Das Grundgesetz, Art. 6 GG und die einfach-rechtliche Befungnis zur Nicht-Annahme-Entscheidung

die Entscheidung 1 BvR 673/22 in anonymisierter Form.

Ich weise Verwaltung und Richter des BVerfG auf EuGH 106/77 vom
09.03.1978 hin, das lautet:

"Das staatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, ist gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede – auch spätere – entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste."

Übersetzt auf die Geltung des Grundgesetzes lautet dies für die in Garantenpflicht stehenden Bremer Amts-, OLG- und BVerfG-Richter iVm Art. 1-3 GG:

"Das staatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen DES GRUNDGESETZES anzuwenden hat, IST GEHALTEN, für DIE VOLLE WIRKSAMKEIT dieser Normen SORGE zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede – auch spätere – entgegenstehende Bestimmung des EINFACHEN GESETZGEBERS aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege ODER DURCH IRGENDEIN ANDERES VERFASSUNGSRECHTLICHES VERFAHREN beantragen oder abwarten müsste."

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Entscheidung …
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Das Grundgesetz, Art. 6 GG und die einfach-rechtliche Befungnis zur Nicht-Annahme-Entscheidung [#253009]
Datum
10. Juli 2022 21:06
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Entscheidung 1 BvR 673/22 in anonymisierter Form. Ich weise Verwaltung und Richter des BVerfG auf EuGH 106/77 vom 09.03.1978 hin, das lautet: "Das staatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, ist gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede – auch spätere – entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste." Übersetzt auf die Geltung des Grundgesetzes lautet dies für die in Garantenpflicht stehenden Bremer Amts-, OLG- und BVerfG-Richter iVm Art. 1-3 GG: "Das staatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen DES GRUNDGESETZES anzuwenden hat, IST GEHALTEN, für DIE VOLLE WIRKSAMKEIT dieser Normen SORGE zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede – auch spätere – entgegenstehende Bestimmung des EINFACHEN GESETZGEBERS aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege ODER DURCH IRGENDEIN ANDERES VERFASSUNGSRECHTLICHES VERFAHREN beantragen oder abwarten müsste."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 253009 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: Das Grundgesetz, Art. 6 GG und die einfach-rechtliche Befungnis zur Nicht-Annahme-Entscheidung [#253009]
Datum
10. Juli 2022 21:06
Status
Warte auf Antwort
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Bundesverfassungsgericht
Ihre Entscheidungsanforderung vom 10.07.2022 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich …
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihre Entscheidungsanforderung vom 10.07.2022
Datum
12. Juli 2022 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich die von Ihnen nachgefragte Entscheidung - 1 BvR 673/22. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Entscheidungsanforderung vom 10.07.2022 [#253009] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zus…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Entscheidungsanforderung vom 10.07.2022 [#253009]
Datum
29. Juli 2022 23:54
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung des Beschlusses. Da er auch aus meiner Sicht hinreichend anonymisiert ist, habe ich diesen freigeschaltet. Insoweit ergeben sich für mich weitere Fragen: Das Grundgesetz wirkt seit 24.05.1949 00:00 Uhr. Das Grundgesetz ist das PRIMÄRE Gemeinschaftsrecht in Deutschland!! Ich nehme Bezug auf EuGH 106/77 vom 09.03.1978, bei dessen Zitierung ich eigentlich nur das Wort "Gemeinschaftsrechts" durch das Wort "Grundgesetzes" verändert hatte. Aus dem von Ihnen vorgelegten Beschluss legen Verfassungsrichter EINFACHES Gesetz vor das Grundgesetz und begründen sogar die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung auf Grund BLOßER Geschäftsordung !! Da stellen sich mir Fragen: Einfaches Gesetz soll materielle Rechte von HIER sogar Minderjährigen außer Kraft setzten?? Eine bloße Behörden-interne Geschäftsordung soll sich über das Grundgesetz erheben können?? Im Übrigen liegt mir zwischenzeitlich die diesbezügliche (sehr sorgfältig ausgearbeitete) Verfassungsbeschwerde vor, bei der gerade BVerfG-Richter an Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG UNMITTELBAR gebunden waren !! Somit gilt, dass Sie - das Bundverfassungsgericht - zu beantworten haben, warum sich in diesem Fall einfaches Gesetz über materielle Grundrechte von HIER sogar Minderjährigen stellen kann, und warum eine bloße Behörden-interne Geschäftsordung sich über das Grundgesetz erheben kann. Anfragenr: 253009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253009/
Bundesverfassungsgericht
AW: Ihre Entscheidungsanforderung vom 10.07.2022 [#253009] Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vie…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: Ihre Entscheidungsanforderung vom 10.07.2022 [#253009]
Datum
2. August 2022 17:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Unsere Organisationseinheit ist ausschließlich für den Versand von Entscheidungen zuständig. Die insoweit eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von ihrer Ausbildung her nicht in der Lage, Einsendungen zu dezidierten (verfassungs-)rechtlichen Fragestellungen zu bearbeiten. Ich habe deshalb Ihre Mail intern an das zuständige Referat weitergeleitet, das sich mit Ihnen baldmöglichst in Verbindung setzen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Entscheidungsanforderung vom 10.07.2022 [#253009] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Weit…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Entscheidungsanforderung vom 10.07.2022 [#253009]
Datum
2. August 2022 22:12
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Weiterleitung an die zuständige Stelle. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 253009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253009/

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Bundesverfassungsgericht
Ihre E-Mail vom 29. Juli 2022; AR 4981/22
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihre E-Mail vom 29. Juli 2022; AR 4981/22
Datum
23. August 2022 16:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
697,9 KB