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CO2 in der Atmosphäre

Gibt es Informationen darüber, in welcher Höhe (also in Bodennähe, in z.B. 100 m Höhe, in 10.000 m Höhe etc.) CO2 in welcher Konzentration vorhanden ist? Es heißt immer, derzeit seien es ca. 380 ppm. Aber da CO2 schwerer ist als Luft, kann es nicht gleichmäßig verteilt sein. In welcher Höhe also sind es wieviele ppm?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
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Cornelia Blume
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es Informationen darüber, in wel…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Cornelia Blume
Betreff
CO2 in der Atmosphäre [#266797]
Datum
2. Januar 2023 15:35
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Informationen darüber, in welcher Höhe (also in Bodennähe, in z.B. 100 m Höhe, in 10.000 m Höhe etc.) CO2 in welcher Konzentration vorhanden ist? Es heißt immer, derzeit seien es ca. 380 ppm. Aber da CO2 schwerer ist als Luft, kann es nicht gleichmäßig verteilt sein. In welcher Höhe also sind es wieviele ppm?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Cornelia Blume Anfragenr: 266797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266797/ Postanschrift Cornelia Blume << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Cornelia Blume

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Blume, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte finden Sie die Beantwortung in der Anlage. Mit freu…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
CO2 in der Atmosphäre [#266797]
Datum
30. Januar 2023 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Blume, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte finden Sie die Beantwortung in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen