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CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre

Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden.

Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    26. Mai 2019
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die CO2-Bilan…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
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Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134545]
Datum
26. April 2019 20:02
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfragen an das Umweltministerium, an das Wirtschafts- sowie d…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134545]
Datum
20. Mai 2019 18:27
Status
Anfrage abgeschlossen
24,7 KB
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49,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfragen an das Umweltministerium, an das Wirtschafts- sowie das Justiz- und Europaministerium des Landes Schleswig-Holstein kann ich Ihnen folgende Informationen mitteilen: Es werden keine CO2-Bilanzen oder carbon footprints für einzelne Behörden in Schleswig-Holstein erstellt. Erstellt werden derzeit CO2-Bilanzen für die Landesverwaltung insgesamt. Diese werden von der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) erstellt. Der derzeit jüngste verfügbare Bericht stammt aus 2017 und ist hier zu finden https://www.gmsh.de/fileadmin/kundend.... Konkret werden auf S. 34 unter 8.2 die CO2-Emissionen dargestellt. Bitte beachten Sie. · Die GMSH bilanziert für die Landesverwaltung den Energieverbrauch für die Strom- und Wärmeversorgung von Landesliegenschaften insgesamt, aber nicht für einzelne Behörden. Sie finden allerdings Angaben für Liegenschaftsgruppen wie z.B. Verwaltungsgebäude, Gerichtsgebäude, Justizvollzugsanstalten, Polizei, Forschung und Lehre. · Die GMSH bilanziert nicht die gesamten CO2-Emissionen, sondern nur die des Strom- und Wärmeverbrauchs in Landesliegenschaften. D.h. CO2-Emissionen aus dienstlicher Mobilität sowie indirekt für Emissionen verantwortliche Bereiche wie z.B. Beschaffung können derzeit noch nicht bilanziert werden. · Es werden nur die direkten CO2-Emissionen bilanziert, nicht die gesamten vor- und nachgelagerten Prozessketten im Sinne eines Carbon Footprint. Im Sinne des Ziels der CO2-neutralen Landesverwaltung Schleswig-Holstein gemäß Energiewende- und Klimaschutzgesetz wird derzeit eine Startbilanz erstellt, die auch die Emissionsbereiche Mobilität und Beschaffung einbeziehen werden und auch die Vorketten der CO2-Emissionen berücksichtigen wird. Die Startbilanz wird allerdings erst 2020 zur Verfügung stehen. Ab diesem Jahr ist dann auch ein regelmäßiges Monitoring der CO2-Emissionen für die Landesverwaltung vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche Antwort und den Verweis auf die in Erstellung befin…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134545]
Datum
22. Mai 2019 14:01
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche Antwort und den Verweis auf die in Erstellung befindliche Startbilanz. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 134545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>