Corona Lagebewertungen und Entscheidungsgrundlagen

- sämtliche Informationen, die (seit dem 1. Juni 2022) für die in dieser Antwort (https://fragdenstaat.de/anfrage/pandemie-schutz-der-sus-in-der-aktuellen-und-den-kommenden-infektionswellen/#nachricht-713630) erwähnten Lagebewertungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFuG) herangezogen wurden sowie die Ergebnisse der Lagebewertungen,

- sämtliche Informationen, die im Zuge der Beratungen innerhalb der Landesregierung auf Grundlage dieser Lagebewertungen entstanden sind, insbesondere aber nicht nur Protokolle, Vermerke, Handlungsanweisungen etc.

- sämtliche Informationen, die Bezug haben zu der Entscheidung des Ministerrates vom 6. Dezember 2022, die Corona Verordnung des Saarlandes ab dem 10.Dezember 2022 dergestalt anzupassen, dass positiv getestete Menschen von der Isolationspflicht befreit sind und stattdessen Maske tragen müssen,

- sämtliche Dokumente, aus denen die dieser Entscheidung zugrunde gelegten Inzidenzen, die Aussage zur Auslastung der Krankenhäuser und der hohe Immunschutz der Bevölkerung hervorgehen.

Jeweils unter Schwärzung von personenbezogenen Daten mit Ausnahme der Daten von Regierungsmitgliedern sowie mit Ausnahme der Daten, die unter § 5 Abs. 3 und 4 IFG fallen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • 5 Follower:innen
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Informationen, die (se…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Lagebewertungen und Entscheidungsgrundlagen [#284043]
Datum
16. Juli 2023 19:22
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Informationen, die (seit dem 1. Juni 2022) für die in dieser Antwort (https://fragdenstaat.de/anfrage/pandemie-schutz-der-sus-in-der-aktuellen-und-den-kommenden-infektionswellen/#nachricht-713630) erwähnten Lagebewertungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFuG) herangezogen wurden sowie die Ergebnisse der Lagebewertungen, - sämtliche Informationen, die im Zuge der Beratungen innerhalb der Landesregierung auf Grundlage dieser Lagebewertungen entstanden sind, insbesondere aber nicht nur Protokolle, Vermerke, Handlungsanweisungen etc. - sämtliche Informationen, die Bezug haben zu der Entscheidung des Ministerrates vom 6. Dezember 2022, die Corona Verordnung des Saarlandes ab dem 10.Dezember 2022 dergestalt anzupassen, dass positiv getestete Menschen von der Isolationspflicht befreit sind und stattdessen Maske tragen müssen, - sämtliche Dokumente, aus denen die dieser Entscheidung zugrunde gelegten Inzidenzen, die Aussage zur Auslastung der Krankenhäuser und der hohe Immunschutz der Bevölkerung hervorgehen. Jeweils unter Schwärzung von personenbezogenen Daten mit Ausnahme der Daten von Regierungsmitgliedern sowie mit Ausnahme der Daten, die unter § 5 Abs. 3 und 4 IFG fallen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284043/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, V…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Corona Lagebewertungen und Entscheidungsgrundlagen“ [#284043]
Datum
21. August 2023 08:03
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/284043/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich innerhalb der gesetzlichen Frist keine Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 284043.pdf Anfragenr: 284043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284043/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Eingabe nach dem SIFG vom 21.08.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Einga…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Eingabe nach dem SIFG vom 21.08.2023
Datum
22. August 2023 14:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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37,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer o.g. Eingabe. Wir werden den Gegenstand Ihres Anliegens prüfen und Sie über das Ergebnis zu gegebenener Zeit in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Az. IF.1.1-2023-1750 - Abschlussmitteilung Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits mitgeteilt, hat da…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Az. IF.1.1-2023-1750 - Abschlussmitteilung
Datum
18. Oktober 2023 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
signatur312.png
37,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits mitgeteilt, hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit in oben bezeichneter Angelegenheit Stellung genommen und den lnformationszugang abgelehnt. Das Ministerium führt aus, dass die begehrten Corona-Lageberichte seit Mai 2023 nicht mehr erstellt werden und verweist im Übrigen auf die bereits im Verfahren Az. IF.1.1.-2022- 743 getätigten Ausführungen. In dem in Bezug genommenen Verfahren wurde das Ministerium hiesigerseits bereits darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Zugang zu den erstellten Corona -Lagebewertungen nach dem SIFG nach hiesiger Auffassung besteht, der Verweis auf öffentlich zugänglich Quellen zur Informationsbeschaffung nicht trägt und auch nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen gehalten werden kann. Da das Ministerium dieser Auffassung indessen nicht gefolgt ist, wurde hiesigerseits eine Beanstandung ausgesprochen, zu der das Ministerium Stellung genommen hat, einen Informationszugang aber weiterhin ablehnt. Damit sind die hiesigen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erschöpft und das Verfahren an dieser Stelle abgeschlossen. Da auch in dem vorliegend initiierten Verfahren die Corona-Lagebewertungen gegenständlich sind, kommt mit Blick auf das bereits durchgeführte Verfahren in der Sache keine weitere Vermittlung durch hiesige Stelle in Betracht. Was die weiteren in Ihrem Antrag formulierten Zugangsbegehren betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass diese aus hiesiger Sicht nicht hinreichend bestimmt sind. Es erscheint nicht möglich, sämtliche beim Ministerium vorhandene Aufzeichnungen auf einen irgendwie gearteten kausalen Zusammenhang zu den Corona-Lagebewertungen oder auf einen irgendwie gearteten Bezug zur Anpassung der Corona-Verordnung des Saarlandes ab dem 10.12.22 hin zu überprüfen und dahingehend einzuordnen. Soweit Ihnen eine Konkretisierung möglich ist und Sie einen erneuten hinreichend bestimmten Antrag gegenüber dem Ministerium stellen und dieser abgelehnt wird, dürfen Sie sich gerne erneut an hiesige Behörde wenden. Im Übrigen wird das Verfahren hiesigerseits als abgeschlossen betrachtet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Az. IF.1.1-2023-1750 - Abschlussmitteilung [#284043] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erinnere ich Sie…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az. IF.1.1-2023-1750 - Abschlussmitteilung [#284043]
Datum
20. November 2023 16:56
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erinnere ich Sie an meinen Antrag nach § 1 SIFG vom 16. Juli 2023. Die Frist zur Bescheidung meines Antrages ist gem. § 1 Satz 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 IFG Bund bereits am 16. August 2023 abgelaufen. Darüber hinaus sind mittlerweile seit Antragstellung mehr als drei Monate vergangen, so dass gem. § 75 S. 2 VwGO eine Untätigkeitsklage zulässig ist. Ein zureichender Grund für die Nichtbearbeitung des Antrags wurde weder mitgeteilt noch ist ein solcher ersichtlich. Des Weiteren verweise ich auf die Rechtsansicht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die in dem dort unter dem Az. IF.1.1.-2022- 743 geführten Verfahren in der Stellungnahme vom 3. November 2022 erläutert wurde (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/corona-lagebewertungen-und-entscheidungsgrundlagen/#nachricht-843029). Demnach besteht der Anspruch auf die Corona-Lagebewertungen nach dem SIFG, da der Verweis auf öffentlich zugänglich Quellen zur Informationsbeschaffung nicht trägt und auch nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden kann. Ich bitte Sie daher mir die angefragten Informationen bis zum 05. Dezember 2023 zugänglich zu machen. Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist werde ich Untätigkeitsklage erheben. Soweit Sie sich nicht in der Lage sehen, den Anträgen entsprechende Informationen zu identifizieren, etwa solche Informationen, die im Zuge der Beratungen innerhalb der Landesregierung auf Grundlage dieser Lagebewertungen entstanden sind, weise ich Sie auf Ihre Beratungs- und Auskunftspflicht aus § 25 Abs. 1 VwVfG hin, die laut der Gesetzesbegründung für das IFG des Bundes (vgl. BT-Drs. 15/4493, 14) und daher für das SIFG gilt. Demnach sind Sie dazu verpflichtet, mich bei der Präzisierung meiner Anträge zu unterstützen, so dass diese Ihren Recherchemöglichkeiten entsprichen und die begehrten Informationen zugänglich gemacht werden können. Ich bitte Sie daher, ebenfalls innerhalb der oben benannten Frist, mir entsprechende Vorschläge zur Präzisierung der Anträge zukommen zu lassen. Ohne eine solche Beratung, ist die Ablehnung eines Antrages aufgrund von Unbestimmtheit nicht zulässig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284043/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
AW: Az. IF.1.1-2023-1750 - Abschlussmitteilung [#284043] Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrer…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Betreff
AW: Az. IF.1.1-2023-1750 - Abschlussmitteilung [#284043]
Datum
24. November 2023 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrer Erinnerung an Ihre Anfrage nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz verweisen wir auf den bisherigen Schriftverkehr zu dieser Angelegenheit. Darüber hinaus liegen keine weiteren Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen

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Widerspruch durch Kanzlei
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch durch Kanzlei
Datum
26. Januar 2024
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status