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Co2 Gehalt in Atmosphäre verringern

Nach einer schweizer Sudie lässt sich der CO2 Gehalt nur durch weltweite Anpflanzung von Bäumen verringern. Was wird in Deutschland getan? Was tut Deutschland, um die Abholzung des Regenwaldes zu verhindern?

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
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Steffen Töpel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach einer schwei…
An Sachverständigenrat für Umweltfragen Details
Von
Steffen Töpel
Betreff
Co2 Gehalt in Atmosphäre verringern [#227084]
Datum
19. August 2021 19:11
An
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach einer schweizer Sudie lässt sich der CO2 Gehalt nur durch weltweite Anpflanzung von Bäumen verringern. Was wird in Deutschland getan? Was tut Deutschland, um die Abholzung des Regenwaldes zu verhindern?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Steffen Töpel Anfragenr: 227084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227084/ Postanschrift Steffen Töpel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Steffen Töpel
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Sehr geehrter Herr Töpel, wir haben Ihre Anfrage erhalten. Sie werden in den nächster Zeit eine Antwort erhalten…
Von
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Betreff
AW: Co2 Gehalt in Atmosphäre verringern [#227084]
Datum
20. August 2021 08:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Töpel, wir haben Ihre Anfrage erhalten. Sie werden in den nächster Zeit eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Töpel, der Bürgerservice des Umweltbundesamt es wurde gebeten, Ihnen zu antworten: Gerne info…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Co2 Gehalt in Atmosphäre verringern [#227084]
Datum
23. September 2021 16:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Töpel, der Bürgerservice des Umweltbundesamt es wurde gebeten, Ihnen zu antworten: Gerne informieren wir Sie darüber, was die Bundesregierung zum Erhalt und Ausbau der Kohlenstoffspeicherung der Wälder unternimmt. Aufgrund der vielfältigen Aktivitäten unterschiedlicher Ministerien können wir Ihnen aber nur einen ersten Überblick geben und Hinweise zu detaillierteren Informationen geben. Der Erhalt und die Sicherung des sogenannten Kohlenstoffspeicher Wald ist im Kontext der Klimapolitik dem Sektor „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Waldwirtschaft (engl. Land use, Land use change, Forestry (LULUCF)) zugeordnet. Auf EU-Ebene ist hier die LULUCF-Verordnung<https://ec.europa.eu/clima/policies/forests/lulucf_de> relevant, welche das Ziel setzt, dass der Sektor nicht zur Quelle von Treibhausgasen werden darf. Auch im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung ist festgehalten, dass der Sektor LULUCF mit weiteren Maßnahmen – u. a. zum Erhalt des Waldes als CO2-Senke – gesichert werden soll. Mit der Novelle zum Klimaschutzgesetz<https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl121s3905.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s3905.pdf%27%5D__1632390999028> hat die Bundesregierung konkrete Ziele festgelegt wieviel CO2-Äquvivalente durch den LULUCF-Sektor aus der Atmosphäre entnommen werden sollen. Wie der Kohlenstoffspeicher Wald durch nachhaltige Forstwirtschaft erhalten werden soll, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in diesem Jahr in der Waldstrategie 2050<https://www.bmel.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/forst-foerderung.html> dargestellt. Ergänzend hierzu hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit weitere zentrale Maßnahmen<https://www.bmu.de/download/positionspapier-zur-waldstrategie-2020/> beschrieben, ergänzt um Leitlinien zur Wiederbewaldung<https://www.bmu.de/download/leitlinien-fuer-die-wiederbewaldung-in-deutschland/> nach den großflächigen Schadereignissen im Wald der letzten Jahre. Darüber hinaus ist der Erhalt und Schutz unserer Wälder in diversen Strategien<https://www.bmu.