Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gestern hat es in einem Nachbaranwesen durch Blitzeinschlag gebrannt. Die Feuerwehr verwendete mehrere CO2 Feuerlöscher, um den Brand ohne Wasserschaden zu löschen. Mutmaßlich wurden hier enorme Mengen CO2 freigesetzt.
1. Können Sie mitteilen wieviel CO2 ein z. B. 5 kg CO2 Löscher emittiert?
2. Wieveil kg CO2 sind nach Ihren Berechnungen derzeit in Deutschland in CO2 Feuerlöschern gespeichert?
3. Wieviel kg CO2 werden jährlich durch das Benutzen von CO2 Feuerlöschern freigesetzt?
4. Arbeitet Ihr Ministerium an einem Verbot von CO2 Feuerlöschern? Ggf. Warum nicht?
5. Wann ist mit einem solchen Verbot zu rechnen, denn man kann diese Feuerlöscher frei z. B. bei Amazon kaufen.
Vielen Dank schon im Voraus für Ihre geschätzte Antwort
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 284012
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