[Ares(2019)3845300 - RE: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134710]](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c4f2c9ba)
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Sehr geehrteAntragsteller/in
nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Daten der CO2-Bilanz der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) und die angewandte Methodik zur Messung der CO2-Bilanz sind fester Bestandteil der Informationen, die Ihnen die Dienststellen der Europäischen Kommission bereits in ihrer E-Mail Ares (2019) 3253518 – CO2-Bilanzen der letzten zehn Kalenderjahre [# 134726] vom 17/05/2019 übermittelt haben.
Unsere Exekutivagentur belegt 7 Stockwerke des Gebäudes „Covent Garden“ in Brüssel ( von 25 Stockwerken), die vollständig von der zuständigen Kommissionsdienststelle, dem Amt für Infrastruktur und Gebäude (OIB) verwaltet werden. Diese Verwaltung basiert auf einer Dienstleistungsvereinbarung (Service Level Agreement – SLA) zwischen unseren beiden Organisationen. Diese Dienstleistungsvereinbarung enthält eine Umweltklausel (Artikel 12), in der festgelegt ist, dass „die Waren oder Dienstleistungen, die vom OIB erbracht werden, die geltenden Umweltnormen erfüllen. Das OIB stellt sicher, dass alle Dritten, die in seinem Namen handeln, dasselbe tun.“ Dies stellt sicher, dass das von der Kommission und dem OIB verwalteten Gebäude, in dem sich unsere Agentur befindet, nach Maßgabe der EMAS-Politik verwaltet wird.
Darüber hinaus beteiligen wir uns an Initiativen und Praktiken der EU, die eine Verringerung der durch Reisen verursachten CO2 Bilanz erzielen (Einrichtung von Videokonferenzsälen, Förderung, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen).
Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind.
EASME Communication
To: << Adresse entfernt >> [#134710]
Subject: RE: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn
Kalenderjahre [#134710]
Sehr geehrteAntragsteller/in
Wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mails vom 26.4.2019 unter Bezugnahme auf die
Verordnung
(EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai
2001 über
den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments,
des Rates und
der Kommission („Verordnung (EG) Nr 1049/2001“), in denen Sie Dokumente
mit
Informationen (1) über von EASME verwendete Computer-Betriebssysteme bzw.
(2) über
die CO2-Bilanzen (carbon footprint) der EASME in den letzten zehn Jahren
und die zugrunde
liegenden Berechnungsmethoden beantragen.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um die Art Ihrer Anfragen zu klären.
Sie beantragen
Zugang zu Dokumenten, die bestimmte Informationen enthalten. Bitte
beachten Sie, dass
die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 nur für Anträge auf Zugang zu
existierenden
Dokumenten anwendbar ist, d.h. alle „Inhalte unabhängig von der Form des
Datenträgers
(auf Papier oder in elektronischer Form, Ton-, Bild oder audiovisuelles
Material), die einen
Sachverhalt im Zusammenhang mit den Politiken, Maßnahmen oder
Entscheidungen aus
dem Zuständigkeitsbereich des Organs betreffen“ (Artikel 3 der Verordnung
(EG) Nr.
1049/2001). Da sich Ihre Anfragen auf Informationen bezieht, die nicht in
existierenden
Dokumenten enthalten sind, und die Beantwortung die Zusammenstellung von
Informationen aus einer Reihe von verschiedenen Dokumenten beinhalten
würde, werden
Ihre Anträge als Anfragen von Informationen gemäß dem Kodex für gute
Verwaltungspraxis
der europäischen Bürgerbeauftragten behandelt werden.
In diesem Zusammenhang und gemäß dem Kodex für gute Verwaltungspraxis
erhalten Sie
innerhalb von 15 Arbeitstagen (bis zum 17.6.2019) eine Antwort von EASME.
Bitte beachten Sie, dass sich diese Antwort nur auf Informationen
bezieht, die in den
Zuständigkeitsbereich der EASME fallen. Falls Sie Anträge gestellt haben,
die in die
Zuständigkeit anderer Generaldirektionen der europäischen Kommission oder
anderer
Exekutivagenturen fallen, werden diese Anträge von den jeweiligen
Dienststellen bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen