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CO2 Speicher

Anfrage an: Umweltbundesamt

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viel Bäume Deutschland hat?Wenn ja, kann dieses beziffert werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viel CO2 ein Baum in Deutschland durchschnittlich aufnimmt und kann dieses beziffern unter Angabe auf welcher wissenschaftlichen Grundlage diese Aussage getätigt wird?
Wie hoch ist der Unterschied gemessen in Tonnen an CO2, was Deutschland jährlich produziert und die Bäume in Deutschland aufnehmen?
Können Bäume nach Auffassung der Bundesregierung ohne CO2 überleben?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • 0 Follower:innen
Steve Ullmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat die Bundesregierung Kenntnisse da…
An Umweltbundesamt Details
Von
Steve Ullmann
Betreff
CO2 Speicher [#298557]
Datum
28. Januar 2024 08:58
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viel Bäume Deutschland hat?Wenn ja, kann dieses beziffert werden? Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viel CO2 ein Baum in Deutschland durchschnittlich aufnimmt und kann dieses beziffern unter Angabe auf welcher wissenschaftlichen Grundlage diese Aussage getätigt wird? Wie hoch ist der Unterschied gemessen in Tonnen an CO2, was Deutschland jährlich produziert und die Bäume in Deutschland aufnehmen? Können Bäume nach Auffassung der Bundesregierung ohne CO2 überleben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Steve Ullmann Anfragenr: 298557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298557/ Postanschrift Steve Ullmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Steve Ullmann
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Ullmann, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres IUIG-Antrages – das Aktenzeichen ist …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
CO2 Speicher [#298557]
Datum
30. Januar 2024 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ullmann, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres IUIG-Antrages – das Aktenzeichen ist 90 076/0002#0002 - 02-24. Ihr Anliegen wird innerhalb der laut UIG festgelegten Zeit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Ullmann, ich habe mich nun im Haus informiert, zum angefragten Thema ist das Umweltbundesamt n…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
CO2 Speicher [#298557]
Datum
30. Januar 2024 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ullmann, ich habe mich nun im Haus informiert, zum angefragten Thema ist das Umweltbundesamt nicht sprechfähig bzw. nicht zuständig. Wir möchten Sie dazu auf das Thünen-Institut für Waldökosysteme in Eberswalde verweisen – siehe hier: www.thuenen.de/de/fachinstitute/waldoekosysteme<http://www.thuenen.de/de/fachinstitute/waldoekosysteme> Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen