CORONA Virus: Unterstützung durch Jobcenter und Vermittlung in systemrelevante Bereiche
Sehr << Antragsteller:in >>
möglicherweise haben Sie bereits von dem aktuellen Ausnahmezustand in
Deutschland erfahren.
Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat in der heutigen
Bundespressekonferenz (17.03.2020) das Thema fehlender Arbeitskräfte
in den systemrelevanten Bereichen und insbesondere Aushilfen in der
Landwirtschaft angesprochen.
Die Bundesministerin erwähnte dabei auch, dass es derzeit eine Menge
Menschen gibt, die dringend Arbeit suchen, weil sie Einkünfte
brauchen. Es sollten auch die Zuverdienstgrenzen für Aushilfen
überdacht werden.
Ich interessiere mich für eine Tätigkeit in den vorgenannten
Bereichen. Ich fordere Sie auf, Ihrer ureigensten Aufgabe nachzukommen
und mir kurzfristig entsprechende Angebote und die entsprechenden
Bedingungen zu unterbreiten.
Leider ist realistisch betrachtet davon auszugehen, dass Ihr Haus auch
auf diese Nachricht jedenfalls nicht zeitnah, sehr wahrscheinlich
jedoch überhaupt nicht reagieren wird. Ich werde nach einer
angemessenen Antwortfrist in diesem Fall die zuständige
Aufsichtsbehörde und die Medien über Ihr Verhalten informieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. März 2020
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21. April 2020
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