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/naturschutz-biologische-vielfalt/waelder/nationale-waldschutzpolitik> festgeschrieben, wie beispielsweise der Nachhaltigkeitsstratgie oder der Biodiversitätsstrategie Um den Kohlenstoffspeicher Wald zu sichern und, wenn möglich, auszubauen hat die Bundesregierung den Waldklimafonds<https://www.waldklimafonds.de/> aufgelegt. Dieser ist Programmbestandteil des Sondervermögens Energie- und Klimafonds und wird auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages seit 2013 unter gemeinsamer Federführung des Bundeslandwirtschafts- (BMEL) und des Bundesumweltministeriums (BMU) betrieben. Bislang sind im Rahmen des Waldklimafonds rund 198 Projekte mit einer Gesamtfördersumme von rund 65,61 Millionen Euro bewilligt worden. Hauptförderinstrument für Aufforstungen von bisher nicht bewaldeten Flächen (Erstaufforstungen) und von bereits bewaldeten Flächen (Wiederaufforstungen) ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK).<https://www.bmel.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/forst-foerderung.html> Im Rahmen der GAK werden mit Bundesmitteln Maßnahmen zur naturnahen Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftliche Infrastruktur, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Erstaufforstung, Vertragsnaturschutz im Wald sowie Maßnahmen zur Bewältigung der durch die Extremereignisse verursachten Folgen im Wald gefördert. Diese Mittel wurden im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 nochmals aufgestockt. Aktuell wird diese grundlegende Förderung durch diverse Programme ergänzt. Als Teil des Konjunkturpaketes zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie wird der Eralt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder mit der sogenannten „Bundeswaldprämie<https://www.bundeswaldpraemie.de/hintergrund>“ gefördert. Darüber hinaus wurde im November 2020 das „Investitionsprogramm Wald<https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/223-investitionsprogramm-wald.html>“ gestartet. Auf internationaler Ebene hat der Stopp der Entwaldung zur Vermeidung weiterer Emissionen und zur Sicherung des Kohlenstoffspeichers derzeit Priorität. Wichtigstes Instrument sind hier die Regelungen zur Reduzierung von Emissionen aus Entwaldung und zerstörerischer Waldnutzung (REDD+),<http://redd.unfccc.int/> die Entwicklungsländer dabei unterstützen, die Funktion des Waldes als Kohlenstoffsenke zu erhalten und darüber hinaus noch auszubauen. Daneben bringt sich die Bundesregierung auch in diverse internationale Prozesse ehr aktiv ein. So unterstützt Deutschland beispielsweise die New Yorker Walderklärung<http://forestdeclaration.org/>. Im April 2020 hat die Bundesregierung zudem Leitlinien zur Förderung von entwaldungsfreien Lieferketten von Agrarrohstoffen<https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Wald/leitlinien-entwaldungsfreie-lieferketten.pdf?__blob=publicationFile&v=2> verabschiedet. Damit wird sich Deutschland national, international und auch in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit noch stärker für den Waldschutz in Agrarlieferketten engagieren. Sie will Initiativen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft fördern, mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, eng mit anderen wichtigen Konsumländern zusammenarbeiten und Partnerländer in den Tropen beim Aufbau entwaldungsfreier Lieferketten unterstützen. Einen Überblick zu den vielfältigen Projekten und Aktivitäten im Bereich internationaler Waldschutz<https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/internationale-projekte-waldbewirtschaftung.pdf?__blob=publicationFile&v=5> und Waldschutz im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit<https://www.bmz.de/resource/blob/23396/0f74ec8afbb9fdbc19a4ef374925b3a7/materialie317-waldaktionsplan-data.pdf> stellen die jeweiligen Ministerien bereit. Mit Blick auf die Wiederaufforstung von Wäldern weltweit hat Deutschland im Jahr 2011 gemeinsam mit der Weltnaturschutzunion IUCN (International Union for Conservation of Nature) und dem Weltressourceninstitut WRI (World Ressources Institute) die „Bonn Challenge<https://www.bmu.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/naturschutz-biologische-vielfalt/waelder/bonn-challenge>“ gestartet. Diese hat das Ziel, bis zum Jahr 2020 insgesamt 150 Millionen Hektar und bis 2030 mindestens 350 Millionen Hektar degradierter und entwaldeter Landfläche wiederaufzubauen. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen