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Delegierungserlass an das BfS

Laut BfS http://www.bfs.de/de/bfs/wir/organigramm erging vom BMU ein Delegierungserlass, in dem geregelt ist, dass wichtige personelle und organisatorische Entscheidungen zum BfS nicht vom BfS, sondern vom BMU zu treffen sind.

Ich bitte um Vorlage des Delegierungserlasses als PDF-Datei oder als Kopie.

Im Zuge der Debatte um die Organisation der Endlagerfrage stellt sich die Frage, inwieweit das BMU alle Fäden in der Hand hält und so eine Struktur vorliegt, die weder den internationalen Forderungen noch der EURATOM-Richtlinie 2011/70/ entspricht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2012
  • Frist
    23. Juni 2012
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Delegierungserlass an das BfS
Datum
22. Mai 2012 12:56
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Laut BfS http://www.bfs.de/de/bfs/wir/organigramm erging vom BMU ein Delegierungserlass, in dem geregelt ist, dass wichtige personelle und organisatorische Entscheidungen zum BfS nicht vom BfS, sondern vom BMU zu treffen sind. Ich bitte um Vorlage des Delegierungserlasses als PDF-Datei oder als Kopie. Im Zuge der Debatte um die Organisation der Endlagerfrage stellt sich die Frage, inwieweit das BMU alle Fäden in der Hand hält und so eine Struktur vorliegt, die weder den internationalen Forderungen noch der EURATOM-Richtlinie 2011/70/ entspricht?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Delegierungserlass an das BfS" vom …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Delegierungserlass an das BfS
Datum
5. Juli 2012 10:10
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Delegierungserlass an das BfS" vom 22.05.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Delegierungserlass an das BfS
Datum
6. Juli 2012 13:50
Status
Anfrage erfolgreich
-----Ursprüngliche Nachricht-----