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Daten zur Talsperre Kelbra

1. Hier https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/hochwasserschutz/talsperre-kelbra wird ein Runder Tisch zu Nutzerkonflikten der Talsperre Kelbra beschrieben. Ich bitte um Bereitstellung der Sitzungsrotokolle aller 7 Sitzungen (einschließlich der vom 12.12.2023).

2. Weiterhin beinhalten die Daten der Talsperre Kelbra hier https://www.talsperrenbetrieb.de/#Talsperren im Gegensatz zu anderen Talsperren kein Sommer- und Winterstauziel. Ich bitte um Auskunft, bei welcher Höhe diese Ziele jeweils liegen bzw. um Ergänzung in den Angaben in der angegebenen Seite Ihres Hauses. Die Anfrage beruht auf der Aussage auf der Nr. 1 verlinkten Seite, die wie folgt lautet : "Entsprechend ihrer Aufgabe für den Hochwasserschutz sieht die Nutzungsgenehmigung die vollständige Entleerung der Talsperre Kelbra im Winter vor. Dies erfolgte seit 1969 auch regelmäßig so. Seit dem Winter 2012/13 verblieb jeweils über die Wintermonate eine Restwassermenge (Winterstau) im Staubecken, außer..."

3. Die geänderte Nutzungsgenehmigung, die den Verbleib der nicht näher qualifizierten Restmenge im Staubecken beinhaltet und so dem Betrieb der Talsperren in der im Link beschriebenen Form seit 2012 zu Grunde liegt.

Für die Bereitstellung der Protokolle sowie der geänderten Nutzungsgenehmigung ist eine Übermittlung im pdf Format auf dieser Plattform ausreichend, für die Stauziele der Hinweis auf die erfolgte Kennzeichnung in Ihren Daten.

Vielen Dank für eine zeitnahe Bereitstellung,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Januar 2024
  • Frist
    7. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Hier https://mwu.s…
An Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zur Talsperre Kelbra [#296368]
Datum
5. Januar 2024 19:34
An
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Hier https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/hochwasserschutz/talsperre-kelbra wird ein Runder Tisch zu Nutzerkonflikten der Talsperre Kelbra beschrieben. Ich bitte um Bereitstellung der Sitzungsrotokolle aller 7 Sitzungen (einschließlich der vom 12.12.2023). 2. Weiterhin beinhalten die Daten der Talsperre Kelbra hier https://www.talsperrenbetrieb.de/#Talsperren im Gegensatz zu anderen Talsperren kein Sommer- und Winterstauziel. Ich bitte um Auskunft, bei welcher Höhe diese Ziele jeweils liegen bzw. um Ergänzung in den Angaben in der angegebenen Seite Ihres Hauses. Die Anfrage beruht auf der Aussage auf der Nr. 1 verlinkten Seite, die wie folgt lautet : "Entsprechend ihrer Aufgabe für den Hochwasserschutz sieht die Nutzungsgenehmigung die vollständige Entleerung der Talsperre Kelbra im Winter vor. Dies erfolgte seit 1969 auch regelmäßig so. Seit dem Winter 2012/13 verblieb jeweils über die Wintermonate eine Restwassermenge (Winterstau) im Staubecken, außer..." 3. Die geänderte Nutzungsgenehmigung, die den Verbleib der nicht näher qualifizierten Restmenge im Staubecken beinhaltet und so dem Betrieb der Talsperren in der im Link beschriebenen Form seit 2012 zu Grunde liegt. Für die Bereitstellung der Protokolle sowie der geänderten Nutzungsgenehmigung ist eine Übermittlung im pdf Format auf dieser Plattform ausreichend, für die Stauziele der Hinweis auf die erfolgte Kennzeichnung in Ihren Daten. Vielen Dank für eine zeitnahe Bereitstellung,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296368/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätigte den Eingang Ihres Antrags. Auf Grund § 7 Abs. 1 Satz 1 IZG …
Von
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
Betreff
AW: [EXTERN] Daten zur Talsperre Kelbra [#296368]
Datum
8. Januar 2024 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätigte den Eingang Ihres Antrags. Auf Grund § 7 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA, § 4 Abs. 3 Satz 1 UIG leite ich Ihren Antrag an den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Timmenröder Straße 1A 38889 Blankenburg weiter. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Weiterleitung Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << …
An Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Daten zur Talsperre Kelbra [#296368]
Datum
8. Januar 2024 16:24
An
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Weiterleitung Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296368/

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Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> wir beziehen uns auf die u.st. Mail und die Antwort von Hr. Mecher, LHW, …
Von
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: Daten zur Talsperre Kelbra [#296368]
Datum
16. Februar 2024 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
11,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir beziehen uns auf die u.st. Mail und die Antwort von Hr. Mecher, LHW, per Mail vom 08.01.2024 zur Weiterleitung an den Talsperrenbetrieb. Wir antworten wie folgt: zu 1) - Sitzungsprotokolle RT Kelbra Der Runde Tisch Kelbra wurde durch die damalige Ministerien Prof. Dr. Claudia Dalbert initiert und liegt in Verantwortung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. zu 2) und 3) - Sommer- und Winterstauziel, Nutzungsgenehmigung Die Talsperre Kelbra (TS Kelbra) hat als Hauptfunktion den Rüchkhalt und Einspeicherung im Hochwasserfall. Die TS Kelbra wurde in den 1960er Jahren für den Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Helme errichtet und ging 1969 in Betrieb. Neben der TS Kelbra leistet das Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt (Thüringen) einen wichtigen Beitrag für den Hochwasserschutz im Gewässersystem von Helme und Unstrut. Für die Steuerung der beiden Talsperren gibt es eine gemeinsame Steuerordnung des Landes Sachsen - Anhalt und des Freistaates Thüringen mit der Vorgabe von Stauzielen und Steuerhandlungen im Hochwasserfall. Ziel ist es, den Hochwasserscheitel der Helme durch Rückhalt in den Stauräumen der Talsperre (Sommerstauraum und Hochwasserschutzräume Nord und Süd) zu kappen. Die Veränderung der Randbedingungen für die Stauanlage, hier insbesondere die naturschutzrechtlichen Vorgaben sowie für die freizeitliche Nutzung haben dazu geführt, dass der Betriebsplan für die Zeiten außerhalb der Hauptnutzung Hochwasserschutz seit geraumer Zeit evaluiert wird. Dieser Prozeß ist noch nicht abgeschlossen, deswegen ist es derzeit nicht angegeben. Mit freundlichen Grüßen