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CO2 Bilanz der BRD

bezug nehmend auf Ihre Daten vorheriger Anfragen:
CO2 Emission 2022 : 749 Mio t Quelle: Bundesumweltministerium
Baumbestand 2022 : mehr als 75 Mrd Quelle:Thünen-Institut für Waldökonomie im Auftrag des Bundesumweltministeriums
CO2 Einbau pro Baum durch Wachstum 12 - 43 kg/ J Quelle:Thünen-Institut für Waldökonomie im Auftrag des Bundesumweltministeriums

75 Mrd x 12 kg = 900 Mrd kg = 900 Mio t ( Minimalberechnung !!)

Die Daten zeigen, dass die BRD eine positive CO2 Bilanz hat.

Warum wird dies von der zuständigen Ministerin Lemke in Abrede gestellt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
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Mario Reipert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bezug nehmend auf Ihre Daten vorherig…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Mario Reipert
Betreff
CO2 Bilanz der BRD [#278803]
Datum
13. Mai 2023 10:03
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bezug nehmend auf Ihre Daten vorheriger Anfragen: CO2 Emission 2022 : 749 Mio t Quelle: Bundesumweltministerium Baumbestand 2022 : mehr als 75 Mrd Quelle:Thünen-Institut für Waldökonomie im Auftrag des Bundesumweltministeriums CO2 Einbau pro Baum durch Wachstum 12 - 43 kg/ J Quelle:Thünen-Institut für Waldökonomie im Auftrag des Bundesumweltministeriums 75 Mrd x 12 kg = 900 Mrd kg = 900 Mio t ( Minimalberechnung !!) Die Daten zeigen, dass die BRD eine positive CO2 Bilanz hat. Warum wird dies von der zuständigen Ministerin Lemke in Abrede gestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Reipert Anfragenr: 278803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278803/ Postanschrift Mario Reipert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Reipert

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