Daten zu Diagnosecodes der Kassenpatienten mit Impfnebenwirkungen

Anfrage an: AOK Sachsen-Anhalt

Ich bitte um Zusendung folgender Datenpakete:

Paket 1: Bitte filtern Sie alle Versicherten, die in 2021 eine ICD-Kodierung zu Impfnebenwirkung hatten. Hierfür sind die Kodierungen T88.1, T88.0, U12.9 und Y59.9 anzuwenden.

Paket 2: Bitte listen Sie die Häufigkeit aller ICD-Codes der Versichertenmenge aus Paket 1 für den Zeitraum 2016 bis 2021, falls anteilig vorliegend auch für 2022, nach Quartalen auf. Die Datenabfrage soll mit V und G erfolgen.

Paket 3: Bitte listen Sie die Häufigkeit aller ICD-Codes aller Versicherten – ohne die Versichertenmenge aus Paket 1 – für den Zeitraum 2016 bis 2021, falls anteilig vorliegend auch für 2022, nach Quartalen auf. Die Datenabfrage soll mit V und G erfolgen.

Ich bitte darum, die Daten im Format für eine Tabellenkalkulation (ODS oder Excel oder CSV) zur Verfügung zu stellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Dezember 2022
  • Frist
    18. Januar 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zusendun…
An AOK Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zu Diagnosecodes der Kassenpatienten mit Impfnebenwirkungen [#265806]
Datum
16. Dezember 2022 19:26
An
AOK Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung folgender Datenpakete: Paket 1: Bitte filtern Sie alle Versicherten, die in 2021 eine ICD-Kodierung zu Impfnebenwirkung hatten. Hierfür sind die Kodierungen T88.1, T88.0, U12.9 und Y59.9 anzuwenden. Paket 2: Bitte listen Sie die Häufigkeit aller ICD-Codes der Versichertenmenge aus Paket 1 für den Zeitraum 2016 bis 2021, falls anteilig vorliegend auch für 2022, nach Quartalen auf. Die Datenabfrage soll mit V und G erfolgen. Paket 3: Bitte listen Sie die Häufigkeit aller ICD-Codes aller Versicherten – ohne die Versichertenmenge aus Paket 1 – für den Zeitraum 2016 bis 2021, falls anteilig vorliegend auch für 2022, nach Quartalen auf. Die Datenabfrage soll mit V und G erfolgen. Ich bitte darum, die Daten im Format für eine Tabellenkalkulation (ODS oder Excel oder CSV) zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265806/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
AOK Sachsen-Anhalt
Eingangsbestätigung Willkommen bei der AOK Sachsen-Anhalt, Ihre E-Mail hat uns erreicht. Vielen Dank! Unser Serv…
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
16. Dezember 2022 19:26
Status
Warte auf Antwort
Willkommen bei der AOK Sachsen-Anhalt, Ihre E-Mail hat uns erreicht. Vielen Dank! Unser Service-Team ist gern für Sie da und wird Ihre E-Mail kompetent und schnell beantworten. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen unsere Antwort im SPAM-Filter Ihres E-Mail-Anbieters landen kann. Freundliche Grüße
AOK Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> Erst kürzlich, am 12.Oktober 2022, haben wir Ihre letzte Anfrage an uns be…
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Daten zu Diagnosecodes der Kassenpatienten mit Impfnebenwirkungen [#265806]
Datum
19. Januar 2023 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Erst kürzlich, am 12.Oktober 2022, haben wir Ihre letzte Anfrage an uns beantwortet<https://fragdenstaat.de/anfrage/abrechnungsdaten-zu-impfnebenwirkungen/>. Darin erfragten Sie Informationen zu den die Quartalsabrechnungszahlen aller Mitglieder unserer Krankenkasse für folgende ICD-Codes (für die Jahre 2019 bis heute): T 88.1 T 88.0 U 12.9 Y 59.9 Diese hatten wir Ihnen auf Basis der Abrechnungsdaten der Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt. Jetzt haben Sie Ihre Anfrage auf den Zeitraum von 2016 bis möglichst 2022 ausgeweitet und uns besondere formale und inhaltliche Vorgaben zur Auswertung mitgegeben. Über eine statistisch ermittelte Anzahl der einzelnen ICD – Kodierungen zu Impfschäden über den von Ihnen erfragten Zeitraum verfügen wir nicht, zudem nicht in der von Ihnen erfragten Art und Weise. Sicherlich sind für die bestehende Fälle ICD – Kodierungen erfasst, diese werden durch unser Haus jedoch statistisch nicht weiter ausgewertet. Wir können Ihnen somit über die am 12.10.2022 übermittelten Daten und im Anhang erneut genannten Daten hinausgehend keine gesicherte Anzahl der gesundheitlichen Schäden infolge von Covid 19-Schutzimpfungen mitteilen, da uns diese nicht bekannt ist. Bei Ihrer Anfrage berufen Sie sich auf das IZG des Landes Sachsen-Anhalt. Das Gesetz gibt zunächst jedermann das Recht, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Grundsätzlich sind alle amtliche Informationen, die bei den Behörden, Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt vorhanden sind, zu allgemein zugänglichen Quellen geworden. Allerdings ist das IZG LSA an einige Voraussetzungen gebunden, die es bei der Anwendung des Gesetzes zu beachten gilt. So muss unter anderem die Information bei der angefragten Stelle vorhanden sein, d.h. es besteht weder eine Informationsbeschaffungs- noch eine Informationsgenerierungspflicht für die angefragte Behörde. Unser Haus kann also nicht verpflichtet werden, Ihrer Anfrage wegen eine