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Chemtrail von Flieger der Airline Emirates

Anfrage an: Umweltbundesamt

Bitte teilen Sie mir mit, was das Flugzeug mit der Bezeichnung UAE70M EK3 A388 der Airline von Emirates am 10.10.2023 um 18:50 Uhr über dem Gebiet des östlichen Ahrtals bzw. über der Stadt Sinzig am Rhein versprüht hat. Das Flugzeug hatte die Flugroute Dubai/London. Die Flughöhe war 40.000 ft. Es handelt sich eindeutig nicht um einen Kondenzstreifen sondern es wurde über weite Kilometer eine mir unbekannte Substanz versprüht. Ich bitte Sie mein Anliegen zu prüfen und mir Nachricht zu geben, warum diese Substanz versprüht wurde und welche Substanz versprüht wurde. Ich gehe davon aus, dass diese Sprühaktion im Rahmen des "Geoengineering" erfolgt ist.
Falls das Umweltministerium nicht zuständig ist, bitte ich Sie die Anfrage an das zuständige Ministerium zu senden.
Vielen Dank.

Ergebnis der Anfrage

Die Antwort, dass es sich um Kondenzstreifen handelt ist nach meiner Einschätzung nicht zutreffend. Dann hätte mindestens ein Flugzeug schon mal über dem Ahrtal abstürzen müssen, weil hier der Kondenzstreifen auf einmal nicht mehr zu sehen war und das Flugzeug weiter flog. Außerdem gab es diese Art der Kondenzstreifen früher nicht. Zumdem habe ich eine kleine Statistik dank der Daten von Flightradar erstellt, wo leicht abzulesen ist, dass Flugzeuge in gleicher Flughöhe einmal "Kondenzstreifen" verursachen und andere Flugzeuge nicht.
Meine Anfrage betrachte ich als nicht beantwortet und ich habe den Eindruck, dass hier nicht die Wahrheit beschrieben wird. Ich habe eine ganze Reihe von Fotos von "Kondenzstreifen", die klar erkennen lassen, dass es keine Kondenzstreifen sind sonder hier offensichtlich etwas versprüht worden ist. Warum die Bundesregierung bzw. das Umweltbundesamt das nicht seriös prüft und dann ebenso seriös beantwortet gegenüber den Bürgern dieses Landes verstehe ich nicht und finde ich nicht gut.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • 0 Follower:innen
Hans-Otto Schade
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir mit, was das Flu…
An Umweltbundesamt Details
Von
Hans-Otto Schade
Betreff
Chemtrail von Flieger der Airline Emirates [#289966]
Datum
11. Oktober 2023 11:06
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, was das Flugzeug mit der Bezeichnung UAE70M EK3 A388 der Airline von Emirates am 10.10.2023 um 18:50 Uhr über dem Gebiet des östlichen Ahrtals bzw. über der Stadt Sinzig am Rhein versprüht hat. Das Flugzeug hatte die Flugroute Dubai/London. Die Flughöhe war 40.000 ft. Es handelt sich eindeutig nicht um einen Kondenzstreifen sondern es wurde über weite Kilometer eine mir unbekannte Substanz versprüht. Ich bitte Sie mein Anliegen zu prüfen und mir Nachricht zu geben, warum diese Substanz versprüht wurde und welche Substanz versprüht wurde. Ich gehe davon aus, dass diese Sprühaktion im Rahmen des "Geoengineering" erfolgt ist. Falls das Umweltministerium nicht zuständig ist, bitte ich Sie die Anfrage an das zuständige Ministerium zu senden. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans-Otto Schade Anfragenr: 289966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289966/ Postanschrift Hans-Otto Schade << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans-Otto Schade

