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Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. Juni 2015
  • Frist
    1. August 2015
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Felix Wittmann
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Daten…
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
Felix Wittmann
Betreff
Daten der Badewasserkarte/Badegewässerprofile [#10410]
Datum
30. Juni 2015 16:26
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Wittmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Felix Wittmann
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Ihre Mail v. 1.7.15 - Badegewässerkarte Sehr geehrter Herr Wittmann, Ihre Mail bezüglich Badewasserkarte habe ich…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Betreff
Ihre Mail v. 1.7.15 - Badegewässerkarte
Datum
1. Juli 2015 08:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wittmann, Ihre Mail bezüglich Badewasserkarte habe ich heute zuständigkeitshalber an das Sozialministerium, Frau Dau geschickt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt dort hin. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Sehr geehrter Herr Wittmann, vielen Dank für Ihre Email-Anfrage zu den Datengrundlagen der Badegewässerkarte, die…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Betreff
WG: Daten der Badewasserkarte/Badegewässerprofile [#10410]
Datum
17. Juli 2015 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wittmann, vielen Dank für Ihre Email-Anfrage zu den Datengrundlagen der Badegewässerkarte, die das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz an das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern weitergeleitet hat. Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) nur schriftlich (brieflich) oder zur Niederschrift zu stellen ist (§ 10 Abs. 1 Satz 2 IFG M-V) und die Angabe der vollständigen Anschrift des Antragstellers erfordert. Zudem wäre der Antrag an diejenige Behörde oder Stelle zu richten, die über die erfragten Informationen verfügt (§ 10 Abs. 1 IFG M-V). Wenn Sie eine Vielzahl von Anfragen bei den bei der Erarbeitung der Badegewässerkarte beteiligten Behörden (Gesundheitsämter) vermeiden wollen, empfehlen wir Ihnen daher, sich an die Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Lübecker Str. 283, 19059 Schwerin, zu wenden. Mit freundlichen Grüßen