Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG
(1) Alle Ihnen vorliegenden Erlasse/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Hinweise oder Ähnliches zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH), beispielsweise auch Übersichten üblicher Höhen der Geldbußen für die verschiedenen Delikte und ihre Begehungsarten.
(2) Alle Ihnen vorliegenden statistischen Erhebungen zu
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG (SH) in Ihrem Zuständigkeitsbereich,
von Interesse sind insbesondere die Fragen:
Wie viele wurden bei Ihnen von der Polizei angezeigt,
wie viele wurden von Dritten angezeigt
wie viele sind bei Ihnen intern eingegangen,
für wie viele davon waren sie tatsächlich zuständig,
wie viele davon wurden mit einer Geldbuße belegt,
welche Geldbußen-Höhen wurden verhängt?
Soweit möglich aufgeschlüsselt nach
- Kalenderjahr,
- Nummer von § 24 Absatz 1 VersFG
- maximales Bußgeld laut § 24 Absatz 2 VersFG (500/1000/1500 Euro)
- Verfolgungs-Verjährungsfrist laut § 31 OWiG (6 Monate für 500/1000 Euro/1 Jahr für 1500 Euro)
- Behörden-intern/Polizei/Dritte
- politisches/weltanschauliches/religiöses Lager
- Zuständigkeit (nicht) gegeben
- (Keine) Verfolgung (Opportunitätsprinzip)
- Geldbuße (nicht) verhängt
- Ahndung wegen Verfolgungsverjährung (nicht) möglich
- Einspruch (nicht) erhoben
- amtsgerichtliche Entscheidung identisch/abweichend
- (kein) Freispruch/Einstellung nach Einspruch
(3) Geben Sie bitte möglichst umfangreich Auskunft (entsprechend obiger Liste) über
die letzten fünf bereits rechtskräftigen Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH,
die Ihnen vorliegen.
(Dadurch, dass die Rechtskraft aufgrund § 32, 33 OWiG zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht wird, ist durch diese Bedingung ein Anonymisierungsgrad erreicht, der keine Rückschlüsse auf einzelnes Fehlverhalten zulässt.)
(4) Wann werden personenbezogene Daten zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen bzgl. § 24 VersFG SH gelöscht? (z.B. ohne Bußgeldbescheid, sobald Verfolgungsverjährung eingetreten ist, mit Bescheid, sobald dieser rechtskräftig ist und die Geldbuße bezahlt ist bzw. die Vollstreckungsverjährung eingetreten ist, taggenau)
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungen sind in § 24 VersFG SH geregelt, siehe
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VersammlFrhG_SH_!_24
Die Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung
hat einen Anhang
darin ist das Zuständigkeitsverzeichnis.
Gliederungsnummer 2.1.22.1 zeigt,
dass für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach
§ 24 des Versammlungsfreiheitsgesetzes
der Landrat
als Behörde der Gemeinden, Kreise und Ämter
zuständig ist, siehe:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=OWiZustV_SH
Ergebnis der Anfrage
Vorliegend 1 Anzeige bei 203.712 Einwohnern
(1) keine
(2/3) 1 x 200€ nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 VersFG (SH)
(keine rechtzeitige Anzeige der Versammlung)
kein Einspruch, bezahlt
(4) 6 Jahre aufgrund von KGSt-Bericht 4/2006
zu Aufbewahrungsfristen für Kommunalverwaltungen (S. 44/45)
KGSt = Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement
Antwort verspätet
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Datum11. November 2023
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15. Dezember 2023
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- Betreff
- Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292065]
- Datum
- 11. November 2023 14:50
- An
- Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
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- Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
- Betreff
- Anfrage nach dem IZG: Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG
- Datum
- 5. Dezember 2023 14:51
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Anfrage nach dem IZG: Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292065]
- Datum
- 5. Dezember 2023 19:42
- An
- Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
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- Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
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- AW: [EXTERN] AW: Anfrage nach dem IZG: Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292065]
- Datum
- 6. Dezember 2023 10:30
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- AW: [EXTERN] AW: Anfrage nach dem IZG: Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292065]
- Datum
- 6. Dezember 2023 14:32
- An
- Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
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- Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
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- AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Anfrage nach dem IZG: Versammlungsbehörde: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 VersFG [#292065]
- Datum
- 8. Januar 2024 14:14
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- IZG: KGSt-Gutachten, Verarbeitungsverzeichnis [#292065]
- Datum
- 8. Januar 2024 20:26
- An
- Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
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- Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
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- AW: [EXTERN] IZG: KGSt-Gutachten, Verarbeitungsverzeichnis [#292065]
- Datum
- 9. Januar 2024 09:18
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- KGSt-Gutachten, Verarbeitungsverzeichnis [#292065]
- Datum
- 13. Februar 2024 10:48
- An
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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- Betreff
- Verarbeitungsverzeichnis bzgl. Ordnungswidrigkeiten [#292065]
- Datum
- 13. Februar 2024 10:52
- An
- Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Re: KGSt-Gutachten, Verarbeitungsverzeichnis [#292065]
- Datum
- 14. Februar 2024 09:29
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- AW: Re: KGSt-Gutachten, Verarbeitungsverzeichnis [#292065]
- Datum
- 19. Februar 2024 17:14
- An
- Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
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- Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
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- Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Re: KGSt-Gutachten, Verarbeitungsverzeichnis [#292065]
- Datum
- 19. Februar 2024 17:14
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Re: KGSt-Gutachten, Verarbeitungsverzeichnis [#292065]
- Datum
- 23. Februar 2024 12:38
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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- Datum
- 24. Februar 2024
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- Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
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- Briefpost
- Betreff
- Mein Zeichen 170
- Datum
- 22. März 2024
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Verarbeitungsverzeichnis bzgl. Ordnungswidrigkeiten [#292065]
- Datum
- 26. März 2024 09:08
- An
- Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Fachdienst Recht, Ihr Zeichen 170 - IZG-Antrag KGSt-Gutachten und Verarbeitungsverzeichnis Teilablehnung – Mein Widerspruch, Mein Zeichen 292065 [#292065]
- Datum
- 30. März 2024 13:20
- An
- Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
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- Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
- Betreff
- Automatische Antwort: [EXTERN] Fachdienst Recht, Ihr Zeichen 170 - IZG-Antrag KGSt-Gutachten und Verarbeitungsverzeichnis Teilablehnung – Mein Widerspruch, Mein Zeichen 292065 [#292065]
- Datum
- 30. März 2024 13:21
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- LD7-18.21/24.020 [#292065]
- Datum
- 30. März 2024 13:34
- An
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Re: LD7-18.21/24.020 [#292065]
- Datum
- 8. April 2024 16:11
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Re: LD7-18.21/24.020 [#292065]
- Datum
- 8. April 2024 17:37
- An
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Status
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