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Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Schade, besten Dank für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen das nachfolgende mitteilen wollen. Das …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Ihre Anfrage an das Umweltbundesamt: Chemtrail von Flieger der Airline Emirates [#289966]
Datum
11. Oktober 2023 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schade, besten Dank für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen das nachfolgende mitteilen wollen. Das Umweltbundesamt ist eine wissenschaftliche Behörde. Nach umfangreichen Recherchen haben wir keinerlei Anhaltspunkte für die Existenz von so genannten „chemtrails“ bzw. Geoengineering gefunden, wie in der folgenden (weiterhin gültigen) Publikation von uns dokumentiert: Diese ist aus dem Jahr 2011, behält jedoch weiterhin ihre Gültigkeit. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3574.pdf<http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3574.pdf>. Unsere Erkenntnisse fußen selbstverständlich auch auf der Sichtung einer großen Anzahl von wissenschaftlichen Quellen und von Informationen im Internet. Wenn wir bei diesen Recherchen auf valide Belege für „chemtrails“ gestoßen wären, hätten wir weiterführende Untersuchungen durchgeführt. Dies war jedoch nicht der Fall. Bei den Streifen am Himmel handelt es sich lediglich um Kondensstreifen von Flugzeugen. Diese entstehen in hinreichend kalter Atmosphäre als Folge der Wasserdampfemissionen aus Flugzeugtriebwerken. Bei niedriger Feuchte lösen sich Kondensstreifen rasch wieder auf. Ist die Atmosphäre jedoch hinreichend feucht, können diese länger existieren und weiter wachsen. Unter geeigneten Bedingungen können sie sich zu großflächigen Zirruswolken, die im Falle einer solchen Entstehungsgeschichte Contrail-Cirrus heißen, entwickeln. Contrail-Cirrus ist dann nicht mehr von natürlichen Zirren unterscheidbar, falls nicht seine gesamte Entstehungsgeschichte beobachtet wurde. Nehmen Zirruswolken, die optisch sehr dünn sein können, eine große Fläche ein, erscheint dem Beobachtenden der Himmel milchig weiß. Altern Kondensstreifen, bleiben sie nicht glatt, sondern können Formen bilden. Dieser Vorgang ist ein lange bekanntes Phänomen und eine Folge der Turbulenz, die in der Atmosphäre allgegenwärtig ist. Diese Formen lassen sich auch durch Modellsimulationen reproduzieren. Mehrere Kondensstreifen nebeneinander entstehen zum Beispiel dadurch, dass Flugzeuge festen Routen folgen und die Windrichtung in der Höhe von der Flugroute abweicht. Die Kondensstreifen verschieben sich dadurch seitlich. An Knotenpunkten der Flugrouten können sich Kondensstreifen unterschiedlicher Orientierung bilden. Als Folge der Verschiebung der Kondensstreifen können dann auch rautenförmige Muster entstehen. Nähere Informationen zur Bildung von Kondensstreifen gibt auch das Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) auf folgender Internetseite: http://www.dlr.de/pa/desktopdefault.aspx/tabid-2554/3836_read-5746/ Weitergehend betreibt das Umweltbundesamt als wissenschaftliche Behörde ein Luftmessnetz zur Untersuchung der weiträumigen, grenzüberschreitenden Luftverunreinigung. Die Ergebnisse der Messungen des UBA-Messnetzes werden an das internationale Messprogramm EMEP (Co-operative programme for monitoring and evaluation of the long-range transmission of air pollutants in Europe) berichtet und sind zusammen mit den Messergebnissen anderer europäischer Messnetze veröffentlicht. Die Aufgabe des Luftmessnetzes des Umweltbundesamtes ist es, Messverpflichtungen Deutschlands zu erfüllen, die entweder aus der Unterzeichnung internationaler Abkommen (z.B. „UN ECE Convention on long-range transboundary air pollution“) oder aus der EU-Gesetzgebung (z.B. „Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008“) resultieren. Messprogramme, Messparameter und Messverfahren sind festgelegt und werden von Expertinnen und Experten in internationalen Arbeitsgruppen erarbeitet. Einen Hinweis auf Sprühaktionen o.ä. können wir in diesem Zusammenhang nicht feststellen, weil unsere eigenen Messungen sowie die uns bekannten Luftuntersuchungen anderer Institutionen (Bundesländer, Forschung) keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben haben (z. B. Antwort der Landesregierung von 2015 auf eine kleine Anfrage zur Existenz von „chemtrails“ – Drucksache 17/4492<https://www.nilas.niedersachsen.de/portala/vorgang/V-382134>). Weitergehend können Sie sich – da Sie Bezug auf einen genauen Flug nehmen – auch an die für Ihr Bundesland zuständige Flugaufsicht wenden: Luftaufsicht | Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (rlp.de)<https://lbm.rlp.de/de/grossprojekte-themen/luftverkehr/luftaufsicht/> Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen