht wurde. Des weiteren wird es sicherlich in irgendeiner Form eine Art Mailingliste, Arbeitskreis etc. geben, durch den dieser Bußgeldkatalog zustande gekommen ist, zu dem auch reichlich Dokumente intern angefallen sind. Womöglich wird es auch Sitzungen dazu gegeben haben, zu denen es Protokolle gibt. Der Informationsbegriff in § 2 Absatz 1 Nummer 1 IZG-SH ist so offen gehalten, dass all das umfasst ist. Der Ausschlussgrund § 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG ist, zumindest für den letzten mit einer anderen Bußgeldbehörde ausgetauschten Bestand, nicht einschlägig. Selbst wenn man ihn als einschlägig ansehen sollte, wäre noch eine Abwägung zu treffen, ob das "öffentliche Interesse am Funktionieren von Verwaltungsabläufen gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt." Ob Sie mir das, vermutlich als Excel-Datei vorliegende, Dokument zusenden oder nicht, wird nahezu keinen Einfluss auf das "Funktionieren von Verwaltungsabläufen" haben. Das wäre womöglich anders zu beurteilen, wenn ich täglich nach dem heutigen Stand des Bußgeldkatalogs fragen würde. Das ist aber nicht streitgegenständlich. Ihr Bescheid ist insoweit unvollständig, weil keine Abwägung durchgeführt wurde. Mit Schreiben vom 9. Januar 2024 12:34 Uhr [5] teilte der Antragsgegner mit: Ein überwiegendes Bekanntgabeinteresse vermag ich nicht zu erkennen, zumal da ich Ihnen bereits Auskünfte erteilt und Informationen zur Verfügung gestellt habe. Mit Schreiben vom 9. Januar 2024 13:18 Uhr [6] teilte der Antragsteller mit: Bei der zu treffenden Abwägung bzgl. der Ausschlussgründe in § 9 Absatz 2 IZG-SH geht es NUR um eine Abwägung zwischen "Funktionieren von Verwaltungsabläufen" gegenüber "dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse". Da schon keinerlei Störung des "Funktionieren von Verwaltungsabläufen" zu erkennen ist, geschweige denn von Ihnen dargelegt ist, kommt es auf die entsprechende Abwägung gar nicht an. Dementsprechend kommt es auch nicht drauf an, ob § 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG erfüllt ist. Hierzu haben wir unsere divergierenden Standpunkte ja bereits ausgetauscht. Das Prüfungsschema zu § 9 Absatz 2 IZG-SH ist: 1. Ist eine Störung des "Funktionieren von Verwaltungsabläufen" gegeben? 2. Geschieht diese Störung durch einen der fünf enumerativ aufgelisteten Punkte? 3. Bei Bejahung beider Punkte: Abwägung der gegenläufigen Interessen Auf die Vollständigkeit von Informationen kommt es auch nicht an. Es besteht sogar eine Verpflichtung gänzlich falsche Informationen herauszugeben, wenn diese denn vorliegen. [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungsbehoerde-ordnungswidrigkeiten-nach-ss-24-versfg-15/#nachricht-855820 [2] https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungsbehoerde-ordnungswidrigkeiten-nach-ss-24-versfg-15/855820/anhang/brief.pdf [3] https://fragdenstaat.de/anfrage/bussgeldkatalog-von-diversen-bussgeldstellen-in-schleswig-holstein-erarbeitet/#nachricht-862961 [4] https://fragdenstaat.de/anfrage/bussgeldkatalog-von-diversen-bussgeldstellen-in-schleswig-holstein-erarbeitet/#nachricht-863984 [5] https://fragdenstaat.de/anfrage/bussgeldkatalog-von-diversen-bussgeldstellen-in-schleswig-holstein-erarbeitet/#nachricht-864098 [6] https://fragdenstaat.de/anfrage/bussgeldkatalog-von-diversen-bussgeldstellen-in-schleswig-holstein-erarbeitet/#nachricht-864118 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen die von mir verwendeten Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 294260.pdf - 2024-01-05_1-bugeldkatalognaturschutz1-11-2019.pdf - 2024-01-05_1-bugeldkatalognaturschutzteilivbisviii.pdf - 2024-01-05_1-bugeldkatalogteiliiibisiiib.pdf Anfragenr: 294260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294260/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Bußgeldkatalog - von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeitet“ [#294260]
Datum
14. Februar 2024 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> abschließend kann ich den Fall noch nicht beurteilen. Angefragt hatten S…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Bußgeldkatalog - von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeitet“ [#294260]
Datum
19. Februar 2024 16:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> abschließend kann ich den Fall noch nicht beurteilen. Angefragt hatten Sie einen Bußgeldkatalog. Dies dürfte als ein Zusammenhängendes Dokument oder eine gebündelte Dokumentensammlung zu verstehen sein. Das Argument der Behörde bzw. auch Ihre Darstellung verstehe ich so, dass dieses nicht vorhanden ist und allenfalls Einzelinformationen zu bestimmten Beispielsachverhalte an verschiedenen Orten zu finden sind. Allerdings haben Sie im weiteren Verlauf der Diskussion Ihre Anfrage auch auf diese Informationen erweitert, wobei ich weiterhin nicht nachvollziehen kann, wie die Informationen bei der Behörde vorhanden sind. Wenn diese Einzelinformationen für sich genommen abgeschlossen sind, wären sie in der Regeln nicht wegen § 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG-SH ausgeschlossen. Um diese Unklarheiten zu beseitigen kann ich gerne die Behörde um Stellungnahme bitten. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie dieses wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich verstehe die Behörde dahingehend, …
