Corona-Korrespondenz mit Jens Zimmermann (SPD)

Sämtliche beim BMG vorliegenden Informationen in Bezug auf Kontakte und Kontaktversuche des MdB Jens Zimmermann (SPD) mit öffentlichen Stellen, die einen Bezug zur Corona-Pandemie und angeregten oder verwirklichten Aufträgen an Unternehmen aufweisen, insbesondere, aber nicht nur im Zusammenhang mit Masken, Schutzausrüstung, medizinischen Geräten, Test- und Impfbedarf sowie Medikamenten. Ich begrenze die Anfrage auf Informationen aus dem Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum heutigen Tage.
und weise darauf hin, dass sich die Anfrage auch auf Informationen bezieht, die nicht direkt vom MdB ans BMG gegangen sind, sondern die das BMG anderweitig erhalten hat.

Meiner Anfrage stehen keine schutzwürdigen Belange entgegen bzw. es überwiegt jedenfalls das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe: Die freie Ausübung des Mandats - Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG - der Abgeordneten wird durch meine Anfrage nicht tangiert. Eine etwaige Kontaktaufnahme durch die Abgeordneten, die im Zusammenhang mit angeregten oder verwirklichten Aufträgen an Unternehmen im Zuge der Corona-Pandemie steht, weist keinen Bezug zu ihrer parlamentarischen Arbeit oder der diesbezüglichen Entscheidungs- und Willensbildung auf. Vielmehr geht es um ein potentielles Tätigwerden des MdB in Bezug auf eine durch die Exekutive erfolgende Auftragsvergabe, das möglicherweise einen Bezug zu einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit des MdB aufweist.

Soweit die angefragten Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, überwiegt das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe. In der Presse wurde ausführlich berichtet, dass Abgeordnete versucht haben, sich unter dem Deckmantel der Pandemiebekämpfung privat zu bereichern (siehe beispielsweise: https://www.sueddeutsche.de/politik/masken-lobbyismus-bundestag-korruption-1.5225744). Es besteht daher insbesondere mit Blick auf weitere, zum Wohle der Allgemeinheit zu treffende Entscheidungen zur Bewältigung der Pandemie aber auch mit Blick auf die anstehenden Bundestagswahlen, bei denen darüber entschieden wird, wer in den kommenden vier Jahren die Geschicke des Landes maßgeblich mit beeinflussen darf, ein überragendes öffentliches Interesse an öffentlicher Kontrolle etwaiger von Partikularinteressen gesteuerter Entscheidungen der/des betreffenden Abgeordneten.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Aktion Ehrensache“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche beim BM…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Korrespondenz mit Jens Zimmermann (SPD) [#233984]
Datum
28. November 2021 07:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche beim BMG vorliegenden Informationen in Bezug auf Kontakte und Kontaktversuche des MdB Jens Zimmermann (SPD) mit öffentlichen Stellen, die einen Bezug zur Corona-Pandemie und angeregten oder verwirklichten Aufträgen an Unternehmen aufweisen, insbesondere, aber nicht nur im Zusammenhang mit Masken, Schutzausrüstung, medizinischen Geräten, Test- und Impfbedarf sowie Medikamenten. Ich begrenze die Anfrage auf Informationen aus dem Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum heutigen Tage. und weise darauf hin, dass sich die Anfrage auch auf Informationen bezieht, die nicht direkt vom MdB ans BMG gegangen sind, sondern die das BMG anderweitig erhalten hat. Meiner Anfrage stehen keine schutzwürdigen Belange entgegen bzw. es überwiegt jedenfalls das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe: Die freie Ausübung des Mandats - Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG - der Abgeordneten wird durch meine Anfrage nicht tangiert. Eine etwaige Kontaktaufnahme durch die Abgeordneten, die im Zusammenhang mit angeregten oder verwirklichten Aufträgen an Unternehmen im Zuge der Corona-Pandemie steht, weist keinen Bezug zu ihrer parlamentarischen Arbeit oder der diesbezüglichen Entscheidungs- und Willensbildung auf. Vielmehr geht es um ein potentielles Tätigwerden des MdB in Bezug auf eine durch die Exekutive erfolgende Auftragsvergabe, das möglicherweise einen Bezug zu einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit des MdB aufweist. Soweit die angefragten Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, überwiegt das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe. In der Presse wurde ausführlich berichtet, dass Abgeordnete versucht haben, sich unter dem Deckmantel der Pandemiebekämpfung privat zu bereichern (siehe beispielsweise: https://www.sueddeutsche.de/politik/masken-lobbyismus-bundestag-korruption-1.5225744). Es besteht daher insbesondere mit Blick auf weitere, zum Wohle der Allgemeinheit zu treffende Entscheidungen zur Bewältigung der Pandemie aber auch mit Blick auf die anstehenden Bundestagswahlen, bei denen darüber entschieden wird, wer in den kommenden vier Jahren die Geschicke des Landes maßgeblich mit beeinflussen darf, ein überragendes öffentliches Interesse an öffentlicher Kontrolle etwaiger von Partikularinteressen gesteuerter Entscheidungen der/des betreffenden Abgeordneten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233984/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. In Bezug auf Ihre Anfr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Corona-Korrespondenz mit Jens Zimmermann (SPD) [#233984]
Datum
30. November 2021 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. In Bezug auf Ihre Anfrage möchte ich klarstellen, dass wir diese nicht als neuen IFG-Antrag, sondern als eine Erinnerung an Ihren Antrag vom 16.03.2021 verstehen. Ihre beiden Anfragen decken sich wortgleich. Zu Ihrem Antrag vom 16.03.2021 hatten Sie am 25.05.2021 und am 09.09.2021 Nachricht von uns erhalten. Zuletzt baten wir Sie, uns mitzuteilen, ob Sie an dem Antrag auch angesichts der angekündigten Gebühren festhalten. Mit freundlichen Grüßen