solche Statistik zu erheben. Selbst wenn folglich die von Ihnen geforderten Informationen vorhanden wären, wäre nachhaltig zu prüfen, inwieweit hinsichtlich dieser dennoch ein Auskunftsversagungsgrund vorliegen könnte, weil das Verschwiegenheitsinteresse Ihrem Informationsinteresse schlicht über-wiegt. Zu denken wäre insbesondere an § 3 Abs. 1 Nr. 4 und 7 IZG LSA, da die möglicherweise (noch) nicht wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse von Impfschäden eines besonderen Schutzes zur Vorbeugung von Fehlinterpretationen und -bewertungen durch die breite Öffentlichkeit bedürfen. Doch diese Abwägung können wir nicht vornehmen, da uns der Zweck, den Sie mit Ihrer Anfrage an uns verfolgen, nicht bekannt ist. Abschließend noch einige Anmerkung zu COVID-Impfungen und den ICD-Codes: Die AOK befürwortet Impfungen mit den von der STIKO geprüften Impfstoffen als wirksames Mittel gegen Infektionskrankheiten, zur Prävention und zum Schutz vulnerabler Gruppen. Genau wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen sind wir verpflichtet, die Kosten aller Impfungen zu übernehmen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses empfohlen werden. Grundsätzlich werden empfohlene Schutzimpfungen von den durchführenden Institutionen über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet, im Falle der Impfung gegen COVID-19 werden sie dagegen aus Steuermitteln bezahlt. Die Abrechnung der COVID-Impfungen erfolgt daher nicht über die Gesetzliche Krankenversicherung. Das hat zur Folge, dass wir nicht nachvollziehen können, welche unserer Versicherten wann und mit welchem Impfstoff gegen das Coronavirus geimpft worden sind. Die von Ihnen angegebenen ICD-Codes T88.1 und T 88.0 werden grundsätzlich bei Impfkomplikationen codiert und beziehen sich nicht speziell auf die COVID-Impfungen. Da wir über erfolgte COVID-Impfungen keine Kenntnis haben, können wir nicht nachvollziehen, welcher Anteil der codierten Komplikationen mit den COVID-Impfungen zusammenhängt. Auch der Code Y59.9 für „Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen“ lässt keine spezifischen Rückschlüsse auf die COVID-Impfungen zu. Im Gegensatz dazu wird der Code U12.9 seit März 2021 speziell bei „unerwünschten Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen“ codiert. Dieser allgemeine Code erlaubt allerdings keine Unterscheidung zwischen leichten Impfreaktionen und schweren Impfnebenwirkungen. Zudem können die ICD-Codes U12.9 und T88.1 oder T88.0 durch Ärztinnen und Ärzte auch parallel verwendet werden. Aus den oben genannten Rahmenbedingungen und Limitationen ergibt sich, dass die Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen nur eine sehr begrenzte Aussagekraft im Hinblick auf die Frage haben, wie hoch die Zahl der ernsthaften Impfnebenwirkungen infolge der COVID-Impfungen ist. Wenn Sie eine Antwort auf diese Frage suchen, empfehlen wir Ihnen die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/arzneimittelsicherheit.html Vor Kurzem hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Ihrer Anfrage im Wortlaut identische Anfrage erhalten, die Ihnen sicher bekannt ist: Datenanfragen zu Diagnosecodes (Impfnebenwirkungen) - FragDenStaat<https://fragdenstaat.de/anfrage/datenanfragen-zu-diagnosecodes-impfnebenwirkungen/> . Beachtenswert ist der dort platzierte Faktencheck und die Einordnung von FragDenStaat.de zur Datenaufbereitung aus der Antwort. Auch möchte ich im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage auf die Einordnung hinweisen, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland zu den KBV-Daten gegeben hat: https://www.zi.de/presse/presseinformationen/13-dezember-2022 . Letztlich bleibt festzuhalten: Wir können Ihnen somit über die am 12.10.2022 übermittelten Daten hinausgehend keine gesicherte Anzahl der gesundheitlichen Schäden infolge von Covid 19 - Schutzimpfungen mitteilen, da uns diese nicht bekannt ist. Unser Haus kann nicht verpflichtet werden, Ihrer Anfrage wegen eine solche Statistik zu erheben. Darüber hinaus hätten die Daten nur eine begrenzte Aussagekraft. Eine Auswertung allein aus dem Grund Ihres nicht begründeten Informationsbedürfnisses ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich (§ 284 SGB V). Zudem wäre es sehr aufwändig und würde unsere Kapazitäten erheblich binden. Die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Aufgaben wäre erheblich beeinträchtigt. Beste Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Erläuterungen, die ich sehr interessiert zur Kenntnis genommen habe. Diese sind b…
An AOK Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten zu Diagnosecodes der Kassenpatienten mit Impfnebenwirkungen [#265806]
Datum
20. Januar 2023 22:18
An
AOK Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Erläuterungen, die ich sehr interessiert zur Kenntnis genommen habe. Diese sind bisher leider keine Beantwortung der ursprünglichen Anfrage. Ich möchte keine Auswertung der Daten, sondern lediglich eine Datenbankanfrage. Dieser Anspruch ist laut dem IZG gegeben. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
AOK Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage haben Sie den Abruf, das Filtern und Auflisten von Daten…
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Daten zu Diagnosecodes der Kassenpatienten mit Impfnebenwirkungen [#265806]
Datum
26. Januar 2023 16:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage haben Sie den Abruf, das Filtern und Auflisten von Daten erfragt, die Sie anschließend in bestimmten Tabellenformaten und Datenpaketen zusammengestellt von uns übermittelt bekommen möchten. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, liegt uns eine solche Datengenerierung nicht vor. Die von Ihnen erfragten Informationen können wir Ihnen nicht mitteilen, da sie uns nicht bekannt sind. Für die Anwendung des IZG in Sachsen-Anhalt muss die Information bei der angefragten Stelle vorhanden sein, d.h. es besteht weder eine Informationsbeschaffungs- noch eine Informationsgenerierungspflicht für die angefragte Behörde. Unser Haus kann also nicht verpflichtet werden, Ihrer Anfrage wegen eine solche Statistik zu erheben oder eine von Ihnen erfragte Datenbankanfrage vorzunehmen. Die genaueren Ausführungen dazu entnehmen Sie bitte unserem Antwortschreiben vom 19. Januar 2023. Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, dagegen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch zu erheben. Damit Ihnen diese Möglichkeit offensteht, hatten wir Ihnen unsere Antwort an Sie am 19.Januar 2023 als formalen Bescheid über den Postweg an die von Ihnen dafür benannte Postadresse zugesandt. Für den Widerspruch stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der AOK Sachsen – Anhalt, die Gesundheitskasse, Lüneburger Straße 4, 39104 Magdeburg oder einer anderen Geschäftsstelle der AOK Sachsen – Anhalt erhoben werden. Der Widerspruch kann auch elektronisch erhoben werden durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an das elektronische Behördenpostfach (beBPo) der AOK Sachsen – Anhalt, beispielsweise unter Verwendung eines besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) oder eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Beste Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Daten zu Diagnosecodes der Kassenpatienten mit Impfnebenwirkungen“ [#265806]
Datum
31. Januar 2023 21:10
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/265806/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde weder Informationen beschaffen noch generieren soll, sondern lediglich Daten, die aus Datenschutzgründen nicht in Rohform herausgegeben werden dürfen, statistisch zusammenfassen. Das sind einfache Datenbankabfragen, die in der entsprechenden Abteilung Routine sein dürften. Das müsste vom IFG umfasst sein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 265806.pdf Anfragenr: 265806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265806/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich förmlich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom 19. Januar 2…
An AOK Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage FragDenStaat-265806 „Daten zu Diagnosecodes der Kassenpatienten mit Impfnebenwirkungen“ [#265806]
Datum
5. Februar 2023 17:27
An
AOK Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
aok-widerspruch.pdf
125,9 KB
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich förmlich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom 19. Januar 2023 ein. Zur Begründung verweise ich auf meine Erwiderung vom 20. Januar über FragDenStaat. Ich habe den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit LSA in dieser Sache um Vermittlung gebeten. Sofern Sie beabsichtigen, meinen Widerspruch zurückzuweisen, so möchte ich Sie bitten, damit bis zum Ende des Vermittlungsverfahrens zu warten. Ich möchte mir die Option einer Klage offenhalten, möchte aber zunächst das Ergebnis der Vermittlung abwarten. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - aok-widerspruch.pdf Anfragenr: 265806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265806/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
AOK Sachsen-Anhalt
Informationszugangsgesetz Vermittlung beim Antrag
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugangsgesetz Vermittlung beim Antrag
Datum
8. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich kann Ihre Antwort jedoch nur in Teilen nachvollziehen, da mir di…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Daten zu Diagnosecodes der Kassenpatienten mit Impfnebenwirkungen“ [#265806]
Datum
30. Dezember 2023 10:23
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich kann Ihre Antwort jedoch nur in Teilen nachvollziehen, da mir die AOK bereits in einer vergleichbaren Anfrage die Daten zur Verfügung stellen konnte. Dies ist hier einzusehen: https://fragdenstaat.de/a/242761. Wieso soll das nun nicht mehr möglich? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 265806.pdf - 2023-02-05_1-aok-widerspruch.pdf - 2023-12-08_1-datenschutzbeauftragter.pdf Anfragenr: 265806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265806/