🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

CO2-Feuerlöscher

Gestern hat es in einem Nachbaranwesen durch Blitzeinschlag gebrannt. Die Feuerwehr verwendete mehrere CO2 Feuerlöscher, um den Brand ohne Wasserschaden zu löschen. Mutmaßlich wurden hier enorme Mengen CO2 freigesetzt.
1. Können Sie mitteilen wieviel CO2 ein z. B. 5 kg CO2 Löscher emittiert?
2. Wieveil kg CO2 sind nach Ihren Berechnungen derzeit in Deutschland in CO2 Feuerlöschern gespeichert?
3. Wieviel kg CO2 werden jährlich durch das Benutzen von CO2 Feuerlöschern freigesetzt?
4. Arbeitet Ihr Ministerium an einem Verbot von CO2 Feuerlöschern? Ggf. Warum nicht?
5. Wann ist mit einem solchen Verbot zu rechnen, denn man kann diese Feuerlöscher frei z. B. bei Amazon kaufen.

Vielen Dank schon im Voraus für Ihre geschätzte Antwort

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gestern hat es in einem Nachbaranwese…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CO2-Feuerlöscher [#284012]
Datum
16. Juli 2023 08:55
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gestern hat es in einem Nachbaranwesen durch Blitzeinschlag gebrannt. Die Feuerwehr verwendete mehrere CO2 Feuerlöscher, um den Brand ohne Wasserschaden zu löschen. Mutmaßlich wurden hier enorme Mengen CO2 freigesetzt. 1. Können Sie mitteilen wieviel CO2 ein z. B. 5 kg CO2 Löscher emittiert? 2. Wieveil kg CO2 sind nach Ihren Berechnungen derzeit in Deutschland in CO2 Feuerlöschern gespeichert? 3. Wieviel kg CO2 werden jährlich durch das Benutzen von CO2 Feuerlöschern freigesetzt? 4. Arbeitet Ihr Ministerium an einem Verbot von CO2 Feuerlöschern? Ggf. Warum nicht? 5. Wann ist mit einem solchen Verbot zu rechnen, denn man kann diese Feuerlöscher frei z. B. bei Amazon kaufen. Vielen Dank schon im Voraus für Ihre geschätzte Antwort
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284012/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.07.2023 an das Bundesministerium für …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: CO2-Feuerlöscher [#284012] (Ticket: DP02-42908)
Datum
2. August 2023 06:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.07.2023 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Sie ordnen Ihre Anfrage als Antrag nach dem UIG/IFG ein, und erbitten Antwort gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Das IFG gewährt „Zugang zu amtlichen Informationen“ (§ 1 Absatz 1 Satz 1 IFG). Der folgende Paragraf des Gesetzes definiert, was „amtliche Informationen“ im Sinne des Gesetzes sind, nämlich „amtliche Aufzeichnungen“ (§ 2 Nummer 1 IFG). Ihr Antrag richtet sich allerdings nicht auf die Herausgabe oder den Inhalt schon bestehender Aufzeichnungen, sondern darauf, eine fachliche Frage zu einem Zuständigkeitsbereich unseres Hauses zu beantworten. Das ist der Sache nach kein Antrag nach dem IFG, sondern eine Bürgeranfrage. Ein Bescheid nach IFG ergeht daher nicht. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen der Sache nach aber gerne folgendes mit: Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im BMUV nicht vorhanden. Ich stelle Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen noch einmal an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) zu wenden, welches innerhalb der Bundesregierung federführend für den Klimaschutz zuständig ist. Das BMUV arbeitet z.Zt. nicht an einem Verbot von CO2-Feuerlöschern, da sich bestimmte Brände ausschließlich mit CO2 löschen lassen. Von daher wäre es nicht sinnvoll diese Feuerlöscher zu verbieten, oder durch etwas noch weniger umweltverträgliches zu ersetzen. Wir danken Ihnen für Ihr Umweltengagement! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich leite hiermit zuständigkeitshalber (siehe obige Antwort des Ministeriiums) meine Anfrage an Sie we…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: CO2-Feuerlöscher [#284012] (Ticket: DP02-42908) [#284012]
Datum
27. August 2023 09:05
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich leite hiermit zuständigkeitshalber (siehe obige Antwort des Ministeriiums) meine Anfrage an Sie weiter. Bitte erteilen Sie wunschgemmäß Auskunft. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284012/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der sehr hohen Anza…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: WG: CO2-Feuerlöscher [#284012] (Ticket: DP02-42908) [#284012]
Datum
28. September 2023 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
218 Bytes
image002.jpg
635 Bytes
image003.png
204 Bytes
image004.png
894 Bytes
image005.png
336 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Anfragen kommt es bei der Bearbeitung zu teilweise erheblichen Verzögerungen. Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihre Geduld. Uns liegen keine Daten hierzu vor. Bitte wenden Sie sich an die Herstellerfirmen. Das Feuwehrwesen ist nach dem Förderalismusprinzip allerdings Ländersache. Inwieweit die Bundesländer oder zuständigen Stellen in den regionen die von Ihnen angefragten Daten vorhalten, ist uns nicht bekannt. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen