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Computerforensische Untersuchung Schulze Föcking

- Die computerforensische Untersuchung zum angeblichen Hacking von Geräten im Haus der Ministerin Schulze Föcking, die seit 18. April vorliegt (vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/schulze-foecking-tv-geraet-100.html)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Computerforensische Untersuchung Schulze Föcking [#29571]
Datum
7. Mai 2018 17:46
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die computerforensische Untersuchung zum angeblichen Hacking von Geräten im Haus der Ministerin Schulze Föcking, die seit 18. April vorliegt (vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/schulze-foecking-tv-geraet-100.html)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationsantrag computerforensische Untersuchung Sehr geehrter Herr Semsrott, das Dokument, dessen Übersendung…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsantrag computerforensische Untersuchung
Datum
16. Mai 2018 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, das Dokument, dessen Übersendung Sie beantragen, liegt beim MULNV nicht vor, da der entsprechende Vorgang nicht in die fachliche Zuständigkeit dieses Hauses fällt. Gemäß mündlicher Auskunft liegt das Dokument im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit ebenfalls nicht vor. Es steht Ihnen jedoch frei, dort einen entsprechenden Informationsantrag zu stellen, über den das Justizministerium dann in eigener Zuständigkeit entscheiden würde. Für die Behörden der Staatsanwaltschaft, die eine computerforensische Untersuchung ggf. erstellt haben, gilt gem. § 2 Abs. 2 IFG NRW dieses Gesetz nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Ich bedauere, Ihnen keine weitergehende Auskunft erteilen zu können und verbleibe Mit freundlichen Grüßen