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Bußgeldkatalog - von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeitet“ [#294260]
Datum
19. Februar 2024 17:02
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich verstehe die Behörde dahingehend, dass es einen Bußgeldkatalog gibt, dass das EIN Dokument ist in Tabellenform gestaltet, in dem die Fallgestaltungen alle aufgeführt sind. Aus diesem Bußgeldkatalog stammt diese Screenshot: https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlungsbehoerde-ordnungswidrigkeiten-nach-ss-24-versfg-15/855820/anhang/brief.pdf Dieses Dokument (oder diese Dokumentensammlung, womöglich mehrere Tabellenblätter in einer Excel) hätte ich gerne. Das Dokument gibt es. Es ist meiner Meinung nach auch "abgeschlossen", weil es von einer Behörde an die andere (mit irgendeiner Abstimmungs-Versionsnummer oder Abstimmungs-Versions-Datum) gesendet wurde. Die Behörde "will" dieses Dokument/diese Dokumentensammlung aber nicht herausrücken. Wenn Sie hier nachhaken und nachfragen könnten, wäre ich Ihnen sehr verbunden und danke Ihnen dafür bereits im Voraus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294260/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Behörde angeschrieben. Das Schreiben finden Sie im Anhang. …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Bußgeldkatalog - von diversen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein erarbeitet“ [#294260]
Datum
23. Februar 2024 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Behörde angeschrieben. Das Schreiben finden Sie im Anhang. Sobald ich etwas Neues erfahre, melde ich mich bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
AW: [EXTERN] Bußgeldkatalog – "Unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen" [#294260] Sehr << An…
Von
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Betreff
AW: [EXTERN] Bußgeldkatalog – "Unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen" [#294260]
Datum
14. März 2024 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen die Auflistung der Tatbestände, die, wie ich bereits ausgeführt habe, nicht vollständig oder verbindlich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN] Bußgeldkatalog – "Unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen" [#294260] Guten Tag, viel…
An Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Bußgeldkatalog – "Unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen" [#294260]
Datum
14. März 2024 16:30
An
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen herzlichen Dank für die Übersendung. In einigen Tatbeständen stehen Platzhalter *), **), ***), die so aussehen, als ob es noch irgendwo eine Liste dessen gäbe, was hier jeweils einzufügen wäre. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294260/
<< Anfragesteller:in >>
LD7-18.21/24.019 [#294260] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Tätigkeit. Der angefragte Bußgeldkatalog wurde überse…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LD7-18.21/24.019 [#294260]
Datum
14. März 2024 16:41
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Tätigkeit. Der angefragte Bußgeldkatalog wurde übersendet. In einigen Tatbeständen stehen Platzhalter *), **), ***), die so aussehen, als ob es noch irgendwo eine Liste dessen gäbe, was hier jeweils einzufügen wäre. Aber gut, sei es drum. Es ist alles verständlich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294260/
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Bußgeldkatalog – "Unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen" [#294260] Se…
Von
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Bußgeldkatalog – "Unverbindliche Sammlung von Fallgestaltungen" [#294260]
Datum
15. März 2024 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> eine solche Liste gibt es nicht. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: LD7-18.21/24.019 [#294260] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Information. Wir haben…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: LD7-18.21/24.019 [#294260]
Datum
20. März 2024 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Information. Wir haben hierzu auch von dem Kreis eine Information inzwischen erhalten. Ich sehe das Verfahren dann als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen